Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (2)
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: In der PBRüV muss sichergestellt werden, dass Energieversorger alle spezifischen Rückforderungsansprüche wegen der Preisbremsen auf den Bund übertragen können. Die derzeitige Verordnung erfasst nur einen Teil der möglichen Gestaltung und bildet bei den Fristen auch nicht die zwischenzeitliche Möglichkeit einer Fristverlängerung ab.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Preisbremsen-Entlastungs-rückforderungs-Verordnung (PBRüV) Der Bundesverband der..., ...Preisbremsen-Entlastungsrückforderungs-Verordnung (PBRüV) www.bdew.de Seite 2 ..., ...Preisbremsen-Entlastungsrückforderungs-Verordnung (PBRüV) www.bdew.de Seite 3 ..., ...Einleitung Der Entwurf für eine PBRüV schafft zunächst für die..., ...Rückforderungsansprüche erweitern Die PBRüV gilt nur für Rückforderungsansprüche..., ...Preisbremsen-Entlastungsrückforderungs-Verordnung (PBRüV) www.bdew.de Seite 4 ..., ...anhängig. Unabhängig von der PBRüV bedarf es Regelungen, ..., ...Preisbremsen-Entlastungsrückforderungs-Verordnung (PBRüV) www.bdew.de Seite 5 ..., ... genannten Fälle in der PBRüV nicht möglich sein sollte..., ...6 Abs. 1 Ziff. 1 lit. a PBRüV) ist nicht sinnvoll, weil..., ...sich auch die Fristen der PBRüV für den gesetzlichen Forderungsübergang..., ...Preisbremsen-Entlastungsrückforderungs-Verordnung (PBRüV) www.bdew.de Seite 6 ..., ...Gleiche gilt für § 7 Abs. 1 PBRüV und § 15 Abs. 1 PBRüV)..., ...: § 6 Abs. 1 Ziff 2 e) PBRüV e) dass es mit Blick ..., ...abgerechnet hat. § 7 Abs. 1 PBRüV (1) Bei einem Rückforderungsanspruch..., ...endabgerechnet hat. § 15 Abs. 1 PBRüV (1) Bei einer Aufforderung..., ...Preisbremsen-Entlastungsrückforderungs-Verordnung (PBRüV) www.bdew.de Seite 7 ...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Entwurf für eine PBRüV schafft zunächst für die Energieversorgungsunternehmen eine einfache Möglichkeit, Rückforderungsansprüche gegen Letztverbraucher auf die Prüfbehörde zu übertragen. Die Zielstellung der Regelung ist zu begrüßen. Die Bundesregierung hatte der Energiewirtschaft von Beginn an in Aussicht gestellt, dass die Lieferanten die Risiken aus der Uneintreib-barkeit von Rückforderungen nicht tragen müssen. Die Lieferanten haben mit der Administration der Preisbremsen nach dem EWPBG und StromPBG eine staatliche Aufgabe wahrgenommen, aus der ihnen keine Nachteile erwachsen dürfen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einleitung Der Entwurf für eine PBRüV schafft zunächst für die..., ...Rückforderungsansprüche erweitern Die PBRüV gilt nur für Rückforderungsansprüche..., ...Preisbremsen-Entlastungsrückforderungs-Verordnung (PBRüV) www.bdew.de Seite 4 ..., ...anhängig. Unabhängig von der PBRüV bedarf es Regelungen, ..., ...Preisbremsen-Entlastungsrückforderungs-Verordnung (PBRüV) www.bdew.de Seite 5 ..., ... genannten Fälle in der PBRüV nicht möglich sein sollte..., ...6 Abs. 1 Ziff. 1 lit. a PBRüV) ist nicht sinnvoll, weil..., ...sich auch die Fristen der PBRüV für den gesetzlichen Forderungsübergang..., ...Preisbremsen-Entlastungsrückforderungs-Verordnung (PBRüV) www.bdew.de Seite 6 ..., ...Gleiche gilt für § 7 Abs. 1 PBRüV und § 15 Abs. 1 PBRüV)..., ...: § 6 Abs. 1 Ziff 2 e) PBRüV e) dass es mit Blick ..., ...abgerechnet hat. § 7 Abs. 1 PBRüV (1) Bei einem Rückforderungsanspruch..., ...endabgerechnet hat. § 15 Abs. 1 PBRüV (1) Bei einer Aufforderung..., ...Preisbremsen-Entlastungsrückforderungs-Verordnung (PBRüV) www.bdew.de Seite 7 ...