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37 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"KraftNAV"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (37)

    • Angegeben von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.12.2025
    • Beschreibung: Die Bundesregierung beabsichtigt die Anpassung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV), um Stromspeicher explizit vom Anwendungsbereich der Verordnung auszunehmen. Eine Überarbeitung der Netzanschlussregeln für Batteriespeicher ist grundsätzlich nachvollziehbar. Problematisch ist allerdings eine Abschaffung der KraftNAV für Stromspeicher, ohne gleichzeitig eine Folgeregelung zu etablieren. EFET Deutschland appellierte daher in seiner Stellungnahme an die Bundesregierung, zeitnah und transparent mit allen Marktakteuren in den Dialog zu treten, um eine solche Folgeregelung zu erarbeiten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 743/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...KraftNAV für Stromspeicher: Keine..., ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) vom 3.12.2025 Berlin..., ... eine Abschaffung der KraftNAV für Stromspeicher durch..., ...vorgeschlagenen Anpassung der KraftNAV sind Netzbetreiber gemäß..., ...würde eine Anpassung der KraftNAV ohne Zeit-plan für die...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 15.07.2025
    • Beschreibung: Als Bitkom setzen wir uns für klare und faire Regeln beim Netzzugang ein. Derzeit gelangen Batteriespeicher durch eine rechtliche Grauzone in der KraftNAV bevorzugt ans Netz, was den Ausbau von Rechenzentren gefährdet. Wir fordern noch vor der Sommerpause eine gesetzliche Klarstellung, dass Batteriespeicher nicht unter die KraftNAV fallen. Zusätzlich braucht es eine eigene Speicherverordnung, die Planungssicherheit schafft und eine faire Netzkapazitätsvergabe ermöglicht.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...elektrischer Energie (KraftNAV) wurde als Individualprozess..., ...ÜNB insgesamt aus). Die KraftNAV ist für einen Massenprozess..., ...Bei Bearbeitung nach KraftNAV würden bis Anfang 2026..., ...muss schnellstens die KraftNAV angepasst werden. (3..., ...insbesondere für eine KraftNAV-Anpassung nicht ganz..., ...Würden aber BESS gemäß KraftNAV im Windhundverfahren ..., ...Wenn die Vorgaben der KraftNAV für Batterien konsequent..., ... und Klarstellung der KraftNAV, um Rechtssicherheit..., .... Empfehlung für § 1 KraftNAV: 1) Diese Verordnung..., ...Positionspapiers, dass KraftNAV und Windhundverfahren..., ...Langfrist-Planung EEG und KraftNAV (hier nicht relevant)..., ...Nicht-Anwendbarkeit der KraftNAV für Batteriespeicher ..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV ausgenommen werden fallen..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV unterfallen, wird eine..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV ausgenommen werden sollen..., ...eine Klarstellung der KraftNAV eingesetzt. Eine solche..., ... zur Klarstellung der KraftNAV und deren Anwendungsbereich..., ...Wenn die Vorgaben der KraftNAV für Batterien konsequent..., ...: Klarstellung in der KraftNAV Erster und wichtigster..., ...Klarstellung, dass die KraftNAV, die ursprünglich nur...
    • Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
    • Beschreibung: Der BVES setzt sich für den Erhalt oder die Anpassung gesetzlicher Regelungen ein, die das Netzanschlussverfahren für Speicher betreffen, inbs.: - vollständig digitalisierte Anschlussverfahren, - Vorgaben für Bearbeitungsfristen für Netzanschlussbegehren, - ein für Flexibilität (und nicht Erzeuger oder Verbraucher) optimiertes Netzanschlussverfahren - sowie den Erhalt der Privilegien der KraftNAV soweit und so lange kein anderes gesetzlich gesichertes Netzanschlussverfahren für Speicher besteht, dass hinreichende Planungs- und Investitionssicherheit bietet - einen Rabatt von bis zu 100% bei Abschluss einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung auf den Baukostenzuschuss
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...über 100 MW auch nach KraftNAV angeschlossen werden..., ...Eine Abschaffung der KraftNAV zum jetzigen Zeitpunkt..., ...entscheidender Bedeutung. Die KraftNAV als Anschlussverfahren..., ... behandeln und in der KraftNAV oder einer eigenen Speicheranschlussverordnung...
