Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406110035 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Rentenpaket II

Der BVK möchte eine Änderung des Regelungsvorhabens, da einerseits der angedachte Kapitalstock viel zu gering ist und zum anderen der Aufbau einer vernünftigen Kapitaldeckung mindestens 25 - 30 Jahre dauern dürfte. Ein „Generationenkapital“ kann daher nur langfristig einen Beitrag zur Finanzierung der gesetzlichen Rente leisten. Insoweit bestehen erhebliche Bedenken, dass durch die Festschreibung des Rentenniveaus das Vertrauen in die gesetzliche Rente tatsächlich gestärkt wird. Der BVK setzt sich für ein solides Fundament ein und fordert das Regelungsvorhaben zu ändern und in moderatem Maße das Renteneintrittsalter, den Beitragssatz und das Rentenniveau anzupassen.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) (R001475) am 14.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 14.05.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 264/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

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