Regelungsvorhaben
Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und Anpassung pandemiebedingter Vorschriften
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
19.06.2024
Beschreibung:
ausschließlich das konkrete Ziel der bezweckten Einflussnahme dargestellt werden.
Der Deutsche Anwaltverein kann weder durch seine insolvenzverwaltenden noch durch seine beratenden Mitglieder eine Veränderung des Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhaltens von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch die Verkürzung der Restschuldbefreiungszeit auf drei Jahre feststellen. Die Verkürzung wird vielmehr als eine motivierende Entlastung für die betroffenen Schuldnerinnen und Schuldner, aber auch als eine sinnvolle Entlastung der Insolvenzgerichte und der Insolvenzverwalterinnen/–verwalter wahrgenommen.
Der Deutsche Anwaltverein weist darüber hinaus auf eine aktuell geführte Diskussion zu weiteren Vereinfachungen der Verbraucherinsolvenzverfahren hin.
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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