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21 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"VDuG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (21)

  • Gesetz zur zweiten Reform des KapMuG

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 31.03.2026

    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: DK spricht sich gegen die Entfristung des KapMuG aus; die vorgesehenen Änderungen sollten zu gegebener Zeit auf ihre Wirksamkeit hin evaluiert; Evaluierung sollte zusammen mit dem VDuG erfolgen; Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG sollten bereinigt werden; perspektivisch sollte ein einheitlicher Rechtsrahmen für Massenverfahren geschafft werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10942 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) künftig nebeneinanderstehen..., ...weiter verdeutlicht. § 50 VDuG sieht ebenfalls eine Evaluation des VDuG am 13. Oktober 2028 vor..., ...nicht bewährt. Gemäß § 10 VDuG ist der Vergleich zwischen..., ...Regelung findet sich im VDuG nicht, sodass das in § ..., ...Wertungswiderspruch zum VDuG darstellt. Sowohl für ..., ...KapMuG, als auch für das VDuG müssen jedoch dieselben...
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10942 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...50 VDuG). Das nicht unwesentlich..., ... (§ 21 VDuG). Hinzu tritt in beiden..., ...Verbandsklagen nach dem VDuG findet. Allerdings soll..., ... KapMuG an sich für das VDuG nicht einschlägig sein..., ... findet. 2. Abgrenzung VDuG und KapMuG Allerdings ..., ...nach § 11 Abs. 3 Satz 1 VDuG (vgl. § 17 Abs. 2 Satz..., ...Musterfeststellungsklage (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG, 41 VDuG) als auch unmittelbar..., ...des RegE KapMuG an § 41 VDuG angepasst werden soll (..., ...Obsiegens (= § 11 Abs. 3 VDuG) nicht vorhalten können..., ...Musterfeststellungsklage (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG, 41 VDuG) diesen Rechtsstreit..., ... (§ 25 VDuG) auskehren oder ihm als..., ... nach § 40 Abs. 2 S. 3 VDuG zu fordern. Nach dieser..., ...Unternehmen (§ 1 Abs. 2 VDuG) schriftlich angezeigt ..., ... Kollektiverfahren des VDuG angemeldet als auch im ..., ... des VDuG am 13. Oktober 2028 vor..., ...§ 50 VDuG ist das VDuG fünf Jahre..., ... KapMuG-E und VDuG Den Bestimmungen des KapMuG-E..., ... VDuG). Die Dauer der Unterbrechung..., ...§ 46 Abs. 2 VDuG im Verbandsklageregister..., ... VDuG auch künftig nebeneinanderstehen...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10942 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... des VDuG am 13. Oktober 2028 vor..., ...Regelung findet sich im VDuG nicht, sodass das in § ..., ...Wertungswiderspruch zum VDuG darstellt. Sowohl für ..., ...KapMuG, als auch für das VDuG müssen jedoch dieselben..., ...KapMuG zusammen mit dem VDuG evaluiert werden. Nach § 50 VDuG ist das VDuG fünf Jahre..., ...Abgrenzung KapMuG-E und VDuG Den Bestimmungen des ..., ... VDuG). Die Dauer der Unterbre..., ...§ 46 Abs. 2 VDuG im Verbandskla- geregister..., ...das VDuG auch künftig nebeneinanderstehen..., ...50 VDuG). Das nicht unwesentlich..., ... (§ 21 VDuG). Hinzu tritt in beiden..., ...Musterfeststellungsklage (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG, 41 VDuG) als auch unmittelbar..., ...Musterfeststellungsklage (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG, 41 VDuG) diesen Rechtsstreit..., ... (§ 25 VDuG) auskehren oder ihm als..., ...§ 50 VDuG ist das VDuG fünf Jahre..., ... VDuG). Die Dauer der Unterbre..., ...§ 46 Abs. 2 VDuG im Verbandskla- geregister..., ...das VDuG auch künftig nebeneinanderstehen..., ... des VDuG am 13. Oktober 2028 vor...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10942 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... des VDuG am 13. Oktober 2028 vor..., ...Regelung findet sich im VDuG nicht, sodass das in § ..., ...Wertungswiderspruch zum VDuG darstellt. Sowohl für ..., ...KapMuG, als auch für das VDuG müssen jedoch dieselben..., ...KapMuG zusammen mit dem VDuG evaluiert werden. Nach § 50 VDuG ist das VDuG fünf Jahre..., ...Abgrenzung KapMuG-E und VDuG Den Bestimmungen des ..., ... VDuG). Die Dauer der Unterbre..., ...§ 46 Abs. 2 VDuG im Verbandskla- geregister..., ...das VDuG auch künftig nebeneinanderstehen..., ...50 VDuG). Das nicht unwesentlich..., ... (§ 21 VDuG). Hinzu tritt in beiden..., ...Musterfeststellungsklage (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG, 41 VDuG) als auch unmittelbar..., ...Musterfeststellungsklage (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG, 41 VDuG) diesen Rechtsstreit..., ... (§ 25 VDuG) auskehren oder ihm als..., ...