Stellungnahme/Gutachten

Hinweis

Dies ist eine historische Version der Stellungnahme/des Gutachtens. Die Stellungnahme/das Gutachten wurde inzwischen aktualisiert.

Zur aktuellen Version der Stellungnahme/des Gutachtens

Hinweis

Dies ist eine historische Version der Stellungnahme/des Gutachtens. Die Stellungnahme/das Gutachten wurde inzwischen aktualisiert.

Zur aktuellen Version der Stellungnahme/des Gutachtens

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406050062 (PDF - 11 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
RegE 2. Reform des KapMuG

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt den RegE eines Zweiten Gesetzes zur Reform des KapMuG, insbesondere den Ansatz, die Effizienz des Musterverfahrens zu verbessern. Der RegE weist bereits viele gute Ansätze zur Erreichung dieses Ziels auf. Der DAV möchte gleichwohl die nachfolgenden Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge unterbreiten: I. Zu Ratings und Bestätigungsvermerken als öffentliche Kapitalmarktinformationen (§ 1 Abs. 2 RegE-KapMuG) II. Zur Beschwerdefähigkeit von Landgerichtsentscheidungen über die Zulässigkeit von Musterverfahrensanträgen (§ 3 Abs. 1 RegE-KapMuG) III. Zur Modifizierung der Aussetzungsregelung (§ 10 Abs. 2 RegE-KapMuG) IV. Zur Erweiterung des Musterverfahrens (§ 12 RegE-KapMuG).

Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 19.06.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10942 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern