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8 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (8)
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- Angegeben von: VKS - Verband der Kali- und Salzindustrie e.V. am 16.09.2026
- Beschreibung: Ziel der Novelle, Vewertung mineralischer Ersatzbaustoffe zu erleichtern, ist grundsätzlich positiv. Hierfür sollten aber noch weitere Erleichterungen vorgesehen und zusätzliche Erschwernisse (wie z.B. ein zusätzliches wasserrechtliches Erlaubnisverfahren) vermieden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 02.09.2026
- Beschreibung: Der DBVW begrüßt grundsätzlich das Anliegen des Verordnungsgebers, den Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung zu vereinfachen, bürokratischen Aufwand zu reduzieren und bestehende Unklarheiten zu beseitigen. Aus Sicht der Wasserwirtschaft darf eine Vereinfachung jedoch nicht zu einer Schwächung des Grundwasser- und Trinkwasserschutzes führen. Die öffentliche Wasserversorgung ist auf einen vorsorgenden und langfristig wirksamen Schutz der Grundwasserressourcen angewiesen. Vor diesem Hintergrund sieht der DBVW bei einzelnen Regelungen des Entwurfs Nachbesserungsbedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bahn am 06.08.2026
- Beschreibung: Die DB unterstützt das Ziel des Verordnungsentwurfs, die Ersatzbaustoffverordnung praxisnäher auszugestalten. Die DB setzt sich für eine bürokratiearme Ausgestaltung (u.a. Verzicht auf Einbaudokumentation bei bestimmtem wiedereingebautem RC-Gleisschotter) und Anpassungen des Entwurfs dahingehend ein, dass die Abgrenzung zu Nebenprodukten sowie das Ende der Abfalleigenschaft mineralischer Ersatzbaustoffe durch gesetzliche Vorschriften klarer konkretisiert wird und Übergabe- und Übergangsfristen angepasst werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 28.07.2026
- Beschreibung: Mineralische Abfälle, z.B. aus Bau- und Abbrucharbeiten, stellen mit jährlich über 200 Millionen Tonnen den mit Abstand größten Abfallstrom dar. Die Abfälle können zu mineralischen Ersatzbaustoffen aufbereitet und anschließend wieder im Bauwesen verwertet werden, wo sie Primärbaustoffe ersetzen. Aufgrund der großen Masse trägt ihre Verwertung in besonderem Maße zur Ressourcenschonung bei.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DB InfraGO AG am 10.08.2026
- Beschreibung: Der DB Konzern unterstützt das Ziel des Verordnungsentwurfs, die Ersatzbaustoffverordnung praxisnäher auszugestalten. Der DB Konzern setzt sich für eine bürokratiearme Ausgestaltung (u.a. Verzicht auf Einbaudokumentation bei bestimmtem wieder eingebauten RC-Gleisschotter) und Anpassungen des Entwurfs dahingehend ein, dass die Abgrenzung zu Nebenprodukten sowie das Ende der Abfalleigenschaft mineralischer Ersatzbaustoffe durch gesetzliche Vorschriften klarer konkretisiert wird und Übergabe- und Übergangsfristen angepasst werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 07.08.2026
- Beschreibung: Der vorliegende Entwurf zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung beruht im Wesentlichen auf der Bundesratsentschließung Drucksache 237/23 (Beschluss) sowie den Handlungs-empfehlungen aus der Evaluierung. Das Ziel des Verordnungsentwurfes ist es, die Ersatzbaustoffverordnung praxisnäher auszugestalten und die Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen zu erleichtern. Der DVGW legt in seiner Stellungnahme Änderungsvorschläge vor, mit denen er sicherstellen möchte, dass die im Entwurf vorgesehenen Vereinfachungen, Beschleunigungen und Klarstellungen nicht zu Lasten des Gewässerschutzes und des Schutzes der Trinkwasserressourcen in Wasserschutzgebieten gehen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 07.08.2026
- Beschreibung: Mindesteinbaumengen für Schlacken und Aschen reduzieren (§ 20 Absatz 1 EBV), Kleinmengenregelung ausweiten (§ 25 Absatz 3 EBV), Sammellieferschein begrüßt (§ 25 Absatz 1a EBV), Digitalisierung praxistauglich ausgestalten (§§ 12, 13, 22 und 25 EBV), Voranzeigefrist verkürzen und präzisieren (§ 22 Absatz 1 und 2 EBV), Pauschale Ausschlüsse in Wasserschutzgebieten vermeiden (§ 19 Absatz 6 EBV), Probenahme und Analytik praxistauglich regeln (§§ 8 bis 10 EBV).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Abbruchverband e.V. am 06.08.2026
- Beschreibung: Beibehaltung der verlängerten Prüfintervalle für Mitglieder einer Güteüberwachungsgemeinschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):