Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24)
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Korrektur fehlerhafter Werte für Flüssiggas in der EBeV 2030
Aktiv vom 24.06.2024 bis 05.02.2026
- Angegeben von: Primagas Energie GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der fehlerhaft berechneten Emissionsfaktoren für Flüssiggas (LPG) zu Heizzwecken und der Dichte von Biopropan in der EBeV 2030 an die tatsächlichen physikalischen Werte zur Einhaltung der Vorgaben gem. CO2KostAufG.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...zu Heizzwecken in der EBeV 2030 zur Einhaltung der Vorgaben..., ...erfolgen kann. Mit der EBeV 2030 wurde für Flüssiggas..., ...Einstufung in Anlage 2 EBeV 2030 korrekt abgerechnet ..., ... Weiteren wird in der EBeV 2030 für Biopropan (Anlage..., ... für Biopropan in der EBeV 2030 an den tatsächlichen...
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Festwerte zur Berechnung klimarelevanten Anteils von Kohlendioxidemissionen bei Verbrennung von Siebüberläufen aus Bio-/ Grünabfallbehandlungsanlagen
Aktiv vom 02.06.2025 bis 10.02.2026
- Angegeben von: Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft (EdDE) e.V. am 02.06.2025
- Beschreibung: Das BEHG in Verbindung mit der zugehörigen EBeV 2030 bietet derzeit keine fachgerechte Abschätzung der klimarelevanten Kohlendioxidemissionen aus holzigen Siebüberläufen, die bei der Aufbereitung von Bioabfällen anfallen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat auf Basis der §§ 7 Abs. 4 EBeV 2030 die Option eröffnet, eine Festlegung von Literatur- bzw. Festwerten für die Abschätzung der Kohlendioxidemissionen abzuleiten. Als Grundlage dient ein von der Bioabfall- und Kompostwirtschaft in enger Abstimmung mit der DEHSt initiiertes Untersuchungsprogramm. Ziel der gemeinsamen Verbändearbeit von ASA e. V., BAV e. V., BDE e. V., DGAW e. V., EdDE e. V., RGK Ost e. V., VHE e.V., VHE Nord e. V. und VKU e. V. ist die Schaffung einer Datenbasis für die Ermittlung eines Literaturwertes.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) am 15.04.2025
- Beschreibung: Das BEHG in Verbindung mit der zugehörigen EBeV 2030 bietet derzeit keine fachgerechte Abschätzung der klimarelevanten Kohlendioxidemissionen aus holzigen Siebüberläufen, die bei der Aufbereitung von Bioabfällen anfallen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat auf Basis der §§ 7 Abs. 4 EBeV 2030 die Option eröffnet, eine Festlegung von Literatur- bzw. Festwerten für die Abschätzung der Kohlendioxidemissionen abzuleiten. Als Grundlage dient ein von der Bioabfall- und Kompostwirtschaft in enger Abstimmung mit der DEHSt initiiertes Untersuchungsprogramm. Ziel der gemeinsamen Verbändearbeit von ASA e. V., BAV e. V., BDE e. V., DGAW e. V., EdDE e. V., RGK Ost e. V., VHE e. V., VHE Nord e. V. und VKU e. V. ist die Schaffung einer Datenbasis für die Ermittlung eines Literaturwertes.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Nationaler Emissionshandel
Aktiv vom 28.06.2024 bis 13.08.2025
- Angegeben von: Deutscher Verband Flüssiggas e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Mitgestaltung und Korrektur der Gesetzgebung zum nationalen Emissionshandelssystem (nEHS), Anerkennung biogener Flüssiggase im nEHS, Klärung der Rolle von Flüssiggas im nEHS, Berichterstattung im nEHS, Übergang nEHS zum ETS 2
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...offiziellen Fassung der EBeV 2030 enthalten sind. ..., ...Emissionsfaktoren nach EBeV 2030 nicht berücksichtigt..., ...biogenen Anteils gemäß EBeV 2030, Anlage 3, Teil 3 korrekt..., ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) in Bezug auf die wirksame..., ... Mengen gemäß §8 der EBeV 2030 zu offenen Fragen und..., ...Behörde“ im Sinne § 8 EBeV 2030 (nabisy-Datenbank) und..., ...Inkonsistenzen: Zur Erfüllung der EBeV 2030 ist für gasförmige Brennstoffe..., ...der BioStr-NachV gemäß EBeV 2030 Ausgehend von der aus..., ...Anteils §8Absätze 2 und 3 EBeV 2030 zur Anwendung. Es ist..., ...Letzte Schnittstelle nach EBeV 2030 In §8 Abs. 3 EBeV ..., ...begründet darauf, dass die EBeV 2030 erst am 21.12.2022 in..., ...Treibhausgaseinsparung nach §8 EBeV 2030 erfüllen, als biogener..., ...Anteil im Sinne des §8 EBeV 2030. Für Lösungsvorschläge...
