Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406100035 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen

Wir begrüßen, dass die Neuregelung des Gesetzes eine Heilung ab dem 18. Lebensjahr beinhaltet, sind aber der Meinung, dass man bei der vorgesehenen Einzelfallprüfung noch stärker die Entscheidungsautonomie Heranwachsender berücksichtigen konnte. Des Weiteren begrüßen wir, dass der populistische Begriff der “Kinderehe” zugunsten des Begriffs “Minderjähriger” im Gesetz geändert wurde. Wir setzen uns dafür ein, im Rahmen des geplanten Gesetzes zugleich Maßnahmen zu setzen, die den betroffenen Menschen über die vorgesehenen materiellen Leistungen hinaus helfen, insbesondere was die psychischen Folgen der Nichtigkeitserklärung einer Frühehe betrifft.

Bereitgestellt von:
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. (R004137) am 25.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 19.04.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11367 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen

Betroffene Interessenbereiche (3)

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