Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (191)
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- Angegeben von: Serviceplan Public Affairs GmbH & Co. KG am 10.03.2026
- Beschreibung: Beibehaltung der Realkompensation und Erhalt der etablierten Strukturen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Andreas Schenk am 09.03.2026
- Beschreibung: Änderung des BJagdG sowie des BNatschG zur Aufnahme des Wolfs in die bejagbaren Arten in Folge der Absenkung des Schutzstatus im Rahmen der FFH-RL.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 765/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
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BR-Drs. 765/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Andreas Schenk
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Herausnahme angebl. grundsätzlich nicht vor Wölfen schützbarer Geländeformen aus Neufassung BJagdG
Aktiv vom 02.03.2026 bis 23.03.2026
- Angegeben von: BUND Naturschutz in Bayern e.V. am 02.03.2026
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass „in manchen Regionen ein präventiver Herdenschutz aufgrund der geografischen Gegebenheiten, wie z. B. Hangneigung, Bodenbeschaffenheit, Einsprungmöglichkeiten oder Lage an Gewässern, nicht möglich oder nicht zumutbar“ sei. Den „zuständigen Behörden“ soll daher erlaubt werden, pauschal ganze „Weidegebiete (zu) bestimmen, in denen eine Bejagung des Wolfs auch bei einem ungünstigen Erhaltungszustand der Tierart Wolf zulässig“ ist (§22d Abs. 4 Satz. 3). In der Folge könnte bspw. der gesamte Alpenraum zur Abschusszone für Wölfe erklärt werden, unabhängig vom Erhaltungszustand. Diese pauschale und vage Definition soll aus dem Entwurf entfernt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3546
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
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BT-Drs. 21/3546
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. am 16.02.2026
- Beschreibung: AnschreibenGegenstand der Interessenvertretung ist die Änderung des Gesetzentwurfs zum Bundesjagdgesetz zur Einführung eines Bestandsmanagements für den Wolf. Ziel ist die Aufnahme einer generellen Entnahmequote von 40 % des Jahreszuwachses, die Erweiterung der Definition von Weidegebieten auf grünlandbetonte Regionen, die Übertragung der Zuständigkeit für Managementpläne auf die Länder sowie die rechtssichere und unbürokratische Ausgestaltung der Problemwolfentnahme, insbesondere ohne verpflichtenden genetischen Nachweis und mit eigenständigen Regelungen für Entnahmen in der Schonzeit.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3546
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
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BT-Drs. 21/3546
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 09.02.2026
- Beschreibung: Die Erstellung des deutschen Wiederherstellungsplans zur Anwendung der EU Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (NRR) muss ambitionierte ökologische Ziele mit zunehmenden Flächenansprüchen in Einklang bringen. Der Plan darf keine faktischen Vorwirkungen oder Ausschlusswirkungen entfalten, die andere wesentliche Nutzungen – insbesondere die standortgebundene Rohstoffgewinnung – verdrängen. Die Gesteinsindustrie ist ein zentraler Partner bei der Zielerreichung: Sie liefert unverzichtbare mineralische Rohstoffe für Energiewende, Leitungsbau, Wohnungsbau, Verkehrsinfrastruktur und Klimaschutzmaßnahmen und trägt durch Renaturierung, ökologische Aufwertung und „Natur auf Zeit“ bereits heute signifikant zur Biodiversität bei.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 04.12.2025
- Beschreibung: Klarstellung, dass die neuen Regelungen des BJagdG dem BNatSchG vorgehen und damit seitens der Bundesländer für deren Landesjagdgesetze eine Abweichungskompetenz gegeben ist. Entwurf hebt auch auf Schadensabwehr ab und geht damit über eine 1 zu 1-Umsetzung der FFH-Richtlinie hinaus, die lediglich auf den Erhaltungszustand fokussiert. Eine Prüfung von Schäden oder Gefahren wäre eine unnötige Verschärfung und würde zu zusätzlicher Bürokratie führen. Der Gesetzesentwurf sieht eine Jagdzeit vom 1. September bis zum 28. Februar vor. Diese sollte in den Sommer hinein ausgedehnt werden, um auch Eingriffe in der Jugendklasse zu ermöglichen. Einsatz von Nachtsicht-Technik sollte nicht auf bestimmte Geräte beschränkt werden, sondern generell ermöglicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BJagdG und des BNatSchG
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 14.11.2025
- Beschreibung: Ablehnung der gegenwärtigen Reformbestrebungen im Umweltstrafrecht in der vorliegenden Form. Geplante Änderung des Strafrechts erzeugt ein unkalkulierbares und verfassungsrechtlich unakzeptables Risiko für die aktive Land- und Waldbewirtschaftung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 08.10.2025
- Beschreibung: Wir möchten die Lücken im BNatSchG so schließen, dass die Förderung von Öl- und Gas in Schutzgebieten nicht mehr möglich ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 439/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels
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BR-Drs. 439/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Wildtierrettung e. V. am 04.06.2025
- Beschreibung: Die Deutsche Wildtierrettung e.V. setzt sich für eine bundesweit einheitliche Regelung zum Einsatz von Drohnentechnologie mit Wärmebildkameras zur Wildtierrettung auf Naturschutzflächen ein. Anlass ist die Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt (1. März 2024) zur Zustimmung nach §21h Abs.3 Nr.6 LuftVO und Befreiung von Verboten nach §67 Abs.1 Nr.1 BNatSchG für den Drohneneinsatz. Ziel ist eine dauerhafte rechtliche Grundlage auf Bundesebene, die den Einsatz in FFH- und Naturschutzgebieten erlaubt – besonders während der Frühjahrsmahd. Damit soll der Schutz von Wildtieren gestärkt und tierschutzgerechte Landwirtschaft gefördert werden (Art.20a GG).
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. am 09.05.2025
- Beschreibung: Der Zustand der Böden innerhalb der EU soll verbessert werden. Die Ausgestaltung sollte praxistauglich sein und die Förderung von Rohstoffen nicht unnötig erschweren.
- Betroffene Bundesgesetze (2):