Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2405290039 (PDF - 13 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität COM(2023) 755 final

Der DAV kritisiert, dass die im Richtlinienentwurf vorgesehenen Straftatbestände zu weit gefasst sind. Es ist daher essentiell, dass in den Richtlinienentwurf noch tatbestandliche Ausschlüsse aufgenommen werden. Zudem weist der DAV darauf hin, dass der Richtlinienentwurf bei direkter Umsetzung an mehreren Stellen zu Strafrechtsnormen führen würde, die nicht dem Bestimmtheitserfordernis entsprechen. Auch fehlt bei der Aufforderung an die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Handlungen nach Art. 3 als „schwere Straftat“ mit entsprechend gefordertem erhöhtem Strafrahmen zu werten sind, wenn von der Straftat betroffene Drittstaatsangehörige durch die Straftat ums Leben kamen“ die subjektive Komponente, was mit dem Schuldgrundsatz unvereinbar ist.

Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 19.06.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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