Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (878)
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Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
Aktiv vom 01.11.2024 bis 28.04.2026
- Angegeben von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 01.11.2024
- Beschreibung: Das Gesetz sollte mit der Maßgabe beschlossen werden, dass § 246e BauGB-E und die Änderungen zur Nachverdichtung im unbeplanten (§ 34 BauGB) und beplanten Innenbereich (§ 31 BauGB) unverzichtbare Bestandteile der Reform sind. Die Regelung zur Einschränkung der Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen nach dem WEG-Recht sollte modifiziert oder bestenfalls vollständig gestrichen werden, da hierdurch der Zweck des WEG konterkariert wird. Zudem ergibt sich daraus kein zusätzlicher Schutz für die Mieter, da diese durch das Vorkaufsrecht und den befristeten Ausschluss einer Kündigung wegen Eigenbedarfs bereits umfassend geschützt sind. Die Vorschläge zur Reaktion auf den Klimawandel werden grundsätzlich als sinnvoll erachtet, auch wenn sie das Planen verteuern und verzögern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG steht energetischen Sanierungen..., ... des § 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG gestrichen werden, zumindest...
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- Angegeben von: Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V. am 09.06.2026
- Beschreibung: Steuerliche Entlastung bei Unternehmensnachfolgen im Mittelstand (Steuerbefreiung bei Betriebsfortführung und Arbeitsplatzerhalt); Vereinfachung des ErbStG durch eine pauschale, bürokratiearme Lösung. Einführung eines Einkommensteuerfreibetrags von 500.000 Euro für Gründer:innen und Nachfolger:innen in den ersten fünf Jahren sowie einkommensteuerliche Entlastung von Gehältern in jungen Unternehmen. Hintergrund: anhängige BVerfG-Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Verschonungsregelungen (Az. 1 BvR 804/22, Az. 1 BvF 1/23). Als grundlegende Stellungnahme wird der Stimmungsbarometer der jungen Wirtschaft 2026 beigefügt – eine Publikation auf Basis einer Mitgliederbefragung (n=928), die politische Forderungen der WJD zu den genannten Regelungsvorhaben enthält.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 23.02.2026
- Beschreibung: Durch die Reform soll die staatlich geförderte private Altersvorsorge (die bisherige Riester-Rente) effizienter gemacht werden. Unser Ziel ist die Einführung eines öffentlichen Altersvorsorgefonds auf Aktienbasis, in den Verbraucher automatisch einbezogen werden, dem sie aber widersprechen können. Es soll auf diese Weise sichergestellt werden, dass alle Verbraucher gleichermaßen die Möglichkeit bekommen, gut und günstig für das Alter vorzusorgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 12.02.2026
- Beschreibung: IVS und DAV möchten mit ihrer aktuariellen Expertise bei der Weiterentwicklung passender staatlich geförderter Vorsorgesysteme kompetent beraten. Ziel sind die lebenslange Sicherung des Lebensstandards im Alter und die Vermeidung von Altersarmut.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge - (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: VerbraucherService Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Einführung eines verständlichen Altersvorsorgedepots mit maximalen Gesamtkosten von einem Prozent. Abbildung der Kapitalanlage in den globalen Aktien- oder Anleihenmarkt über breit gestreute ETFs. Steuerfreiheit von Erträgen in der Anspar- und Auszahlungsphase, dafür keine steuerliche Begünstigung von Sparbeiträgen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen es, dass die Abfindungsmöglichkeiten von Kleinstanwartschaften, bei denen die spätere Leistungshöhe und die Verwaltungskosten in keinem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen, erweitert werden sollen. Wir bezweifeln aber, dass der hier gewählte Weg aufgrund seines großen Verwaltungsaufwandes zielführend sein wird. Es wäre sinnvoller, bei zustimmungsfreien Abfindungen die Abfindungsgrenze in § 3 Abs. 2 BetrAVG auf 2% bzw. 24/10 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV anzuheben. Für die sehr aufwändige Abfindungsregelung des § 3 Abs. 2a BetrAVG-E sollte als Abfindungshöhe (wie vor 2005 ) ein Wert von 4% bzw. 48/10 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV gelten . Die zwingende Übertragung der Mittel in die Gesetzliche Rentenversicherung sollte gestrichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die Neuregelung, da sie dem Sozialpartnermodell mehr Flexibilität verleiht. Daneben sollte aber die bisherige einseitige Möglichkeit der zustimmungsfreien Abfindung durch die Versorgungseinrichtung auch ohne Zustimmung (von Arbeitnehmer oder Tarifpartnern) weiterhin erhalten bleiben . Die Flexibilität der Abfindungsmöglichkeiten geht aber dadurch verloren, dass nach der vorgeschlagenen Neuregelung die Abfindungsgrenzen schon vorab von den Sozialpartnern festgelegt werden müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung der Grünen e.V. - Wirtschaft im Dialog am 21.07.2025
- Beschreibung: Ziel ist die Weiterentwicklung der Nationalen Weiterbildungsstrategie und die Reform bestehender Förderinstrumente wie des Qualifizierungschancengesetzes, des Qualifizierungsgeldes sowie der AZAV-Zertifizierung. Konkret sollen Weiterbildungsmaßnhemen flexibilisiert (z.B. durch Absenkung der Mindestdauer von 120 auf 60 Stunden),Zertifizierungsverfahren für Bildungsträger vereinfacht, Aufstiegsqualifizierung in das QCG einbezogen, Ausschlussfristen reduziert und die Förderung für ältere Beschäftigte ausgeweitet werden. Darüber hinaus wird eine Anpassung des Bundesdurchschnittskostensatze, die Digitalisierung von Antragsverfahren und die Einführung eines steuerlichen Pauschalsabzugs für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen angestrebt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Feuerverzinken e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Steuerpolitische Maßnahmen zur Standortstärkung und Investitionsförderung die zur kurzfristigen und langfristigen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandort Deutschland beitragen sollen. Ziel ist es, dass die Anreize so gesetzt werden, dass industrielle KMU, wie die Unternehmen der Feuerverzinkungsindustrie von den Gesetzgebungsvorschlägen profitieren können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Business Angels Deutschland e.V. (BAND) am 15.04.2025
- Beschreibung: Bürokratische Beurkundungserfordernisse abschaffen Rückkehr zur früheren INVEST-Förderung vonStart-up Finanzierungen Mehr Liqudidität durch aufbau eines Secondary Marktes Fläohendeckende Business Angels Co-Investment-Fonds Dry-Income-Besteuerung abschaffen, Bewertungsproble lösen Anreiz zu Re-Investitionen: Roll-over für drei Jahre
- Betroffene Bundesgesetze (2):