Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406070005
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung der zukünftigen EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften im Sinne unabhängiger Prüfstellen
Das Inverkehrbringen von Produkten im EU-Binnenmarkt ist durch harmonisierte Rechtsvorschriften geregelt, unter anderem auf Basis des New Legislative Frameworks. Ein Grundpfeiler dieser EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften ist der risikobasierte Ansatz, nachdem die anzuwendenden Anforderungen und Prüfverfahren dem vom Produkt ausgehenden Risiko entsprechen müssen. Für Produkte mit einem hohem Risiko sieht der EU-Gesetzgeber dabei eine verpflichtende Einbindung von unabhängigen Prüfstellen, sogenannten Notifzierten Stellen, vor. Ziel der Interessensvertretung ist es, bei der Schaffung von neuen und bei der Überarbeitung von bestehenden Harmonisierungsrechtsvorschriften auf ein hohes Produktsicherheitsniveau und eine risikoadäquate Einbindung von Notifizierten Stellen hinzuwirken.
Bereitgestellt von:
TÜV-Verband e.V. (R000008)
am
19.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 07.06.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle SG hierzu]
- Digitalisierung [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]
- EU-Binnenmarkt [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]
- Medizinprodukte