Regelungsvorhaben

Suchbox

246 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"WindSeeG"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (246)

    • Angegeben von: Joschka Fischer & Company GmbH am 30.06.2026
    • Beschreibung: Im Rahmen der Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) bezieht sich die Interessenvertretung auf die Ausgestaltung künftiger Ausschreibungsmechanismen für Offshore-Windflächen sowie auf die regulatorische Einordnung und Ausgestaltung zweiseitiger Differenzverträge (CfD). Gegenstand ist zudem die Berücksichtigung von Bestands- und bereits bezuschlagten Projekten im regulatorischen Übergang, insbesondere in Bezug auf Markt-, Finanzierungs- und Realisierungsbedingungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Hamburger Energiewerke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 157/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Forderungen zur Anpassung des WindSeeG Forderungsübersicht..., ...PPA-Anteil (§ 51 Abs. 3 Nr. 2 WindSeeG) − Gründungsverfahren (§ 51 Abs. 3 Nr. 3 WindSeeG) → stattdessen ➢ Beitrag..., ...Ausbildungsquote (§ 51 Abs. 3 Nr. 4 WindSeeG) ➢ Beitrag zur Dekarbonisierung (§ 51 Abs. 3 Nr. 1 WindSeeG) Die Ausgestaltung der..., ...Fristen und Pönalen im WindSeeG - Sicherheiten sollen..., ...tagesscharfe Regelung im WindSeeG über die Realisierungsfristen..., ... - Zudem Klarstellung WindSeeG, dass Zahlung der Gebotswerte...
    • Angegeben von: Vestas Deutschland am 10.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist die Einführung von produktionsabhängigen Differenzverträgen (Contracts for Difference) mit einfach nachweisbaren und möglichst europaweit harmonisierten Präqualifikationsanforderungen und qualitativen Nichtpreiskriterien bei Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und auf See. Ziel ist außerdem die Vermeidung von bürokratischen Anforderungen im Rahmen der Umsetzung des Net Zero Industry Acts im WindSeeG zum Erhalt der Lieferkettenflexibilität und Stärkung der Resilienz.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Windenergie-auf-See-gesetzes (WindSeeG) erfolgen, denn die notwendigen..., ...umgehenden Novelle des WindSeeG berücksichtigen, um den..., ...Arbeitsplätzen geht. WindSeeG auf Projektrealisierung..., ...Ungedeckelte Gebotszahlungen im WindSeeG sind in keiner Weise ..., ...werden wie im Rahmen des WindSeeG. • Diskriminierungsfreie..., ...umgesetzt werden. • • WindSeeG – Anpassungen notwendig..., ...Einige der bisherigen im WindSeeG verankerten qualitativen..., ...Streichung von § 53 (3) WindSeeG zugunsten eines wirksameren..., ... Novellen von EEG und WindSeeG sowie zum Netzanschlusspaket..., ...Engpassbewirtschaftung entstehen. WindSeeG-Novelle jetzt entscheidend..., ...Rahmenbedingungen und eine WindSeeG-Novelle, die den Hochlauf...
    • Angegeben von: Trianel GmbH am 25.06.2024
    • Beschreibung: Trianel setzt sich für die Einführung von Beschleunigungsflächen und Infrastrukturgebieten im WindSeeG ein, die mit der Schaffung und Erhaltung von Akzeptanz des Offshore-Aufbaus Hand in Hand gehen soll. Ziel ist es Rechts- und Investitionssicherheit zu schaffen bzw. zu erhalten, um Projektierungsvorhaben schneller und sicherer realisieren zu können. Damit kann ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele im Bereich Wind Offshore geleistet werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11226 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (6):
      • Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG
      • Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG
      • Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG
      • Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG
      • Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG
      • Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: EWE AG am 28.08.2026
    • Beschreibung: Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes, um Betreibern bezuschlagter Offshore-Windenergieanlagen zu ermöglichen, zu Beginn der Betriebsphase für einen festgelegten Zeitraum auf die Förderung zu verzichten und den erzeugten Strom stattdessen außerhalb des Förderregimes, insbesondere über langfristige Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements – PPA), zu vermarkten. Nach Ablauf dieser „Frontjahre“ soll die vorgesehene Förderung in Anspruch genommen werden können. Hierzu sollen die entsprechenden Regelungen und Verweise des WindSeeG angepasst werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: AquaVentus Förderverein e.V. am 31.12.2025
