Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2404240003
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Übernahme der MiLoAufzV in Arbeitszeitgesetz
Das BMAS strebt eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) an, die eine taggleiche, digitale Erfassung von Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit durch den Arbeitgebenden vorsieht. Das Arbeitszeitgesetz ist gegenüber der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV) als höherrangig anzusehen. Die MiLoAufzV ermöglicht das Sollzeitmodell in der Zustellung. Daher setzt sich der BVDA für eine Übernahme dieser Regelung in das neue ArbZG ein.
Bereitgestellt von:
Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e.V. (R001027)
am
30.04.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle SG hierzu]