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76 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"§21 VerpackG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (76)

    • Angegeben von: ProjectTogether gGmbH am 08.07.2025
    • Beschreibung: Seit dem 01.01.2023 gilt in D die Mehrwegangebotspficht für Speisen und Getränke zum Sofortverzehr, etwa im Mehrweg To-Go Bereich. Ein Meilenstein für den Ressourcenschutz, so schien es. Doch statt des erhoften Rückenwinds für Mehrweg To-Go macht sich inzwischen Ernüchterung breit: die Flut an Einwegverpackungen steigt weiter an, der Anteil von Mehrweg im Außer-Haus-Verzehr bleibt minimal: laut einer vom WWF Deutschland in Auftrag gegebenen Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) konnte innerhalb eines Jahres lediglich eine Steigerung von geringen 0,7 % (2022) auf nun 1,6 % (2023) verzeichnet werden. Gleichzeitig wuchs die Gesamtmenge an Verpackungsabfällen im Außer-Haus-Bereich von 13,6 Milliarden (2022) auf 14,6 Milliarden Einwegverpackungen (2023).
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... eine Novelle des § 21 VerpackG ab. Dabei würde ein...
    • Angegeben von: Umsetzungsallianz mehrweg.einfach.machen am 20.06.2024
    • Beschreibung: Das Bündnis, das von ProjectTogether, WWF Deutschland und vom Mehrwegverband Deutschland getragen und von mehr als 200 Stakeholder:innen unterstützt wird, hat sich zum Ziel gesetzt, Mehrweg im To-Go Bereich deutschlandweit zum Standard zu machen. Da nach zwei Jahren Mehrwegangebotspflicht und konkreter Mehrweg-Pilotprojekte noch kein signifikanter Anstieg der Mehrwegquote im Gastronomiebereich sichtbar ist, fordert die Umsetzungsallianz eine Nachschärfung bei der Mehrwegangebotspflicht im VerpackG und bei der Mehrwegförderung insgesamt. Alle politischen Forderungen sind im Policy Paper der Allianz einsehbar: https://mehrweg-einfach-machen.de/policy-paper/
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUV) (20. WP): Weniger Verpackungsmüll mehr Wahlfreiheit Schluss mit Mogelpackungen ECKPUNKTE zum Gesetz für weniger Verpackungsmüll
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...eine Novelle des § 21 VerpackG ab. Dabei würde ein...
    • Angegeben von: WWF Deutschland am 07.08.2026
    • Beschreibung: Der WWF setzt sich für eine ambitionierte KrWG-Novelle ein, die Primärrohstoffverbrauch und absolute Abfallmengen verbindlich senkt. Gefordert werden ein Zielpfad für den Rohstoffkonsum (RMC) auf höchstens 8 Tonnen pro Kopf und Jahr bis 2045 mit Zwischenzielen, Monitoring und Nachsteuerung sowie wirksame Pflichten zur Förderung der Wiederverwendung spätestens ab 2030. Die Abfallhierarchie und Kaskadennutzung sind zu sichern. Chemisches Recycling soll nur für geeignete Stoffströme und unter überprüfbaren Umwelt- und Transparenzkriterien zum Einsatz kommen. Zudem soll die Obhutspflicht erhalten, die kreislauforientierte öffentliche Beschaffung gestärkt und verbindliche Vorgaben für ressourcenschonendes und zirkuläres Bauen geschaffen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Beteiligungsentgelte (§ 21 VerpackG) einen produktbe zogenen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...kable Lösung für die in §21 VerpackG vorgeschriebene ökologische..., ...kable Lösung für die in §21 VerpackG vorgeschriebene ökologische..., ...praktikable Lösung für die in §21 VerpackG vorgeschriebene ökologische...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Recycling im Sinne des § 21 VerpackG ist eine werkstoffliche..., ... Anforderungen des § 21 VerpackG teilweise schon erfüllt..., ...eine Umsetzung von § 21 VerpackG darstellt. • Um weitere..., ...der Wirksamkeit des § 21 VerpackG und Entwicklung von..., ...Verpackungen im Sinne des § 21 VerpackG (Texte, 11/2021). Umwelt..., ...Die Reformierung des § 21 VerpackG wurde bereits im Koalitionsvertrag...
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
    • Beschreibung: Die erweiterte Herstellerverantwortung für Alttextilien in der neuen Abfallrahmenrichtlinie ist offenkundig auf Länder ausgerichtet, in denen bislang kaum oder keine Textil-sammlungssysteme bestehen. Dies ist in Deutschland nicht der Fall; hier gibt es tradierte und bewährte Sammelstrukturen, insbesondere der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) und der gemeinnützigen Sammler. örE sammeln zuverlässig mit ortsangepasster und flächendeckender Infrastruktur auf geeigneten Flächen, zu denen sie häufig einen exklusiven, rechtlich gesicherten Zugang haben. In Deutschland muss die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie deshalb auf eine Weiterentwicklung und Integration der bestehenden Strukturen abzielen, nicht auf deren Ersetzung.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...negativen Erfahrungen zu § 21 VerpackG zu ver-weisen. Der ...
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