Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (44)
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- Angegeben von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.12.2025
- Beschreibung: Die Bundesregierung beabsichtigt die Anpassung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV), um Stromspeicher explizit vom Anwendungsbereich der Verordnung auszunehmen. Eine Überarbeitung der Netzanschlussregeln für Batteriespeicher ist grundsätzlich nachvollziehbar. Problematisch ist allerdings eine Abschaffung der KraftNAV für Stromspeicher, ohne gleichzeitig eine Folgeregelung zu etablieren. EFET Deutschland appellierte daher in seiner Stellungnahme an die Bundesregierung, zeitnah und transparent mit allen Marktakteuren in den Dialog zu treten, um eine solche Folgeregelung zu erarbeiten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 743/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
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BR-Drs. 743/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...KraftNAV für Stromspeicher: Keine..., ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) vom 3.12.2025 Berlin..., ... eine Abschaffung der KraftNAV für Stromspeicher durch..., ...vorgeschlagenen Anpassung der KraftNAV sind Netzbetreiber gemäß..., ...würde eine Anpassung der KraftNAV ohne Zeit-plan für die...
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Anpassung der Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (KraftNAV)
Aktiv vom 15.07.2025 bis 01.03.2026
- Angegeben von: Bitkom e.V. am 15.07.2025
- Beschreibung: Als Bitkom setzen wir uns für klare und faire Regeln beim Netzzugang ein. Derzeit gelangen Batteriespeicher durch eine rechtliche Grauzone in der KraftNAV bevorzugt ans Netz, was den Ausbau von Rechenzentren gefährdet. Wir fordern noch vor der Sommerpause eine gesetzliche Klarstellung, dass Batteriespeicher nicht unter die KraftNAV fallen. Zusätzlich braucht es eine eigene Speicherverordnung, die Planungssicherheit schafft und eine faire Netzkapazitätsvergabe ermöglicht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
- Beschreibung: Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...elektrischer Energie (KraftNAV) wurde als Individualprozess..., ...ÜNB insgesamt aus). Die KraftNAV ist für einen Massenprozess..., ...Bei Bearbeitung nach KraftNAV würden bis Anfang 2026..., ...muss schnellstens die KraftNAV angepasst werden. (3..., ...insbesondere für eine KraftNAV-Anpassung nicht ganz..., ...Würden aber BESS gemäß KraftNAV im Windhundverfahren ..., ...Wenn die Vorgaben der KraftNAV für Batterien konsequent..., ... und Klarstellung der KraftNAV, um Rechtssicherheit..., .... Empfehlung für § 1 KraftNAV: 1) Diese Verordnung..., ...Positionspapiers, dass KraftNAV und Windhundverfahren..., ...Langfrist-Planung EEG und KraftNAV (hier nicht relevant)..., ...Nicht-Anwendbarkeit der KraftNAV für Batteriespeicher ..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV ausgenommen werden fallen..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV unterfallen, wird eine..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV ausgenommen werden sollen..., ...eine Klarstellung der KraftNAV eingesetzt. Eine solche..., ...Wenn die Vorgaben der KraftNAV für Batterien konsequent..., ...: Klarstellung in der KraftNAV Erster und wichtigster..., ...Klarstellung, dass die KraftNAV, die ursprünglich nur..., ...Regierungsentwurfs der KraftNAV von 2 Quelle: 50Hertz...
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- Angegeben von: 50Hertz Transmission GmbH am 31.03.2026
- Beschreibung: Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) nicht auf Batteriespeicher..., ...Netzanschlussregelung außerhalb der KraftNAV vor. Im nächsten Schritt..., ... rechtfertigen. Die KraftNAV definiert verbindliche..., ...Spezialregelungen der KraftNAV auch auf Batteriespeicher..., ...Regierungsentwurfs der KraftNAV von 2 Quelle: 50Hertz..., ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung – KraftNAV), 2007 4 Quelle: 50Hertz..., ...Verordnung zur Änderung der KraftNAV verabschiedet, die ..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV erfasst sind. Die Verordnung..., ... 110 kV schreibt die KraftNAV verbindlich das Windhundprinzip..., ...EnWG, dem EEG und der KraftNAV voraussetzen. Langfristig..., ...für … Ist-Prozess EEG KraftNAV Erzeuger Erneuerbare..., ...durch die Änderung der KraftNAV – ebenfalls keine spezielle..., ...Vorgaben des EEG und der KraftNAV gebunden, welche spezifische..., ...getretenen Änderung der KraftNAV wurde klargestellt, dass...
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- Angegeben von: Amprion GmbH am 07.04.2026
- Beschreibung: Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Der BVES setzt sich für den Erhalt oder die Anpassung gesetzlicher Regelungen ein, die das Netzanschlussverfahren für Speicher betreffen, inbs.: - vollständig digitalisierte Anschlussverfahren, - Vorgaben für Bearbeitungsfristen für Netzanschlussbegehren, - ein für Flexibilität (und nicht Erzeuger oder Verbraucher) optimiertes Netzanschlussverfahren - sowie den Erhalt der Privilegien der KraftNAV soweit und so lange kein anderes gesetzlich gesichertes Netzanschlussverfahren für Speicher besteht, dass hinreichende Planungs- und Investitionssicherheit bietet - einen Rabatt von bis zu 100% bei Abschluss einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung auf den Baukostenzuschuss
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...über 100 MW auch nach KraftNAV angeschlossen werden..., ...Eine Abschaffung der KraftNAV zum jetzigen Zeitpunkt..., ...entscheidender Bedeutung. Die KraftNAV als Anschlussverfahren..., ... behandeln und in der KraftNAV oder einer eigenen Speicheranschlussverordnung...
