Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2405150022 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)

SGB V: § 33 Abs. 5c (neu): Diese Regelung soll auch auf Fachärzte erweitert werden, die langfristig Patienten nach der Chronikerregelung betreuen sowie auf die spezialfachärztliche Versorgung. §§ 95 Abs. 2 Satz 6, §96 Abs. 2a: Ein MVZ muss unter ärztlicher Leitung stehen. Den MZEB soll ein finanzieller Anreiz für deren Gründung und Erhaltung nach § 105 Abs. 1a Satz 5 durch Einbettung in die Mittel des Strukturfonds gegeben werden. § 101 Abs. 4 (neu): Weitere Überarbeitung der Bedarfsplanung. § 140f Abs. 2: Neben dem Vetorecht soll es ein aktives Mitwirkungsrecht der Patientenvertretung im G-BA in Form einer Stellungnahme oder eines Mitberatungsrechts geben. SGB XI: § 37 Abs. 3 Satz 4: Entfristung der Beratung per Videokonferenz

Bereitgestellt von:
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (R005951) am 19.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 30.04.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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