Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (74)
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- Angegeben von: Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) am 17.04.2026
- Beschreibung: Fremdbesitzverbot stärken – Umgehungen verhindern. Für starke, unabhängige und vertrauenswürdige Freie Berufe. Fremdbesitz muss klar ausgeschlossen werden – damit die Unabhängigkeit freier Berufe gewahrt und ihre Gemeinwohlverpflichtung gestärkt wird. Berufsfremde Investoren unterliegen keiner Verschwiegenheitspflicht. Das Fremdbesitzver-bot ist daher nicht nur Berufsrecht, sondern auch Datenschutz und Verbraucherschutz in einem.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Christ & Company GmbH & Co. KG am 05.03.2026
- Beschreibung: Reform des Steuerberatungsgesetzes, Bemühungen zu einer konformen Öffnung des Marktes
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Sicherung der Qualität in der Steuerrechtspflege und Rechnungslegung
Aktiv vom 06.06.2024 bis 25.06.2025
- Angegeben von: Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V. am 06.06.2024
- Beschreibung: Unser Verband setzt sich dafür ein, dass die Befugnisse für die Umsatzsteuervoranmeldung, Einrichtung von Konten/Einrichtung der Buchhaltung und Lohnbuchhaltung, Erstellung und Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und die Erstellung von Bilanzen weiterhin nur für Steuerberaterinnen und Steuerberater bestehen. Es soll keine Erweiterung auf Buchhalter erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 361/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe -
BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
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BR-Drs. 361/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. am 08.04.2024
- Beschreibung: Einen echten Sachkundenachweis für Makler, Miet- und WEG-Verwalter/innen einführen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuerberater (§ 57 Abs. 2a StBerG) oder Versicherungsvermittler..., ...Steuerberater (§ 57 Abs. 2a StBerG) oder Versicherungsvermittler..., ...Steuerberater § 57 Abs. 2a StBerG Laufende Fortbildung, ...
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- Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 23.10.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der Weiterbildungspflichten gem. § 34c GewO; Erweiterung des zeitlichen Umfangs der Weiterbildungspflicht auf 15h/Jahr; Einführung eines anerkannten Ausbildungsberufs WEG-Verwalter.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuerberater (§ 57 Abs. 2a StBerG) oder Versicherungsvermittler...
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Modernisierung der Steuerberaterprüfung
Aktiv vom 06.06.2024 bis 25.06.2025
- Angegeben von: Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V. am 06.06.2024
- Beschreibung: Unser Verband hat Vorschläge für eine Modernisierung der Steuerberaterprüfung erarbeitet, die dem Deutschen Steuerberaterverband als Dachverband der Steuerberaterverbände auf Landesebene zur weiteren Beratung und Abstimmung übergeben wurden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 361/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe -
BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
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BR-Drs. 361/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e.V. setzt sich für eine umfassende Modernisierung der Steuerberaterprüfung ein. Angesichts der Überalterung des Berufsstandes und des technologischen Fortschritts sehen wir dringenden Handlungsbedarf, um den Berufszugang zukunftsfähiger und attraktiver zu gestalten. Unsere Kernforderungen sind u.a.: Modularisierung der Prüfung: Einführung von modularen Prüfungsteilen mit Anrechnung bestandener Module, unterstützt durch einen zweiten Prüfungstermin, Integration eines Schwerpunktbereichsstudiums: Anrechnung von Hochschulabschlüssen und Einbindung einer Studienabschlussarbeit in die Gesamtnote, Erneuerung des Verfahrens: Modernisierung des traditionellen, seit 1937 unveränderten Prüfungsformats, Digitale Ausrichtung
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. l S. 3320) ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten und soll nach Ablauf von zwei Jahren durch das Bundesjustizministerium evaluiert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass im Nachgang der Evaluierung die Regeln für Inkassodienstleister derart gestaltet werden, dass die verantwortungsvolle Beitreibung von Forderungen wirtschaftlich attraktiv ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... 1 i.V.m. § 64 Abs. 2 StBerG Befugnis zu unbeschränkter...
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- Angegeben von: Legal Tech Verband Deutschland e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Ziel der Einflussnahme: Lockerung des Fremdbesitzverbots, insbesondere Öffnung der Bundesrechtsanwaltsordnung für Kapitalbeteiligungen berufsfremder Dritter an Berufsausübungsgesellschaften unter Wahrung der anwaltlichen Unabhängigkeit, um Kanzleien und Legal-Tech-Geschäftsmodellen die Wachstumsfinanzierung über Eigenkapital zu ermöglichen. Hierzu wurde dem Ministerium ein wissenschaftliches Rechtsgutachten übermittelt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... Steuerberatern (§ 50 StBerG) mit Vertretern der eng..., ...Steuerberater: § 50 Abs. 1 Nr. 4 StBerG). Situativ kann außerdem..., ...Steuerberatungsgesetz (StBerG), in der Patentan-waltsordnung..., ...werden durch § 59d Abs. 1 StBerG verpflichtet, die berufsrechtlichen...
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- Angegeben von: ARAG am 11.06.2024
- Beschreibung: Vereinfachter Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger, so wie es im EU-Ausland bereits erprobte Praxis ist: Liberalisierung der Rechtsberatung durch einen Erlaubnistatbestand für außergerichtliche Rechtsberatung. Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts, das auch Rechtsanwaltsgesellschaften zulässt, die von Rechtsanwälten fachlich geführt werden, ohne dass sie zugleich auch deren Gesellschafter sein müssen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... Steuerberatern (§ 50 StBerG) mit Vertretern der eng..., ...Steuerberater: § 50 Abs. 1 Nr. 4 StBerG). Situativ kann außerdem..., ...Steuerberatungsgesetz (StBerG), in der Patentanwaltsordnung..., ...werden durch § 59d Abs. 1 StBerG ver-pflichtet, die berufsrechtlichen...