Regelungsvorhaben
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4 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (4)
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Der aktuelle Entwurf schlägt vor, Elektrokleinstfahrzeuge künftig in die straßenverkehrsrechtliche Gefährdungshaftung einzubeziehen. Für motorisierte Krankenfahrstühle und langsam fahrende Nutzfahrzeuge soll hingegen die bisherige Regelung fortbestehen. Der Entwurf steht zudem im größeren Zusammenhang der Bemühungen, die Ziele der UN‑Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu erreichen, welches eine Verbesserung der Verkehrssicherheit bis zum Jahr 2030 vorsieht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: MSLGROUP Germany GmbH am 30.06.2026
- Beschreibung: Der Entwurf des BMJV für ein Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr schlägt eine Änderung der Haftungsprivilegierung vor, nach der für Elektrokleinstfahrzeuge künftig die verschuldensunabhängige Halterhaftung gelten soll. Hier soll auf den Gesetzgeber eingewirkt werden, um eine Differenzierung zwischen fließendem und ruhendem Verkehr zu erwirken, sodass die Nutzenden nicht unverhältnismäßig belastet werden und Missbrauch vermieden wird. Zudem wird um eine Berücksichtigung der bereits umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen vonseiten der Anbieter gebeten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5871
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr
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BT-Drs. 21/5871
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 19.01.2026
- Beschreibung: Der ADAC befürwortet die geplanten gesetzlichen Änderungen durch die Einführung einer Gefährdungshaftung des Halters sowie der Haftung des Fahrzeugführers für vermutetes Verschulden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Plattform Shared Mobility am 19.01.2026
- Beschreibung: Der Entwurf schlägt eine Änderung der Haftungsprivilegierung für langsam fahrende Fahrzeuge wie elektrische Tret- und Stehroller (E-Scooter) in § 8 Nr. 1 StVG vor. Dort wird eine Ausnahme für Elektrokleinstfahrzeuge vorgesehen. Für sie gelten damit künftig die verschuldensunabhängige Halterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG und die Haftung des Fahrzeugführers aus vermutetem Verschulden gemäß § 18 Abs. 1 StVG.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):