Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (42)
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V. (BDF) am 17.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen eines förmlichen Beteiligungsverfahrens der Bundesregierung soll mit vorliegender Gesetzesänderung in §17a LuftSiG eine Regelung aufgenommen werden, die es dem Staat ermöglicht, abweichend vom Kostendeckungsprinzip, aus Gründen des öffentlichen Interesses eine ermäßigte Luftsicherheitsgebühr festzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) geschaffen werden können..., ...Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) angeregt, mit der vorliegenden..., ...Gesetzesänderung in §17a LuftSiG eine Regelung aufzunehmen..., ...Entwurfsfassung zur Änderung des LuftSiG zu ergänzen bzw. aufzunehmen...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung plant die Einführung einer Arbeitgeberhaftung für systematische Falschangaben bei der Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung. Die Bundesregierung plant angesichts des vermehrten unbefugten Zutritts zu Luftsicherheitsbereichen eine Strafbewehrung. Der BDL begrüßt die geplante Strafbewehrung, lehnt jedoch eine Arbeitgeberhaftung bei Falschangaben bei der Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung ab. Darüber hinaus ist zu evaluieren, ob auch andersartige unbefugte Zutritte zur Luftseite, die zu vergleichbar signifikanten Störungen führen, zusätzlich im Gesetz erfasst werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Referentenentwurf zum Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) Stand: 02. April 2024..., ... von § 19 Abs. 1 Nr. 2 LuftSiG soll das rechtswidrige..., ... m § 18 Abs. 1 Ziff. 1 LuftSiG eine Haftung des Arbeitgebers..., ... von § 7 Abs. 2 Satz 8 LuftSiG soll die ZÜP für Beamte..., ...nach § 7 Absatz 2 Satz 4 LuftSiG erfüllen.“ 4. Bestätigung..., ...Entwurf zur Änderung des LuftSiG versäumt die Möglichkeit..., ...Landesluft-sicherheitsbehörden. Nach § 7 LuftSiG ist die Bestätigung gleichwertiger..., ...Luftverkehrswirtschaft regt darum an, § 7 LuftSiG dahingehend zu ergänzen..., ... von § 19 Abs. 1 Nr. 2 LuftSiG soll das Mitführen einer..., ...werden. Bereits in § 11 LuftSiG ist die Liste verbotener...
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel ist eine Verschärfung der Strafvorschriften für unbefugtes Eindringen in den Sicherheitsbereich von Flughäfen zum Schutz des Luftverkehrs und der Reisenden. Die Strafverschärfung sollte im Luftsicherheitsgesetz verankert werden. Die ADV befürwortet den von der „Ampel-Koalition“ im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. In § 19 LuftSiG wird ein neuer Straftatbestand geschaffen, um das vorsätzliche unberechtigte Eindringen in die Luftseite eines Flughafens strafrechtlich ahnden zu können. Dazu zählt auch das Festkleben auf dem Rollfeld bzw. der Start- und Landebahn oder der Versuch dazu. Im LuftSiG sollten keine weiteren Anforderungen zur Identitätsfeststellung von Reisenden beim Boarding gestellt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13350
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
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BT-Drs. 20/13350
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anspruchsgruppen aus § 7 Abs. 1 LuftSiG ersatzlos zu streichen..., ... Im Einzelnen § 7 LuftSiG-E Ausnahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung..., ... § 7 Absatz 2, Satz. 4 LuftSiG entsprechen jedoch nur..., ...nach § 7 Absatz 2 Satz 4 LuftSiG erfüllen.“ § 7 LuftSiG-E..., ...Person (§ 7 Abs. 2 S. 1 LuftSiG). Gemäß LuftSiZÜV erfolgt..., ...Neueinführung von § 7 Abs. 2 S. 7 LuftSiG dieses Vorgehen legitimieren..., ... m § 18 Abs. 1 Ziff. 1 LuftSiG eine Haftung des Arbeitgebers..., ...beschränken. § 17a Absatz 2 LuftSiG – Streichung von Satz..., ...der Regelungen im §17a LuftSiG. § 19 LuftSiG-E..., ... ausgestalten Zu § 19 LuftSiG-E Absatz 1 Bei „Luftsicherheit..., ...2008 (Art. 1) sowie § 1 LuftSiG setzen die Ziele beider..., ...Verhältnismäßigkeit ab (§ 4 LuftSiG, Erwägungsgrund 25 VO..., ...an wen sich § 10 Satz 6 LuftSiG richtet (sog. Adressatenkreis..., ...Auffassung ist, dass sich § 10 LuftSiG ausschließlich an Ausweisinhaber..., ...Verbotsaussage von § 10 Satz 6 LuftSiG an jedermann . Folgte..., ...EU) 300/2008 sowie dem LuftSiG und „zweckentfremdet“..., ...entsprechende Neufassung in § 18 LuftSiG ebenso folgerichtig. ..., ...Änderungsvorschlag zu § 18 Absatz LuftSiG: (1) Ordnungswidrig..., ... zu stören. Zu § 19 LuftSiG-E Absatz 3 Im Sinne ..., ...Gegenstände entsprechend § 11 LuftSiG oder DVO (EU) 2015/1998...
