Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (58)
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.08.2025
- Beschreibung: Absehen von der abschließenden Aufzählung der Klagegegenstände in § 1 UmwRG und eine stattdessen Implementierung einer Generalklausel (unter Bezugnahme auf die SN 32/2024).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) und weiterer umweltrechtlicher..., ...Zielsetzung des Entwurfs, das UmwRG an die europa- und völkerrechtlichen..., ...zentralen Regelung des § 1 UmwRG, die den Anwendungsbereich..., ...Organe mit dem Katalog des UmwRG bei baldiger Erschöpfung...
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Unions- und völkerrechtskonforme Umsetzung der Novelle des UmwRG
Aktiv vom 21.06.2024 bis 08.07.2025
- Angegeben von: Rechtsanwälte Günther Partnerschaft am 21.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Novelle des UmwRG wurde auf eine unions- und völkerrechtskonforme Ausgestaltung von Umweltverbandsklagerechten hingewirkt, insbesondere mit Blick auf die Arhus-Konvention und die Rechtsprechung des EuGH
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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RefE Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes: Alternativvorschlag zum Anwendungsbereich des UmwRG folgen. § 2 Abs. 4 S. 2 streichen.
Aktiv vom 19.06.2024 bis 20.08.2025
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Alternativvorschlag folgen und Generalklausel für Entscheidungen nach Art. 9 Abs. 3 Aarhus Konvention einführen. § 2 Abs. 4 S. 2, der im UmwRG-E in geänderter Fassung beibehalten werden soll, streichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) sowie des Umweltinformationsgesetzes..., ...beabsichtigen Änderungen des UmwRG. Sie bezieht den Alternativvorschlag..., ...zum Anwendungsbereich des UmwRG, der in § 1 Abs. 1a UmwRG-E..., ...Zielsetzung des Entwurfs, das UmwRG an die europa- und völkerrechtlichen..., ...zentralen Regelung des § 1 UmwRG, die den Anwendungsbereich..., ...zum Anwendungsbereich des UmwRG zu folgen. Nach der..., ...des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 UmwRG-E auf Verwaltungsakte ..., ...zum Anwendungsbereich des UmwRG, der eine generalklauselartige..., ...Regelung des § 2 Abs. 1 UmwRG-E zu. Empfohlen wird..., ...§ 2 Abs. 4 S. 2, der im UmwRG-E in geänderter Fassung..., ... § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UmwRG eröffnet, sofort wieder..., ... Die Regelung des § 4 UmwRG bleibt bis auf redaktionelle..., ...Änderungen des § 1 Abs. 1 S. 1 UmwRG unverändert. Dies ist ..., ...der Anwendbarkeit des § 5 UmwRG und die Regelung könne..., ...Klagebegründungsfrist Die in § 6 UmwRG geregelte und mit einer..., ...Klagebegründungsfrist in § 6 Abs. 1 UmwRG n. F. an die Zurverfügungstellung..., ...Sollbestimmung (§ 6 Abs. 2 UmwRG-E), nach der das Gericht..., ...dass nach der Novelle des UmwRG im Jahr 2017 durch das..., ...nach § 4 Abs. 1b S. 3 UmwRG auf Antrag anordnen kann..., ... nicht (vgl. § 7 Abs. 5 UmwRG). In der Praxis wirkt ...
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- Angegeben von: Green Legal Impact Germany e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Green legal Impact setzt sich dafür ein, dass das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, welches die Umweltverbandsklagerechte regelt, so reformiert wird, das Rechtskonformität mit höherrangigem Recht, Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren und Rechtssicherheit gewährleistet sind. In diesem Sinne begleitet Green legal Impact die aktuelle Reform des UmwRG aus dem BMUKN: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (2025)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) die Umweltverbandsklage..., ...einen Entwurf für ein neues UmwRG verfasst. Insbesondere..., ...https://www.greenlegal.eu/umwrg/ 1 Sachverständigenrat..., ...Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG-E) INHALTSVERZEICHNIS..., ...erheblicher Reformbedarf des UmwRG (§ 1 UmwRG, § 2 UmwRG, § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 UmwRG; § 4 UmwRG) besteht. ..., ...hergestellt: § 1 Abs. 1 UmwRG enthält in der bisher ..., ... 1 Satz 1 Nr. 2a und 2b UmwRG (alt) regelmäßig Art. ..., ...Absatz 2 Art. 1 Abs. 2 UmwRG-E entspricht Art. 9 Abs..., ...Zu Absatz 3 § 1 Abs. 3 UmwRG-E ist Art. 9 Abs. 3 AK..., ...können. Nach § 1 Abs. 3 UmwRG- E gilt das UmwRG damit..., ... § 1 Abs. 1 Satz 3 UmwRG (alt), übernimmt aus ..., ... (§ 1 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 UmwRG), nach § 15 Abs. 3 S. ..., ...Anwendungsbereich. § 2 UmwRG-E – Rechtsbehelfe von Vereinigungen § 2 UmwRG-E regelt wie auch bisher..., ...Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 2b UmwRG (alt) zur Beteiligung ..., ... Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b UmwRG (alt) ist bereits zu ..., ...7 Abs. 1 UmwRG (alt) enthaltene Regelung..., ... 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. c UmwRG (alt) zu eng gefasst. ..., .... Absatz 4 § 4 Abs. 4 UmwRG-E fasst die bisherigen...
