Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (6)
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- Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 07.05.2026
- Beschreibung: Bei den Anforderungen an die Weiterbildung fordert der AfW klare Vorgabe einer jährlichen Stundenanzahl (z. B. 4 Stunden) , um Planungs- und Rechtssicherheit zu gewährleisten sowie uneinheitliche Behördenpraxis zu vermeiden. Zudem sollte aus Qualitätssicherungsgründen ein Aufgabenauswahlausschuss eingerichtet werden, sowie der bestehende Ausschuss nach ImmVermV erhalten bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...bestehender Ausschuss nach ImmVermV sollte erhalten und für..., ...FinVermV und § 34i GewO/ImmVermV) orientieren. Der ..., ...Aufgabenauswahlausschuss gemäß ImmVermV weiterhin bestehen zu..., ...Aufgabenauswahlausschusses gemäß ImmVermV hat seit seinem Bestehen..., ...Aufgabenauswahlausschuss nach ImmVermV könnte zudem mit der ...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Der Verband setzt sich hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus spricht er sich für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anlage 1 zu § 1 Abs. 2 ImmVermV müssten u.a. alle immobilieneigentumsbezogenen..., ...den heutigen § 3 Abs. 3 ImmVermV – wie folgt neu zu fassen..., ...Streichung des § 3 Abs. 3 ImmVermV abzusehen. Begründung..., ...in Verbindung mit § 1 ImmVermV als gleichwertige Qualifikation..., ...Qualifikation nach § 4 ImmVermV entbehrlich war. Würde..., ... 3.2 der Anlage 1 zur ImmVermV regelt die erforderlichen..., ...Immobiliardarlehensvermittler nach Anlage 1 zur ImmVermV nur dann erfolgen, wenn..., ...Sachkundekatalog nach Anlage 1 zur ImmVermV sieht keine Kenntnisse..., ...1.3.3 der Anlage 1 zur ImmVermV sehen heute schon u. ..., ...2.4 in der Anlage 1 zur ImmVermV auf „Rechtliche Grundlagen..., ...2.4.2 in Anlage 1 zur ImmVermV auf den „Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag..., ...die gesamte Anlage 1 zu ImmVermV auf den Begriff der „..., ...Immobiliardarlehensvermittler in Anlage 1 zur ImmVermV erfordert keine Kenntnisse..., ...Immobiliardarlehensvermittler in Anlage 1 zur ImmVermV erfordert keine Kenntnisse..., ...Immobiliardarlehensvermittler nach § 3 ImmVermV – aus Gründen der Gewährleistung...
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- Angegeben von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus sprechen wir uns für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...den heutigen § 3 Abs. 3 ImmVermV – wie folgt neu zu ..., ...Streichung des § 3 Abs. 3 ImmVermV abzusehen. Begründung..., ...in Verbindung mit § 1 ImmVermV als gleichwertige Qualifikation..., ...Qualifikation nach § 4 ImmVermV entbehrlich war. Würde..., ... 3.2 der Anlage 1 zur ImmVermV regelt die erforderlichen..., ...Immobiliardarlehensvermittler nach Anlage 1 zur ImmVermV nur dann erfolgen, wenn..., ...Sachkundekatalog nach Anlage 1 zur ImmVermV sieht keine Kenntnisse..., ...1.3.3 der Anlage 1 zur ImmVermV sehen heute schon u. ..., ...2.4 in der Anlage 1 zur ImmVermV auf „Rechtliche Grundlagen..., ...2.4.2 in Anlage 1 zur ImmVermV auf den „Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag..., ...die gesamte Anlage 1 zu ImmVermV auf den Begriff der..., ...Immobiliardarlehensvermittler in Anlage 1 zur ImmVermV erfordert keine Kenntnisse..., ...Immobiliardarlehensvermittler in Anlage 1 zur ImmVermV erfordert keine Kenntnisse..., ...Immobiliardarlehensvermittler nach § 3 ImmVermV – aus Gründen der Gewährleistung...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 07.05.2026
- Beschreibung: Der Verband begrüßt die beabsichtigte bürokratiearme Umsetzung der Richtlinie im Gewerberecht, insbesondere den Verzicht, den Umfang der verpflichteten Weiterbildung von Darlehensvermittlern zu bestimmen. Die Vorgaben zur Weiterbildung sollten aus der VersVermV übernommen werden, insbesondere zum Selbststudium und zum Erwerb einer gleichgestellten Berufsqualifikation.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...DarlVermV-E und § 3 Abs. 3 ImmVermV..............4 Qualitätsstandards..., ...Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) sowie • einen praktischen..., ...DarlVermV-E und § 3 Abs. 3 ImmVermV Qualitätsstandards der..., ...dieses Gremiums in der ImmVermV. − Die Sachkundeprüfung..., ...soll in DarlVermV-E und ImmVermV auf die Vorgabe verzichtet..., ...deprüfungen der DarlVermV-E und ImmVermV einerseits und die Bewa...
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- Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 22.07.2025
- Beschreibung: Die gewerberechtliche Regulierung soll sich an den bereits bestehenden Regulierungen der §§ 34d, 34f, 34h und 34i GewO orientieren. Es muss ein Level-Playing-Field für alle am Markt tätigen Vermittler:innen gewährleistet werden. Die erforderliche Sachkundeprüfung muss trotz von uns befürchteter Kapazitätsenpässe für alle Vermittler:innen vor Ende der Übergangszeit möglich sein, um ein faktisches Berufsverbot zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in Verbindung mit der ImmVermV. Zusätzlich bitten wir..., ...VersVermV, FinVermV und ImmVermV aufgebaut sein wird, ...
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- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
- Beschreibung: Vor dem Abschluss eines Wohnimmobilienkredits erhalten Verbraucher ein Merkblatt (European Standardised Information Sheet, kurz: ESIS). Unser Ziel ist dieses Merkblatt zu vereinfachen. Grundlage hierfür ist die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):