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
- Beschreibung: Der VKU begrüßt, dass die Bundesregierung tätig wird und Stromspeicher aus dem Anwendungsbereich der KraftNAV eindeutig ausnimmt. Hierdurch wird sichergestellt, dass weiterhin Anlagen aller Art bei der Verteilung von Netzanschlusskapazität berücksichtigt werden können. Neben Batteriespeichern drängen zahlreiche weitere Technologien in die Stromnetze. Betroffen sind alle Netzebenen. Weitere Regelungen zum Netzanschluss sind daher dringend erforderlich. Der Fokus sollte dabei auf Maßnahmen liegen, die zeitnah umgesetzt werden können und effektiv sind. Es gilt spekulative Anträge zu filtern, Mehrfachanfragen zu vermeiden und für mehr Rechtssicherheit bei der Vergabe von Netzanschlusskapazität zu sorgen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) Stellung zu nehmen. ..., ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) ausdrücklich. Die vorgesehene..., ...und mit Blick auf die KraftNAV damit insbesondere Großbatteriespeicher..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV fallen, ist aus Sicht..., ...Netzanschlussverordnung (KraftNAV) auf Batteriespeicher..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV eindeutig ausnimmt. Hierdurch..., ...Großbatteriespeichern aus der KraftNAV ist fachlich richtig ..., ...Verordnungsgeber klarstellt: Die KraftNAV, die für eine überschaubare..., ... Speicher das in der KraftNAV verankerte Windhundprinzip (§ 4 Abs. 1 Satz 2 KraftNAV) für Großbatteriespeicher..., ...Die Herausnahme aus der KraftNAV schafft sofortige Entlastung..., ...Großbatteriespeichern aus der KraftNAV ist praktikabel, regulatorisch...
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- Angegeben von: ENERTRAG am 01.12.2025
- Beschreibung: Verbundkraftwerke sind eine systemische Lösung, Netzkosten zu senken sowie ein stabiles und effizientes erneuerbares Energiesystem zu bilden. Verbundkraftwerke bündeln erneuerbare Stromerzeuger, Energiespeicher (H2, PTH, BESS) sowie H2-Rückverstromung. Die Anlagen werden über eine gemeinsame Energieinfrastruktur miteinander vernetzt und gemeinsam an einem Netzverknüpfungspunkt mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden. Regulatorisch sind diverse Verbesserungen nötig, um Investitionshemmnisse für Verbundkraftwerke abzubauen: 1. Ausbau erneuerbarer Energien (u.a. Einführung CfD EEG, WindBG), 2. Systemdienliche Integration von Speichern und Verbrauchern (u.a. Netzregulierung, EnWG, EEG, KraftNaV), 3. Nachfrageinstrumente Wasserstoff (u.a. Kraftwerkstrategie, H2-Quoten Verkehr und Industrie).
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Damit der Hochlauf der elektrochemischen Wasserstofferzeugung zeitlich nicht verzögert wird, schlägt der DWV eine zeitlich gestufte Einführung der Anforderungen an den Stromnetzanschluss für Elektrolyseure in drei Phasen vor. Durch überzogene Anforderungen entstehen große technische und wirtschaftliche Unsicherheiten für die Unternehmen, überhaupt Elektrolyse ans Netz anschließen zu können. Es gilt, einen angestimmten Hochlauffahrplan zwischen den Akteuren abzustimmen, sodass einerseits der Hochlauf der grünen Wasserstoffproduktion in Deutschland möglich ist und andererseits durch den Betrieb der Elektrolyseure keine unvertretbaren Risiken für den sicheren Stromnetzbetrieb entstehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 743/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
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BR-Drs. 743/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) Der Deutsche Wasserstoff-Verband..., ...Verordnung zur Änderung der KraftNAV. Zugleich möchten wir..., ...erheblichen Auswirkungen der KraftNAV auf den Zugang zu Netz-anschlusskapazitäten..., ...übermäßige Beanspruchung der KraftNAV-Verfahren durch die stark..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV ist sachgerecht, um Fehlanreize...
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- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Der BVES setzt sich dafür, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Bau, Netzanschluss, Betrieb, Vergütung, Entgeltbelastung- und Abrechnung, die Speicher neben Erzeugungsanlagen und Großverbrauchern betreffen, verbessert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Grünstromspeicher“), nach §§ 3,4 KraftNAV oder nach § 17 EnWG. ..., ...Anschlüsse nach EnWG und KraftNAV stellen in der Praxis..., ...Verfahren nach EnWG und KraftNAV. Dieser soll nach aktueller..., ...Netzanschlussverfahren (KraftNAV und § 17 EnWG) führt ..., ...Erzeugungsanlage nach KraftNAV privilegiert sind, auch...