Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2404170001
(PDF - 9 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Paragraf 34 I BDSG für Auskunftsanfragen und Paragraf 20 III zur Vermeidung paralleler Verfahren
Der DDV setzt sich für eine gesetzliche Regelungen auf Basis aktueller Rechtsprechung des EuGH zur Speicherfrist für Auskunftsanfragen hinsichtlich der Empfänger von Daten ein. Im Weiteren gäbe das Änderungsgesetz die Möglichkeit, das Problem der doppelten Rechtswege (Zivil- und Verwaltungsrechtsweg) zu lösen, indem ein Rechtsweg ausgesetzt würde unter Priorisierung des Zivilrechtsweges. Nicht zuletzt weist der DDV auf werberechtliche Missverständnisse im Zusammenhang mit dem so genannten Lettershop-Verfahren hin.
Bereitgestellt von:
DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. (R000076)
am
24.04.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 17.04.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle SG hierzu]