Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2405160006 (PDF - 10 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
GesetzE Neuregelung des Scorings / Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des BDSG

Der DAV hat verschiedentlich konkrete Formulierungsvorschläge zur Klarstellung einzelner Aspekte. Beispielsweise regt er die Aufnahme eines festen Fristbeginns bei der Speicherpflicht der Wahrscheinlichkeitswerte an. Die in § 37a Abs. 3 Nr.2 BDSG-E vorgesehene Regelung, nach der personenbezogene Daten, die für das Scoring verwendet werden, nicht für andere Zwecke verarbeitet werden dürfen, sollte vollständig gestrichen werden. Darüber hinaus sieht der DAV Normkonflikte mit der DSGVO bei der neu vorgesehenen Mitteilungspflicht, da das Verhältnis zu den Art.13-15 DSGVO und der weitergehende mögliche Regelungsinhalt unklar bleiben. An seiner Forderung, erweiterte Befugnisse der DSK in einem Staatsvertrag zu regeln, hält der DAV fest.

Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 19.06.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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