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
    • Beschreibung: Der VKU begrüßt, dass die Bundesregierung tätig wird und Stromspeicher aus dem Anwendungsbereich der KraftNAV eindeutig ausnimmt. Hierdurch wird sichergestellt, dass weiterhin Anlagen aller Art bei der Verteilung von Netzanschlusskapazität berücksichtigt werden können. Neben Batteriespeichern drängen zahlreiche weitere Technologien in die Stromnetze. Betroffen sind alle Netzebenen. Weitere Regelungen zum Netzanschluss sind daher dringend erforderlich. Der Fokus sollte dabei auf Maßnahmen liegen, die zeitnah umgesetzt werden können und effektiv sind. Es gilt spekulative Anträge zu filtern, Mehrfachanfragen zu vermeiden und für mehr Rechtssicherheit bei der Vergabe von Netzanschlusskapazität zu sorgen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) Stellung zu nehmen. ..., ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) ausdrücklich. Die vorgesehene..., ...und mit Blick auf die KraftNAV damit insbesondere Großbatteriespeicher..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV fallen, ist aus Sicht..., ...Netzanschlussverordnung (KraftNAV) auf Batteriespeicher..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV eindeutig ausnimmt. Hierdurch..., ...Großbatteriespeichern aus der KraftNAV ist fachlich richtig ..., ...Verordnungsgeber klarstellt: Die KraftNAV, die für eine überschaubare..., ... Speicher das in der KraftNAV verankerte Windhundprinzip (§ 4 Abs. 1 Satz 2 KraftNAV) für Großbatteriespeicher..., ...Die Herausnahme aus der KraftNAV schafft sofortige Entlastung..., ...Großbatteriespeichern aus der KraftNAV ist praktikabel, regulatorisch...
    • Angegeben von: ENERTRAG am 01.12.2025
    • Beschreibung: Verbundkraftwerke sind eine systemische Lösung, Netzkosten zu senken sowie ein stabiles und effizientes erneuerbares Energiesystem zu bilden. Verbundkraftwerke bündeln erneuerbare Stromerzeuger, Energiespeicher (H2, PTH, BESS) sowie H2-Rückverstromung. Die Anlagen werden über eine gemeinsame Energieinfrastruktur miteinander vernetzt und gemeinsam an einem Netzverknüpfungspunkt mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden. Regulatorisch sind diverse Verbesserungen nötig, um Investitionshemmnisse für Verbundkraftwerke abzubauen: 1. Ausbau erneuerbarer Energien (u.a. Einführung CfD EEG, WindBG), 2. Systemdienliche Integration von Speichern und Verbrauchern (u.a. Netzregulierung, EnWG, EEG, KraftNaV), 3. Nachfrageinstrumente Wasserstoff (u.a. Kraftwerkstrategie, H2-Quoten Verkehr und Industrie).
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
    • Beschreibung: Damit der Hochlauf der elektrochemischen Wasserstofferzeugung zeitlich nicht verzögert wird, schlägt der DWV eine zeitlich gestufte Einführung der Anforderungen an den Stromnetzanschluss für Elektrolyseure in drei Phasen vor. Durch überzogene Anforderungen entstehen große technische und wirtschaftliche Unsicherheiten für die Unternehmen, überhaupt Elektrolyse ans Netz anschließen zu können. Es gilt, einen angestimmten Hochlauffahrplan zwischen den Akteuren abzustimmen, sodass einerseits der Hochlauf der grünen Wasserstoffproduktion in Deutschland möglich ist und andererseits durch den Betrieb der Elektrolyseure keine unvertretbaren Risiken für den sicheren Stromnetzbetrieb entstehen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 743/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) Der Deutsche Wasserstoff-Verband..., ...Verordnung zur Änderung der KraftNAV. Zugleich möchten wir..., ...erheblichen Auswirkungen der KraftNAV auf den Zugang zu Netz-anschlusskapazitäten..., ...übermäßige Beanspruchung der KraftNAV-Verfahren durch die stark..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV ist sachgerecht, um Fehlanreize...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Grünstromspeicher“), nach §§ 3,4 KraftNAV oder nach § 17 EnWG. ..., ...Anschlüsse nach EnWG und KraftNAV stellen in der Praxis..., ...Verfahren nach EnWG und KraftNAV. Dieser soll nach aktueller..., ...Netzanschlussverfahren (KraftNAV und § 17 EnWG) führt ..., ...Erzeugungsanlage nach KraftNAV privilegiert sind, auch...