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
- Beschreibung: Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030)......................., ...THGMinderungsanforderungen in der EBeV 2030 ......................., ...THG-Minderungsanforderungen in § 9 Absatz 1 EBeV 2030 nur für Anlagen mit ..., ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) zugewiesen haben. Aus..., ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) § 9 Berücksichtigung..., ...THGMinderungsanforderungen in der EBeV 2030 Mit der Umsetzung des..., ...ergeben. In § 9 Absatz 1 EBeV 2030 wird die Anwendbarkeit..., ...eine Klarstellung in der EBeV 2030. Vorschlag Ergänzung..., ...Paragraph 8 Absatz 2 der EBeV 2030: (2) Für den Biomasseanteil..., ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030)......................., ...THGMinderungsanforderungen in der EBeV 2030 ......................., ...THG-Minderungsanforderungen in § 9 Absatz 1 EBeV 2030 nur für Anlagen mit ..., ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) zugewiesen haben. Aus..., ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) § 9 Berücksichtigung..., ...THGMinderungsanforderungen in der EBeV 2030 Mit der Umsetzung des..., ...ergeben. In § 9 Absatz 1 EBeV 2030 wird die Anwendbarkeit..., ...eine Klarstellung in der EBeV 2030. Vorschlag Ergänzung..., ...Paragraph 8 Absatz 2 der EBeV 2030: (2) Für den Biomasseanteil...
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- Angegeben von: BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. am 28.03.2025
- Beschreibung: Gesetz sieht steuerliche Begünstigungen für CO2-neutral betreibbare Kfz und E-Fuels vor; Forderung nach einer breiteren Ausgestaltung des E-Fuels-Only-Gesetzes und Berücksichtigung des CO2-Minderungspotentials von Kraftstoffen biogenen Ursprungs, Aufnahme eines zusätzlichen Ausnahmetatbestands in das Kraftfahrzeugsteuergesetz
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betriebenen Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Jahre 2023 bis 2030 (EBeV 2030) enthalten und mit einer..., ...Brennstoffemissionshandelsgesetz (EBeV 2030), betrieben werden. ..., ...Brennstoffemissionshandelsgesetz (EBeV 2030). Der Nachweis ist auf..., ...Brenn-stoffemissionshandelsgesetz (EBeV 2030) nicht möglich gemacht...
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 26.09.2024
- Beschreibung: Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030)......................., ...THG-Minderungsanforderungen in der EBeV 2030 ......................., ...THG-Minderungsanforderungen in § 9 Absatz 1 EBeV 2030 nur für Anlagen mit ..., ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) zugewiesen haben. Aus..., ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) § 9 Berücksichtigung..., ...THG-Minderungsanforderungen in der EBeV 2030 Mit der Umsetzung des..., ...ergeben. In § 9 Absatz 1 EBeV 2030 wird die Anwendbarkeit..., ...eine Klarstellung in der EBeV 2030. Vorschlag Ergänzung..., ...Paragraph 8 Absatz 2 der EBeV 2030: (2) Für den Biomasseanteil...
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- Angegeben von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 30.01.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf einer Verordnung zur Anpassung der Emissionshandelsverordnung 2030 (EHV 2030) an das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024. Ziel ist eine praxistaugliche Ausgestaltung der Regelungen zur Überwachung und Berichterstattung im nationalen Brennstoffemissionshandel, insbesondere zur Vermeidung von Doppelerfassungen und Doppelbelastungen sowie zur Klarstellung zentraler Begriffsbestimmungen. Zudem wird eine unbefristete Anwendung bestimmter Entlastungs- und Vereinfachungsregelungen sowie eine sachgerechte Berücksichtigung neuer Brennstoffarten (u.a. strombasierte Kraftstoffe) angestrebt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...eindeutig definieren 1 § 17 EBeV 2030 3. Zu § 2 Nr. 3:..., ...Regelung des § 5 Absatz 5 EBeV 2030. In der Vergangenheit...
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- Angegeben von: Deutscher Verband Flüssiggas e. V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Die Anerkennung biogener Flüssiggase im nationalen Emissionshandel ist unabhängig von den Vorgaben des nationalen Emissionshandels im gegenwärtigen Rechtssystem aufgrund der Infrastruktur des Flüssiggasbranche nicht möglich. Herkunftsnachweise berechtigen nicht zum Emissionsabzug. Der DVFG tritt daher für strukturelle Änderungen an der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein - bis hin zu einer eigenen Biobrennstoff-Nachhaltigkeitsverordnung.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Raue gebeten, in der EBeV 2030 die Rechtsgrundlage ...
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- Angegeben von: Deutscher Verband Flüssiggas e. V. am 13.08.2025
- Beschreibung: Für die leitungsgebundenen Energien Strom und Fernwärme liegt die Sicherstellung erneuerbarer Energieanteile auf der Versorgungsseite, während im Bereich der Brennstoffe die Verpflichtung auf Seite der Gebäudeeigentümer liegt. Dieser Ansatz stellt eine Ungleichbehandlung dar. Wir trefen für einen Paradigmenwechsel ein, der die Verpflichtung auch bei Brennstoffen auf den Versorger überträgt und die Verpflichtung des Eigentümers beendet, gebäudeindividuelle Quotennachweise vorzuhalten. Ebenfalls muss die Öffnungsklausel § 9a gestrichen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... analog zu § 8 Abs. 9 EBeV 2030 einzuführen. So wären...