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60 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"KraftNAV"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (60)

    • Angegeben von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.12.2025
    • Beschreibung: Die Bundesregierung beabsichtigt die Anpassung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV), um Stromspeicher explizit vom Anwendungsbereich der Verordnung auszunehmen. Eine Überarbeitung der Netzanschlussregeln für Batteriespeicher ist grundsätzlich nachvollziehbar. Problematisch ist allerdings eine Abschaffung der KraftNAV für Stromspeicher, ohne gleichzeitig eine Folgeregelung zu etablieren. EFET Deutschland appellierte daher in seiner Stellungnahme an die Bundesregierung, zeitnah und transparent mit allen Marktakteuren in den Dialog zu treten, um eine solche Folgeregelung zu erarbeiten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 743/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...KraftNAV für Stromspeicher: Keine..., ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) vom 3.12.2025 Berlin..., ... eine Abschaffung der KraftNAV für Stromspeicher durch..., ...vorgeschlagenen Anpassung der KraftNAV sind Netzbetreiber gemäß..., ...würde eine Anpassung der KraftNAV ohne Zeit-plan für die...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Netzanschlussverordnung (KraftNAV), Stand 03.12.2025 Sehr..., ...Netzanschlussverordnung (KraftNAV) richtet der WVW im Rahmen..., ...zukünftig nicht mehr von der KraftNAV erfasst wären. 3. politische..., ...kurzfristigen Änderung der KraftNAV mindestens eine inhaltliche..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV bleiben, die nachweislich..., ...oder alternativ, da die KraftNAV historisch nicht für ...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 15.07.2025
    • Beschreibung: Als Bitkom setzen wir uns für klare und faire Regeln beim Netzzugang ein. Derzeit gelangen Batteriespeicher durch eine rechtliche Grauzone in der KraftNAV bevorzugt ans Netz, was den Ausbau von Rechenzentren gefährdet. Wir fordern noch vor der Sommerpause eine gesetzliche Klarstellung, dass Batteriespeicher nicht unter die KraftNAV fallen. Zusätzlich braucht es eine eigene Speicherverordnung, die Planungssicherheit schafft und eine faire Netzkapazitätsvergabe ermöglicht.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...elektrischer Energie (KraftNAV) wurde als Individualprozess..., ...ÜNB insgesamt aus). Die KraftNAV ist für einen Massenprozess..., ...Bei Bearbeitung nach KraftNAV würden bis Anfang 2026..., ...muss schnellstens die KraftNAV angepasst werden. (3..., ...insbesondere für eine KraftNAV-Anpassung nicht ganz..., ...Würden aber BESS gemäß KraftNAV im Windhundverfahren ..., ...Wenn die Vorgaben der KraftNAV für Batterien konsequent..., ... und Klarstellung der KraftNAV, um Rechtssicherheit..., .... Empfehlung für § 1 KraftNAV: 1) Diese Verordnung..., ...Positionspapiers, dass KraftNAV und Windhundverfahren..., ...Langfrist-Planung EEG und KraftNAV (hier nicht relevant)..., ...Nicht-Anwendbarkeit der KraftNAV für Batteriespeicher ..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV ausgenommen werden fallen..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV unterfallen, wird eine..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV ausgenommen werden sollen..., ...eine Klarstellung der KraftNAV eingesetzt. Eine solche..., ...Wenn die Vorgaben der KraftNAV für Batterien konsequent..., ...: Klarstellung in der KraftNAV Erster und wichtigster..., ...Klarstellung, dass die KraftNAV, die ursprünglich nur..., ...Regierungsentwurfs der KraftNAV von 2 Quelle: 50Hertz...
    • Angegeben von: 50Hertz Transmission GmbH am 31.03.2026
    • Beschreibung: Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) nicht auf Batteriespeicher..., ...Netzanschlussregelung außerhalb der KraftNAV vor. Im nächsten Schritt..., ... rechtfertigen. Die KraftNAV definiert verbindliche..., ...Spezialregelungen der KraftNAV auch auf Batteriespeicher..., ...Regierungsentwurfs der KraftNAV von 2 Quelle: 50Hertz..., ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung – KraftNAV), 2007 4 Quelle: 50Hertz..., ...Verordnung zur Änderung der KraftNAV verabschiedet, die ..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV erfasst sind. Die Verordnung..., ... 110 kV schreibt die KraftNAV verbindlich das Windhundprinzip..., ...EnWG, dem EEG und der KraftNAV voraussetzen. Langfristig..., ...für … Ist-Prozess EEG KraftNAV Erzeuger Erneuerbare..., ...durch die Änderung der KraftNAV – ebenfalls keine spezielle..., ...Vorgaben des EEG und der KraftNAV gebunden, welche spezifische..., ...getretenen Änderung der KraftNAV wurde klargestellt, dass...