§ 50 VDuG ist das VDuG fünf Jahre..., ... VDuG). Die Dauer der Unterbre..., ...§ 46 Abs. 2 VDuG im Verbandskla- geregister..., ...das VDuG auch künftig nebeneinanderstehen..., ... des VDuG am 13. Oktober 2028 vor...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10942 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... des VDuG am 13. Oktober 2028 vor..., ...Regelung findet sich im VDuG nicht, sodass das in § ..., ...Wertungswiderspruch zum VDuG darstellt. Sowohl für ..., ...KapMuG, als auch für das VDuG müssen jedoch dieselben..., ...§ 50 VDuG ist das VDuG fünf Jahre..., ... KapMuG-E und VDuG Den Bestimmungen des KapMuG-E..., ... VDuG). Die Dauer der Unterbrechung..., ...§ 46 Abs. 2 VDuG im Verbandsklageregister..., ... VDuG auch künftig nebeneinanderstehen..., ...50 VDuG). Das nicht unwesentlich..., ... (§ 21 VDuG). Hinzu tritt in beiden..., ...Musterfeststellungsklage (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG, 41 VDuG) als auch unmittelbar..., ...Musterfeststellungsklage (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG, 41 VDuG) diesen Rechtsstreit..., ... (§ 25 VDuG) auskehren oder ihm als..., ...§ 50 VDuG ist das VDuG fünf Jahre..., ... KapMuG-E und VDuG Den Bestimmungen des KapMuG-E..., ... VDuG). Die Dauer der Unterbrechung..., ...§ 46 Abs. 2 VDuG im Verbandsklageregister..., ... VDuG auch künftig nebeneinanderstehen..., ... des VDuG am 13. Oktober 2028 vor...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10942 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 22.12.2025
    • Beschreibung: Ergänzung der Gestzesbegründung mit den Punkten: Enge Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe im Rahmen der Beweislast; enge Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Plausibilität bei der Offenlegung von Beweismitteln; Kohärenz des neuen Haftungsregimes mit dem europäischen und deutschen Rechtsrahmen, ergänzt durch klare Leitlinien zum Zusammenspiel von Massenklagen, Prozessfinanzierung und Produkthaftung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 775/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz („VDuG“) und dessen Verbandsklageinstrument..., ...Einklang mit den Vorgaben des VDuG und der europäi-schen Verbandsklagerichtlinie..., ...Einrichtungen im Sinne des § 2 VDuG erhoben werden dürfen. Wie bereits im VDuG vorgesehen, ist si-cherzustellen...
    • Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die aktuell diskutierten Vorschläge zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wie etwa eine Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale, Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene (§ 22 AGG), Verschärfung von Schadensersatzansprüchen und Einführung eines Verbandsklagerechts werden als zu weitgehend abgelehnt. Insbesondere die unverhältnismäßige Belastung mittelständischer Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten muss verhindert werde. Der Gesetzgeber sollte sich bei einer eventuellen Novelle des AGG auf klarstellende Regelungen beschränken.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...für 2028 vorgesehen (§ 50 VDuG). Daher erscheint es geboten..., ...Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) abzuwarten, bevor neue..., ...ermöglichen, deutlich über die im VdUG vorgesehenen Möglichkeiten..., ...hinaus. Nach § 4 Abs. 1 VDuG ist eine Verbandsklage ...
    • Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen dürfen durch Neuregelungen im AGG und den damit verbundenen Rechtsunsicherheiten nicht belastet werden. Der Rechtsschutz der Betroffenen sollte nicht mit weitere Beweiserleichterungen und verlängerten Fristen zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche erweitert werden. Die mittelständische Wirtschaft darf nicht durch weitere bürokratische Vorgaben (z. B. durch eine Verpflichtung zur Gewährleistung angemessener Vorkehrungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit) belastet werden. Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs durch neue Diskriminierungsmerkmale wird abgelehnt. Der Gesetzgeber sollte sich – wenn überhaupt – auf klarstellende Regelungen beschränken.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...für 2028 vorgesehen (§ 50 VDuG). Daher erscheint es geboten..., ...Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) abzuwarten, bevor neue..., ...ermöglichen, deutlich über die im VdUG vorgesehenen Möglichkeiten..., ...hinaus. Nach § 4 Abs. 1 VDuG ist eine Verbandsklage ...
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