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2 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"PatBeteiligungsV"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (2)

    • Angegeben von: Deutsche Stiftung Patientenschutz am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ambulante medizinische Leistungsanbieter müssen auf ihre Qualität und Erreichbarkeit extern geprüft werden. Eine Systemumstellung auf Grundlage verbindlicher Qualitätsmerkmale im ambulanten Bereich ist daher unabdingbar. Diese müssen über die von den Kassenärztlichen Vereinigungen selbst aufgestellten Regeln hinausgehen. Der Bundesgesundheitsminister hat den Medizinischen Dienst zu beauftragen, neben Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern auch Praxen auf Qualität und Präsenz zu kontrollieren. Hier fehlt aber eine gesetzliche Grundlage. Erst dann können Versorgungsberichte und Patientenerfahrungen offengelegt werden. Ähnlich dem Klinikatlas braucht es einen Praxisatlas. Flankierend dazu muss ein verlässliches Bewertungsportal die Zufriedenheit der Patienten erfassen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...www.gesetze-im-internet.de/patbeteiligungsv/BJNR275300003.html...
    • Angegeben von: Dipl.-Kfm.Univ. Adalberto Vasconcelos de Araújo am 24.06.2025
    • Beschreibung: Unpersönlichkeit in den Bezieh. zw Konsumenten und Lieferanten ist normal, das heißt, der Lieferant kann einen Vertrag abschließen, der Millionen von Verbrauchern (=V.) jeden Alters gleichzeitig erreicht, ohne Rücksicht auf die Individualität jedes einzelnen V..Wenn jedoch V. Probleme mit einer jur. Person hat, wird es für V. kompliziert/teuer. Für V. ist es oft schwierig und kostspielig, Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Verletzungen ihrer V.Rechte zu klären oder zu verfolgen.Die Durchsetzung von V.Rechten auf Individuumsebene ist oft mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden, was die Rechte jeden V. extrem schwächt. Mit einem kostenfreien Rechtsschutzmechanismus sollen Verbraucher in die Lage verstezt werden, Verstöße gg V.Rechte effektiv zu lösen (u.a. Beweislastumkehr).
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
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