Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2405280039 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und Anpassung pandemiebedingter Vorschriften

ausschließlich das konkrete Ziel der bezweckten Einflussnahme dargestellt werden. Der Deutsche Anwaltverein kann weder durch seine insolvenzverwaltenden noch durch seine beratenden Mitglieder eine Veränderung des Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhaltens von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch die Verkürzung der Restschuldbefreiungszeit auf drei Jahre feststellen. Die Verkürzung wird vielmehr als eine motivierende Entlastung für die betroffenen Schuldnerinnen und Schuldner, aber auch als eine sinnvolle Entlastung der Insolvenzgerichte und der Insolvenzverwalterinnen/–verwalter wahrgenommen. Der Deutsche Anwaltverein weist darüber hinaus auf eine aktuell geführte Diskussion zu weiteren Vereinfachungen der Verbraucherinsolvenzverfahren hin.

Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 19.06.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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