Regelungsvorhaben

Suchbox

3 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"21/1504"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (3)

    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
    • Beschreibung: Der VKU begrüßt ausdrücklich, dass der Gesetzgeber ein klares Verbot der Abgabe von Lachgas ab einer Füllmenge von 8g an alle Endverbraucher einführen will – bei weitergehenden Maßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen. Das Verbot des Verkaufs von Lachgaskartuschen an Endverbraucher ist nicht nur aus Sicht des Gesundheitsschutzes wichtig, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung von durch Lachgaskartuschen ausgelösten Explosionen in Abfallbehandlungsanlagen und Abfallsammelfahrzeugen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1504 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: BURSON GmbH am 06.01.2026
    • Beschreibung: Gezielte Regulierung von Distickstoffmonoxid innerhalb des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, die Missbrauch wirksam verhindert, zugleich aber die legitime kulinarische Nutzung von Distickstoffmonoxid nicht behindert.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1504 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: iSi Deutschland GmbH am 04.11.2025
    • Beschreibung: iSi spricht sich für eine gezielte Regulierung von Distickstoffmonoxid innerhalb des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes aus, die Missbrauch wirksam verhindert, zugleich aber die legitime kulinarische Nutzung von Distickstoffmonoxid nicht behindert. Konkret schlägt iSi vor: 1. Festlegung der maximalen Füllmenge bei 9 Gramm statt bei 8 Gramm 2. Klarstellung der Verfügbarkeit der Füllmenge bis 9 Gramm für das Gastronomiegewerbe auch über den Versandhandel mit entsprechender Verifikation 3. Anwendung von Altersverifikationssystemen für Privatpersonen beim Versandhandel, wie beim stationären Handel nur bei Füllmenge bis 9 Gramm
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1504 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
Nach oben blättern