Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406040031 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Einhaltung und Kontrolle von Nachhaltigkeitsanforderungen an fortschrittliche Biokraftstoffe

Die Option zur doppelten Anrechnung gem. § 14 Abs. 4 38. BImSchV darf nur dann Anwendung finden, wenn es der nationalen Aufsichtsbehörde (in Deutschland ist das die BLE) gestattet ist, vor Ort sogenannte Witness-Audits durchzuführen.

Bereitgestellt von:
Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK) (R000700) am 07.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 15.03.2024 an:

    • Bundestag

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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