Regelungsvorhaben
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32 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus"« gefunden
Gefundene Regelungsvorhaben (32)
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Rechtsicherheit:§ 650a BGB in Absatz 3 erstmals eine Regelung zu den anerkannten Regeln der Technik geschaffen. Sicherheitsrelevante Normungen:neue gesetzliche Vermutung geschaffen, dass sie zu den anerkannten Regeln der Technik gehören. Komfort & Ausstattungsmerkmale:diese keine anerkannten Regeln der Technik abbilden. „Gebäudetyp E“: Kapitel 4 „Gebäudebauverträge zwischen fachkundigen Unternehmern“ eingefügt. Der § 650o Absatz 1 BGB-E definiert den Anwendungsbereich. § 650o Absatz 2 BGB-E regelt neu eine Ausnahme von der geltenden Aufklärungspflicht:Bei Verträgen zwischen fachkundigen Unternehmern über Bauleistungen an Gebäuden und Außenanlagen soll künftig keine Verpflichtung mehr bestehen, über Risiken und Konsequenzen eines Abweichens von den anerkannten Regeln der Technik aufzuklären
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Aktiv vom 04.09.2024 bis 12.02.2026
- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 04.09.2024
- Beschreibung: Einführung einer Regelung zu den anerkannten Regeln der Technik sowie eines Gebäudebauvertrages zwischen fachkundigen Unternehmern
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.08.2024
- Beschreibung: Baunormen dienen dazu, gesetzliche Anforderungen an Bauwerke bautechnisch und mit einem allgemein anerkannten Qualitätsmaßstab zu konkretisieren. Sie bilden auch eine Grundlage zur Klärung von Haftungsfragen. Mit Sicherheitsanforderungen, z.B. an den Brandschutz, sollen die Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Gebäuden samt Inhalt minimiert werden. Dieser Schutz muss erfahrungsgemäß beim Bauen zukünftig auf den Schutz vor Extremwetterereignissen, die im Zuge des Klimawandels zunehmend zu erwarten sind, ausgedehnt werden, parallel zur gesellschaftlichen Diskussion über bezahlbares Wohnen und Nachhaltigkeit. Dabei soll die gesetzliche und in der Praxis bewährte Einordnung der Baunormen gewahrt und normativ zugleich eine leistungs- und damit kostenadäquate Abstufung ermöglicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus...
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- Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für: Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen. Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik (aaRdTRechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyps-e.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus..., ...Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus..., ...Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus..., ...Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus...
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- Angegeben von: Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung AHO am 25.04.2025
- Beschreibung: Rechtssichere Handhabung bei der Abweichung von anerkannten Regeln der Technik
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus...
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- Angegeben von: Vonovia SE am 17.12.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur rechtssicheren Einführung des Gebäudetyps E. Hierzu sollen im Werkvertrags-, Verbraucherbauvertrags-, Kauf- und Mietrecht besondere Regelungen geschaffen werden, die für ausdrücklich als Gebäudetyp-E-Vorhaben bezeichnete Gebäude einen gesetzlich definierten Mindeststandard festlegen. Abweichungen von den bislang üblichen technischen Standards sollen bei Einhaltung dieses Mindeststandards keinen Mangel begründen. Zudem sollen die Informations- und Hinweispflichten vereinheitlicht und formalisiert sowie die Anwendbarkeit der Regelungen entlang der gesamten Leistungskette vom Bauvertrag bis zum Mietverhältnis klargestellt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 555/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BR-Drs. 555/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 08.08.2024
- Beschreibung: Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik ist derzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Um Bauen individueller zu machen, braucht es mehr Rechtssicherheit für die am Bau beteiligten Verkehrskreise.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus...
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Referentenentwurf zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Aktiv vom 30.09.2024 bis 29.07.2025
- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 30.09.2024
- Beschreibung: Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden. Bauen in Deutschland ist derzeit zu kompliziert und zu teuer. Das liegt auch am geltenden Bauvertragsrecht. Es trägt dazu bei, dass Neubauten oft sehr hohen Standards genügen müssen. Mit dem Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung auf Standards zu verzichten, die für die Wohnsicherheit nicht notwendig sind. Der Neubau von Wohnungen soll dadurch bezahlbarer werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus...
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- Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 27.09.2024
- Beschreibung: Die Einführung einer gesetzlichen Vermutung, wonach nicht sicherheitsrelevante Normen keine anerkannten Regeln der Technik sind, wird abgelehnt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus...
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- Angegeben von: Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. am 02.07.2024
- Beschreibung: Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus...