Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2405270021 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Berufsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz

Es wird gefordert, dass eine Berufsvalidierung erst nach Erreichen des 30. Lebensjahres bei der Bewerberin/dem Bewerber erfolgen soll. Die Zeit, die eine Bewerberin/ein Bewerber gearbeitet haben muss, soll deutlich erhöht werden. Das 1,5 fache der Ausbildungszeit ist viel zu wenig. Die Prüfungskommission soll aus den Prüfungskommissionen bestehen, die bisher auch die Gesellenprüfung ablegen. Es soll auch eine schriftliche Prüfung erfolgen. Es muss sichergestellt werden, dass Ausbildungsbetriebe nicht gezwungen werden können, ein digitales Berichtsheft zur Verfügung zu stellen.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Deutscher Steinmetze - Bundesinnungsverband des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks (R003256) am 03.06.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 73/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) Zuständiges Ministerium: BMBF (20. WP) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

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