Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406070022 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen als Fachkräfte für Arbeitssicherheit ins ASiG aufnehmen

Arbeitspsycholog/inn/en sollen neben Betriebsärzte/innen und Sicherheitsingenieure/innen im ASIG als Fachkräfte für Arbeitssicherheit aufgenommen werden, um Gefährdungen durch psychische Belastungsfaktoren angemessen identifizieren und präventive Maßnahmen veranlassen zu können. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) aus dem Jahr 1973 und die DGUV Vorschrift 2 sollten so angepasst werden, dass von Arbeitgebenden auch andere Professionen, die über entsprechende Kompetenzen zur Beratung der Betriebe bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und insbesondere bei der Einbeziehung der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung verfügen, auch offiziell als Beratende der Betriebe im Rahmen der Einsatzzeiten der Grundbetreuung der DGUV Vorschrift 2 tätig werden können.

Bereitgestellt von:
Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V. (R006177) am 07.06.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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