Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406040008 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Eckpkte für eine Reform des Abstammungsrechts

Der DAV begrüßt die Reform des Abstammungsrechts. Er hat jedoch Bedenken hinsichtlich der geplanten Elternschaftsvereinbarungen, der vorgesehenen Anerkennungsmöglichkeit nach Einleitung eines Vaterschaftsanerkennungsfahrens sowie der Beseitigungsmöglichkeit der Elternschaft vor dem Standesamt. Der DAV ist der Auffassung, dass die im Zuge der Reform vorgesehene Etablierung der Ehefrau der Geburtsmutter als 2. Elternstelle unabhängig von einer Ehe auch durch die Anerkennung ermöglicht werden sowie rückwirkend ab 2017 seit der Einführung der „Ehe für alle“ erfolgen können sollte. Darüber hinaus sollten die zum Zeitpunkt der Geburt bestehenden rechtlichen Geschlechtsidentitäten nach dem SBGG maßgeblich für die Elternschaft und ihre Eintragung sein.

Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 19.06.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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