Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406050063 (PDF - 8 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung des Gesetzesentwurfs zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen: Regelungen zu Abstammung, Sorgerecht und Personenstatus ergänzen

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert den Gesetzesentwurf zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen als unzureichend. Die Unterhaltsregelungen im geplanten § 1305 BGB-E sind problematisch, da sie unabhängig von den Umständen der Ehe gelten. Ergänzende Regelungen zu Abstammung (§ 1592 BGB-E), Sorgerecht (§ 1671 BGB-E), Ehewohnung (§ 1318 Abs. 4 BGB) und Erbrecht fehlen. Die Möglichkeit der Fortsetzung einer nichtigen Ehe ab Volljährigkeit (§ 1305 Abs. 2 BGB-E) wird kritisch gesehen, insbesondere wegen ungeklärter elternschaftlicher Zuordnung und fehlender Anfechtungsrechte (§ 1600 BGB). Der DAV fordert klare Regelungen zum Personenstatus betroffener Kinder sowie eine kohärente Abstimmung mit ausländer- und asylrechtlichen Vorschriften, um Wertungswidersprüche zu vermeiden.

Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 19.06.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11367 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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