Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406060012 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Wärmelieferverordnung

Trotz vorhandener Lösungen können Mietwohngebäude derzeit nicht rechtssicher an Fernwärme- und Gebäudenetze angeschlossen werden. Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt, denn diese sollen vor ungerechtfertigten Kostensteigerungen natürlich geschützt werden.

Bereitgestellt von:
vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (R002734) am 06.06.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (7)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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