Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2405280030 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
TAMG: u..a Reduzierung Datenmeldung über die Anwendung von AB auf den durch die EU geforderten Meldeumfang

§ 44a: Im Einzelfall muss es möglich sein, im Rahmen der Nach- bzw. Weiterbehandlung verschreibungspflichtige Tierarzneimittel (ausschließlich) für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere an die betreffenden Tierhalter zu versenden. § 61a: Die Menge der zu meldenden Daten über die Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel ist auf den durch die EU geforderten Meldeumfang zu reduzieren. § 88: Streichung da unverhältnismäßig. § 88: Anwendung verfallener TAM/VMP als Straftatbestand streichen, Verschiebung nach § 89 und Behandlung als OWi

Bereitgestellt von:
Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern (R002781) am 28.05.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 02.05.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/14514 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMEL): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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