Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2405220026 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für notwendige Mindestanpassungen des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) 2024

BDEW hat zusammen mit den Verbänden AGFW, B.KWK, VKU und 8KU die Bundesregierung in einem gemeinsamen Kurzpapier aufgerufen, noch vor der politischen Sommerpause 2024 unbedingt erforderliche Mindestanpassungen am KWKG zu beschließen. Das sind: Verlängerung der Geltungsdauer des aktuellen KWKG bis 2030, sprich rechtssichere Auslegung der im Rahmen der Vorbescheid-Regelung avisierten Laufzeit bis Ende 2029; Anpassung der Höchstsätze für EU-Einzelfallnotifizierung auf neue Obergrenze der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) von 50 Mio. Euro; Anpassungen der Fristen an die zunehmende Komplexität für Errichtung und Inbetriebnahme von KWK-Anlagen und Wärme-/Kältenetzen.

Bereitgestellt von:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (R000888) am 26.06.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (9)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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