Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406040031
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Einhaltung und Kontrolle von Nachhaltigkeitsanforderungen an fortschrittliche Biokraftstoffe
Die Option zur doppelten Anrechnung gem. § 14 Abs. 4 38. BImSchV darf nur dann Anwendung finden, wenn es der nationalen Aufsichtsbehörde (in Deutschland ist das die BLE) gestattet ist, vor Ort sogenannte Witness-Audits durchzuführen.
Bereitgestellt von:
Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK) (R000700)
am
07.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 15.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]