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- Angegeben von: FASAG Federal Aviation Security Association of Germany - Bundesverband für Luftsicherheit e.V. am 11.05.2024
- Beschreibung: Anpassung der geplanten Nationalen-Luftsicherheitsprogramm-Verordnung (NLspV)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: AOPA-Germany, Verband der Allgemeinen Luftfahrt e. V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die AOPA-Germany als Verband der Allgemeinen Luftfahrt steht der „ZÜP“ für Privatpiloten seit ihrer Einführung kritisch gegenüber. Unser Verband setzt sich sehr für ein hohes Sicherheitsniveau ein, betrachtet die ZÜP in dieser Form aber nicht als geeignetes Mittel.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 15.10.2024
- Beschreibung: Vor dem Hintergrund wiederholter unerlaubter Zutritte auf die Luftseite von Flughäfen, beabsichtigt das BMI beabsichtigt im Rahmen einer Rechtts-VO die Anforderungen "Eigensicherung für Flughafenbetreiber" zu erhöhen. Der BDL lehnt eine solche pauschale Erhöhung der Eigensicherungspflichten für Flughäfen und LFU ab. Eine Verbesserung des phys. Schutzes kann nur beschränkt zum Erfolg beitragen. Eine weitere Härtung der Außensicherung von Flughäfen würde lediglich zu einer Veränderung des Modus Operandi führen. Vergleichbare Blockadeaktionen sind ohne größeren Aufwand auch auf anderem Wege möglich. Es bedarf einer konsequenten Vorfeldaufklärung und frühzeitigen Erkennen geplanter Aktionen und einer starken Beschleunigung von zivil- und strafrechtlichen Verfahren - Erhöhung der Abschreckung.
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- Angegeben von: Fraport AG am 21.07.2025
- Beschreibung: Das Ziel besteht darin, die Strafvorschriften für das unbefugte Betreten des Sicherheitsbereichs von Flughäfen zu verschärfen. Die Fraport AG unterstützt den im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Durch die Einführung eines neuen Straftatbestands in § 19 LuftSiG soll das vorsätzliche, unerlaubte Eindringen auf die Luftseite eines Flughafens künftig strafrechtlich verfolgt werden können. Hierzu zählt auch das Ankleben auf dem Rollfeld oder auf Start- und Landebahnen sowie der Versuch solcher Handlungen. Zudem sollten keine zusätzlichen Anforderungen zur Identitätsüberprüfung von Reisenden beim Boarding aufgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13350
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
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BT-Drs. 20/13350
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Entwurf des Umsetzungskonzepts „Cybersicherheit im Bereich Luftsicherheit“ des BMDV definiert als Anlage zum Nationalen Luftsicherheitsprogramm (NLSP) Grundsätze für die Umsetzung der über die DVO (EU) 2019/1583 festgesetzten europäischen Grundstandards für die Luftsicherheit in Bezug auf Cybersicherheitsmaßnahmen in den Bereichen §§ 9 und 9a LuftSiG. Die europäische Cybersicherheitsarchitektur für den Luftverkehr und die sichere Lieferkette muss wirksam und praxisnah ausgestaltet sowie harmonisiert umgesetzt werden, um grenzüberschreitende Sicherheitsgewinne zu erzielen und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu sichern. Damit das vom nationalen Gesetzgeber vorgeschlagene Umsetzungskonzept diese Ansprüche erfüllt, braucht es mehr Rechtssicherheit und Ressourceneffizienz.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 16.12.2025
- Beschreibung: Der BDEW fordert eine Ergänzung des Luftsicherheitsgesetzes zur rechtssicheren Schaffung einer Beleihungsgrundlage für Betreiber kritischer Infrastrukturen der Energie- und Wasserwirtschaft. Ziel ist es, eine gesetzlich geregelte Möglichkeit zu schaffen, in begründeten Ausnahmefällen hoheitliche Abwehrmaßnahmen gegen unautorisierte Drohnen durch beliehene Betreiber oder beauftragte Dritte zu ermöglichen. Zudem setzt sich der BDEW für eine gesetzliche Regelung zum Einsatz moderner Effektorik (Laser, High-Power-Microwave) auch durch beliehene Betreiber ein. Die Maßnahmen müssen unter staatlicher Aufsicht erfolgen und dürfen nicht zu einer allgemeinen Abwehrpflicht führen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) Transparenz-Register-ID..., ...Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) die Möglichkeit, Aufgaben...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 20.12.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen das Ziel der Bundesregierung die Luftfahrtindustrie und den Luftverkehr zu modernisieren und hierfür bis Ende 2025 eine nationale Luftfahrtstrategie vorzulegen. Neben Vorhaben zur Bürokratieentlastung muss der Bund Möglichkeiten und Innovationsräume für neue Technologien schaffen und zivilen Drohnenbetrieb sicher und wirtschaftlich ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach §8 LuftSiG, die in jedem Bundesland...