Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2405280041
(PDF - 5 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Bedürfnisse des Versandhandels bei Einführung des § 37a BDSG-E
Der neue § 37a BDSG-E zur Regelung des Scoring ist hochproblematisch für Versandhändler. Ein generelles Verbot der Nutzung von Anschriftendaten (Abs. 2) würde die Betrugsprävention stark beeinträchtigen. Einer Beschränkung der Datenverarbeitung für andere Zwecke nach § 37a Abs. 2 Nr. 3b steht die DSGVO entgegen.
Bereitgestellt von:
Otto GmbH & Co. KGaA (R004611)
am
24.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 13.03.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 72/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG hierzu] -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle SG hierzu]