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- Angegeben von: ClientEarth - Anwälte der Erde e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Unterstützung des „Alternativvorschlag eines § 1 UmwRG mit Generalklausel“. Nur eine Generalklausel löst wichtige Probleme des aktuellen UmwRG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Alternativvorschlag eines § 1 UmwRG mit Generalklausel“. Eine..., ... Probleme des aktuellen UmwRG lösen. Nicht nur führt..., ....................3 § 1 UmwRG ........................., ... Entwürfe in § 1 Abs. 1 UmwRG ........................., ....................9 § 2 UmwRG ........................., ....................9 § 3 UmwRG ........................., .................. 11 § 4 UmwRG ........................., .................. 12 § 5 UmwRG ........................., .................. 13 § 6 UmwRG ........................., .................. 14 § 7 UmwRG ........................., ...dass die Novellierung des UmwRG nach langem Warten nun..., ...://www.greenlegal.eu/umwrg/. Bundesregierung sollten..., ...und die Novellierung des UmwRG zügig vorangebracht ..., ...§ 1 UmwRG legt das BMUV zwei verschiedene..., ...Klagegegenstände in § 1 UmwRG steht der Unions- und..., ...§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG bislang und auch nach ..., ... i.V.m. § 1 Abs. 1 S. 2 UmwRG zu diesem Zeitpunkt in..., ... § 5 UmwRG Die im Referentenentwurf..., ... in § 6 UmwRG ist eine Regelung, die..., ... 3 UmwRG verpasst der Referentenentwurf...
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Erweiterung der Klagerechte im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
Aktiv vom 26.06.2024 bis 12.09.2025
- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern die Erweiterung der Klagerechte, die aarhus-konforme Ausgestaltung des UmwRG, insbesondere die Einführung einer Generalklausel.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Neufassung Umweltrechtsbehelfsgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 17.11.2025
- Angegeben von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Voraussetzung für eine Neufassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes muss ein § 1 UmwRG mit Generalklausel sein. Eine Erweiterung der enumerativen Liste ist abzulehnen. Nur eine Generalklausel würde einige wichtige Probleme des aktuellen UmwRG lösen. Nicht nur führt sie zur Rechtskonformität mit dem Europa- und Völkerrecht und erhöht die Leserlichkeit und Verständlichkeit des Gesetzes. Sie würde auch zu mehr Rechtssicherheit und der Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren führen. Im Übrigen muss das Gesetz grundlegend um Leserlichkeit und Rechtssicherheit verbessert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bernd Westphal am 16.07.2025
- Beschreibung: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Bernd Westphal
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) erlaubt es anerkannten..., ...die Bundesregierung das UmwRG an völkerrechtliche Vorgaben..., ...eine Weiterentwicklung des UmwRG dringend erforderlich:..., ... bestehende Regelung im UmwRG unverändert beibehalten..., ...Eine Weiterentwicklung des UmwRG muss sich an den Prinzipien..., ...daher eine Anpassung des UmwRG – wie bereits in anderen..., ...ermöglichen lässt. Für das UmwRG könnte eine entsprechende...
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- Angegeben von: Bayer CropScience Deutschland GmbH am 30.06.2025
- Beschreibung: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) erlaubt Umweltverbänden..., ... Eine Anpassung des § 3 UmwRG könnte festlegen, dass...
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- Angegeben von: Prof. Dr. Wolfgang Herrmann am 16.10.2025
- Beschreibung: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Prof. Dr. Wolfgang Herrmann