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3 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"SeelotG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (3)

    • Angegeben von: ROSTOCK PORT GmbH am 05.06.2024
    • Beschreibung: Basis für die Tarifgestaltung des deutschen Seelotswesens ist das Seelotsgesetz (SeelG). In ihm findet das historisch gewachsene Lotssystem mit seinen ausgeprägten regionalen Eigenheiten Eingang. Gemäß § 45 SeeLG unterteilen sich die Lotstarife in Lotsgeld und Lotsabgabe, um die Gesamtkosten für das deutsche Lotswesen abzudecken. Zur Stärkung des Hafen- und Wirtschaftsstandorts Rostock sollte eine Vereinheitlichung der Lotsabgaben in Norddeutschland erfolgen, da immer noch eine Ungleichverteilung zwischen Ost und West herrscht.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der See-und Hafenlotsen e.V. (BSHL) am 27.05.2024
    • Beschreibung: U. a. 1. § 35 (2) Nr. 6. SeeLG: Wenn auf einem Seelotsrevier das tarifliche Lotsgeld-Soll-Aufkommen nicht erreicht wird, sollen die Mindereinnahmen ausgeglichen werden. Der BSHL hierzu ein Rechtsgutachten dem BMDV überreicht. 2. § 45 (3) SeeLG "Normale Inanspruchnahme": Diese dehnbare Rechtsbegriff wurde 1954 in das SeeLG eingeführt. Der BSHL fordert die Anlehnung bei der Arbeitszeitgestaltung der Seelotsen an die Europäische Arbeitszeitrichtlinie und diese Festschreibung im Seelotsgesetz. 3. § 21 SeeLG: Die Haftung der Seelotsen soll auf eine, dem internationalen Standard vergleichbare Haftungsbeschränkung angepasst werden. 4. § 8 (2) SeeLG: Zulassung neuer Seelotsbewerber im Einvernehmen mit den Lotsenbrüderschaften.. 5. Einführung einer Versorgungsregelung (SeeLG) im Mutterschutz.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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