Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406050062
(PDF - 11 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der zweiten KapMuG-Reform im Regierungsentwurf: Beschleunigung, erweiterte Anfechtbarkeit, klare Aussetzungsregelung
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Fortführung und Straffung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) im Regierungsentwurf, fordert jedoch gezielte Anpassungen. Ratings und Bestätigungsvermerke sollen als öffentliche Kapitalmarktinformationen in § 1 Abs. 2 RegE-KapMuG aufgenommen werden. Die Beschwerdefähigkeit von Landgerichtsentscheidungen zur Zulässigkeit von Musterverfahrensanträgen (§ 3 Abs. 1 RegE-KapMuG) soll eingeführt werden. Die geänderte Aussetzungsregelung (§ 10 Abs. 2 RegE-KapMuG) wird kritisch gesehen, da sie parallele Prozesse und widersprüchliche Entscheidungen begünstigen könnte. Die Streichung der Zweimonatsfrist für Erweiterungen des Musterverfahrens (§ 12 RegE-KapMuG) wird begrüßt.
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
19.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 08.05.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10942 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]
- Zivilrecht [alle SG hierzu]