    • Angegeben von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
    • Beschreibung: Der bne setzt sich für den progressiven Ausbau von Kurzfristspeicherkapazität in Form von Batteriespeichern ein. Insbesondere sollen die Rahmenbedingungen und Marktzugänge für Großspeicher, Gewerbespeicher und Heimspeicher verbessert werden. Moderne Speicher werden am Energiemarkt eingesetzt und können Erneuerbaren Energie-Anlagen verbunden sein (z.B. Prosumer), können aber auch direkt marktgekoppelt eingesetzt werden. Ziel ist eine flexibele Nutzung von Groß- und Heimspeichern, die bessere Einbindung in eine dezentrale Vor-Ort-Versorgung und der Abbau vor Hürden für Speicher im Energierecht, Baurecht und in Steuerrecht, sowie in anderen relavanten gesetzgeberischen oder regulatiorschen Belangen.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) vom 2. Dezember 2025..., ...innerhalb der aktuellen KraftNAV, hinterfragt jedoch ausdrücklich..., ...mit der Anpassung der KraftNAV sich letztere Sichtweise..., ... Regelungsbereich der KraftNAV fallen Anlagen sämtlicher..., ...transparenten Prozess wie in der KraftNAV oder dem EEG erforderlich..., ...den Ausschluss aus der KraftNAV nicht weniger. Eine..., ...die auf Grundlage der KraftNAV bereits massiv investiert..., ..., den eine plötzliche KraftNAV-Änderung auslöst, darf..., ...über die Anpassung der KraftNAV erschwert wird, während..., ...Schnellverfahren nutzen können (KraftNAV oder eine die KraftNAV..., ...erfolgt,”. Da sich die KraftNAV auf das EnWG bezieht, bedarf es in der KraftNAV einer Klarstellung, dass..., ... hastige Änderung der KraftNAV wie auch die kurzfristige..., ...schlichte Änderung der KraftNAV ohne die Schaffung eines...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bei Bearbeitung nach KraftNAV würden bis Anfang 2026..., ...muss schnellstens die KraftNAV angepasst werden. (3..., ...insbesondere für eine KraftNAV-Anpassung nicht ganz..., ...Würden aber BESS gemäß KraftNAV im Windhundverfahren ..., ...Windhund (angelehnt an KraftNAV)  Nicht tauglich für..., ...) Ist-Prozess EEG* KraftNAV* Ziel-Prozess Reifegrad..., ...Entnahmeseite: „Die KraftNAV erstreckt sich dabei ..., ...alle Petenten. 7 Ohne KraftNAV-Korrektur wird es bis..., ...Wenn die Vorgaben der KraftNAV für Batterien konsequent..., ... und Klarstellung der KraftNAV, um Rechtssicherheit..., ... Empfehlung für § 1 KraftNAV: 1) Diese Verordnung..., ...Positionspapiers, dass KraftNAV und Windhundverfahren..., ...Langfrist-Planung EEG und KraftNAV (hier nicht relevant)..., ...Nicht-Anwendbarkeit der KraftNAV für Batteriespeicher ..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV ausgenommen werden fallen..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV unterfallen, wird eine..., ...eine Klarstellung der KraftNAV eingesetzt. Eine solche..., ...Wenn die Vorgaben der KraftNAV für Batterien konsequent..., ...: Klarstellung in der KraftNAV Erster und wichtigster..., ...Klarstellung, dass die KraftNAV, die ursprünglich nur...
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