Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (2)
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Erhöhung der Tagessätze und das Verbot der Vorteilsausgleichung. Zugleich setzt er sich für eine erleichterte Beweisführung bei Vermögensschäden ein, um die Betroffenen nicht übermäßig zu belasten. Zudem fordert der DAV den gesetzlichen Ausschluss des Verzichts auf Entschädigungsansprüche und die Einführung von Ombudsstellen für eine bessere Wiedereingliederung. Auch eine Pflicht zur amtswegigen Feststellung der Entschädigungsberechtigung wird angeregt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14502
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und zur Änderung weiterer Gesetze (Strafverfolgungsentschädigungsreformgesetz - StrERG)
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BT-Drs. 20/14502
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verfolgung gem. § 10 Abs. 1 E-StrEG sowohl großzügigere Fristen..., ...sie gemäß § 10 Abs. 2 E-StrEG Anspruch auf eine Erstberatung..., ...Staatsanwaltschaft gem. § 9 E-StrEG nicht nur (wie auch bislang..., ...Inhaftierte haben nach dem StrEG keinen gesetzlichen Anspruch..., ...Verzicht auf Ansprüche aus dem StrEG eingefordert. Es soll ..., ... Entschädigung nach dem StrEG regelmäßig ein lässlicher..., ... Entschädigung nach dem StrEG in foro abzuhandeln, noch..., ... auf Ansprüche nach dem StrEG nicht verzichten können...
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- Angegeben von: Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland) am 24.06.2024
- Beschreibung: Wirksamer Schutz von Journalist*innen und Medienschaffenden vor Einschüchterungsklagen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) in nationales Recht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 8529/22
[alle RV hierzu]
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BR-Drs. 8529/22
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...über die Entschädigung (StrEG) im Nachhinein abmildern, § 2 Abs. 1 StrEG: § 2 Abs. 1 StrEG Wer..., ...oder den weiteren in § 2 StrEG genannten Fällen eine ..., ..., besteht in den in § 3 StrEG genannten Fällen Ermessen: § 3 StrEG Wird das Verfahren nach..., ...Entschädigung gemäß § 3 StrEG zu begründen, muss sich..., ...Strafverfolgungsmaßnahmen (vgl. § 4 StrEG). Der Umfang der Entschädigung ist in § 7 StrEG geregelt: 103 OLG..., ...BeckRS 2009, 11913; Meyer StrEG Rn. 33 30 § 7 Abs. 1 StrEG Gegenstand der Entschädigung..., ...Umkehrschluss der in § 2 StrEG als Voraussetzung für..., ...den Schutzbereich des StrEG § 2 Abs 1. Das StrEG gewährt..., ...über die Regelungen des StrEG eine rückwirkende, teilweise..., ...geltenden Vorschriften im StrEG angewendet werden (dazu..., ... Entschädigung nach § 3 StrEG liegen Billigkeitsgründe..., ...Entschädigung nach dem StrEG hinweist und für die Subsumtion..., ...Normen, insbesondere § 3 StrEG, auf die SLAPP-Definition..., ... Entschädigung nach dem StrEG besteht. IX. Information...