    • Angegeben von: Amprion GmbH am 07.04.2026
    • Beschreibung: Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: German Datacenter Association e. V. am 28.04.2026
    • Beschreibung: In den letzten Jahren hat sich eine hohe und stetig steigende Anzahl von Großbatterie-Projekten in Deutschland entwickelt. In der Summe übersteigt das Volumen der Anträge für den Anschluss von Stromspeichern die Projektionen der Netzentwicklungsplanung für die nächsten zwanzig Jahre um ein Vielfaches. Der Entwurf soll im oben dargestellten Kontext Rechtsunsicherheiten beseitigen. Er stellt klar, dass Großbatteriespeicher nicht in den Anwendungsbereich der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) fallen. Ohne die Klarstellung wären die ursprünglich für eine relativ kleine Zahl von Großkraftwerken konzipierten Verfahrensregelungen der KraftNAV auf eine signifikant höhere Zahl von Speicheranlagen anzuwenden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) vorgelegt. Die Änderung..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV fallen. Die German ..., ...die Anwendbarkeit der KraftNAV auf Großbatteriespeicher..., ...den Geltungsbereich der KraftNAV in §1 Abs. 1 so zu ändern..., ...damit Schritt halten: Die KraftNAV stammt aus dem Jahr 2007...
    • Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
    • Beschreibung: Der BVES setzt sich für den Erhalt oder die Anpassung gesetzlicher Regelungen ein, die das Netzanschlussverfahren für Speicher betreffen, inbs.: - vollständig digitalisierte Anschlussverfahren, - Vorgaben für Bearbeitungsfristen für Netzanschlussbegehren, - ein für Flexibilität (und nicht Erzeuger oder Verbraucher) optimiertes Netzanschlussverfahren - sowie den Erhalt der Privilegien der KraftNAV soweit und so lange kein anderes gesetzlich gesichertes Netzanschlussverfahren für Speicher besteht, dass hinreichende Planungs- und Investitionssicherheit bietet - einen Rabatt von bis zu 100% bei Abschluss einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung auf den Baukostenzuschuss
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...über 100 MW auch nach KraftNAV angeschlossen werden..., ...Eine Abschaffung der KraftNAV zum jetzigen Zeitpunkt..., ...entscheidender Bedeutung. Die KraftNAV als Anschlussverfahren..., ... behandeln und in der KraftNAV oder einer eigenen Speicheranschlussverordnung...
    • Angegeben von: SMA Solar Technology am 06.07.2026
    • Beschreibung: Der aus dem Bundeswirtschaftsministerium geleakte Entwurf für ein Netzpaket mit Entwurfsdatum vom 30. Januar 2026 adressiert das Problem der immer knapper werdenden Netzanschlusskapazitäten und enthält Vorschläge für Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), dem Wind-auf-See-Gesetz (WaSG) dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNaV) und der Stromnetzentgeltverodnung. Konkrete Ziel der Einflussnahme ist es, Netzanschlüsse zu Beschleunigen, Zubau von Solar,- und Batterieprojekte weiterhin zu ermöglichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
      2. BT-Drs. 21/2597 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1496, 21/2078, 21/2146 Nr. 1.17 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
      3. BT-Drs. 21/2794 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1497, 21/2076, 21/2146 Nr. 1.15, 21/2793 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
    • Beschreibung: Der VKU begrüßt, dass die Bundesregierung tätig wird und Stromspeicher aus dem Anwendungsbereich der KraftNAV eindeutig ausnimmt. Hierdurch wird sichergestellt, dass weiterhin Anlagen aller Art bei der Verteilung von Netzanschlusskapazität berücksichtigt werden können. Neben Batteriespeichern drängen zahlreiche weitere Technologien in die Stromnetze. Betroffen sind alle Netzebenen. Weitere Regelungen zum Netzanschluss sind daher dringend erforderlich. Der Fokus sollte dabei auf Maßnahmen liegen, die zeitnah umgesetzt werden können und effektiv sind. Es gilt spekulative Anträge zu filtern, Mehrfachanfragen zu vermeiden und für mehr Rechtssicherheit bei der Vergabe von Netzanschlusskapazität zu sorgen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) Stellung zu nehmen. ..., ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) ausdrücklich. Die vorgesehene..., ...und mit Blick auf die KraftNAV damit insbesondere Großbatteriespeicher..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV fallen, ist aus Sicht..., ...Netzanschlussverordnung (KraftNAV) auf Batteriespeicher..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV eindeutig ausnimmt. Hierdurch..., ...Großbatteriespeichern aus der KraftNAV ist fachlich richtig ..., ...Verordnungsgeber klarstellt: Die KraftNAV, die für eine überschaubare..., ... Speicher das in der KraftNAV verankerte Windhundprinzip (§ 4 Abs. 1 Satz 2 KraftNAV) für Großbatteriespeicher..., ...Die Herausnahme aus der KraftNAV schafft sofortige Entlastung..., ...Großbatteriespeichern aus der KraftNAV ist praktikabel, regulatorisch...
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