Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406100049
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG)
Die Interessensvertretung soll bewirken, dass die Förderung des Abspiels und die Kinoprojektförderung die spezifischen Interessen der BkF-Kinos abbilden. Dazu zählen vor allen Dingen stärker als bislang die Berücksichtigung qualitativer Programmkriterien bei der Vergabe von Abspielförderung, die Beibehaltung des "Zukunftsprogramm Kino", die Beibehaltung von Abspielförderung bei Kurzfilmen, die Sicherung des kulturellen Filmerbes und die Förderung des Abspiels des kulturellen Filmerbes. Ferner soll die IV bezwecken, dass die für die Förderung zuständigen Gremien Diversitätsaspekte berücksichtigen, sowohl in der Besetzung der Gremien als auch bei den Förderentscheiden (Diversität von Kinoprogrammen).
Bereitgestellt von:
Bundesverband kommunale Filmarbeit e.V. (R006465)
am
20.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 27.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 238/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG) -
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 200/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/7309 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
- Kultur [alle SG hierzu]