Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2405140023
(PDF - 11 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Evaluation des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22.12.2020 (BGBl. I S. 3328) ist das RSB-Verfahren auf 3 Jahre verkürzt worden. Die Verkürzung der Verfahrensdauer gilt für alle ab dem 1.10.2020 beantragten Verfahren. Nach Art. 107a Abs. 1 EGInsO hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zum 30.06.2024 u.a. zu berichten, ob und ggf. wie sich die Verkürzung des RSB-Verfahrens auf das Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgewirkt hat. Der VID schildert dazu Erfahrungen aus der Praxis der Insolvenzverwalter und unterbreitet konkrete (Änderungs-)Vorschläge.
Bereitgestellt von:
VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (R000881)
am
28.05.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.05.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Rechtspolitik [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle SG hierzu]
- Zivilrecht [alle SG hierzu]