    • Beschreibung: 12.11.2025 Windenergie auf See Einleitung Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant eine Novellierung des WindSeeG. Leitthemen sollen die Steigerung der Kosteneffizienz des Offshore-Ausbaus, die verbesserte Synchronisierung von Netzausbau und Erzeugungskapazität, die weitere Marktintegration des Offshore-Stroms sowie Regelungen zu Offshore-Wasserstoff-Erzeugung und -Transport sein. Die Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens soll die Expertise aus der betroffenen Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund wenden wir uns mit Konsultationsfragen an die Stakeholder des Ausbaus der Offshore-Windenergie und des Offshore-Wasserstoffs.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) werden zentrale Weichen..., ...lassen könnte, sofern das WindSeeG nicht rechtzeitig angepasst..., ...regulatorischen Änderungen im WindSeeG proaktiv zu antizipieren..., ...anstehenden Reformen des WindSeeG und des FEP umzusetzen..., ...Wasserstoffpipelines im WindSeeG und FEP für mindestens..., ...Fläche mit novelliertem WindSeeG ab 2027, • Erhalt von..., ...essenziell, dass Änderungen im WindSeeG – insbesondere zur Zulassung..., ...es-senziell, dass Änderungen im WindSeeG – insbesondere zur Zulassung..., ...konkreten Anpassungen im WindSeeG als vier Maßnahmenbündel..., ...Umsetzung im FEP Gemäß dem WindSeeG sind die zur Erreichung..., ...anzuschließen (§ 1 Abs. 2 WindSeeG), d.h. Offshore Windenergieanlagen..., ... Diese Ziele wären im WindSeeG zu regeln und sodann ..., ...schlagen daher vor, das WindSeeG klarstellend dahingehend..., ...rechtliche Unsicherheiten im WindSeeG, da es nur auf den Abschnitt..., ...Genehmigungsregime notwendig macht (WindSeeG und Bundesberggesetz ..., ...beschleunigen, sollte das WindSeeG so angepasst werden, ..., ...Anwendungsbereich (§ 1 WindSeeG) und die Gleichstellung..., ...Regulatorische Öffnung im WindSeeG: Zulassung kombinierter..., ...werden können, muss das WindSeeG jetzt entsprechend angepasst...
    • Angegeben von: GASCADE Gastransport GmbH am 07.03.2024
    • Beschreibung: Berücksichtigung einer Sammelpipeline zum Transport auf See produzierten Wasserstoffs im FEP.
    • Angegeben von: EWE GASSPEICHER GmbH am 06.10.2025
    • Beschreibung: Die aktuelle Ausgestaltung der Strombezugskriterien für RFNBO verhindert eine systemdienliche Integration von Elektrolyseuren. Insbesondere das Zusätzlichkeitskriterium und die stündliche Korrelation sind dabei problematisch. Darüber hinaus sollte im Sinne einer systemdienlichen Integration von Elektrolyseuren in das Stromsystem die Befreiung oder mindestens Reduktion der Netzentgelte für großskalige Elektrolyseure (ab 110 kV) an netzentlastenden Standorten (nach § 13k EnWG) eingeführt werden. Umsetzung der angekündigten Ausschreibungen systemdienlicher Elektrolyse im WindSeeG durch das BMWE zur Stärkung der Kopplung von Offshore-Wind und der Wasserstoffproduktion.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Angegeben von: Orsted Germany GmbH am 18.06.2024
    • Beschreibung: Die Bundesregierung hatte Ende März den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) beschlossen, mit dem die europarechtlichen Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) umgesetzt werden sollen. Vorgesehen ist unter anderem, dass in den Genehmigungsverfahren auf ausgewiesenen Beschleunigungsflächen Umweltverträglichkeits-prüfungen (UVP) für Offshore-Windenergieprojekte entfallen. In unserer Iteressenvertretung haben wir auf die aus unserer Sicht notwednig beizubehaltende UVP hingewiesen. Dies haben wir durch direkte Anschreiben einem Positionspapier an Mitglieder des Deutschen Bundestags und Vertreter der zuständigen Minsiterien verdeutlicht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11226 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Windenergie-aufSee-Gesetz (WindSeeG) beschlossen, mit dem..., ... Diese Änderungen des WindSeeG schwächen aus Sicht der..., .... Am 16. Mai ist der WindSeeG-Entwurf in erster Lesung..., ... 1. Die Anpassung des WindSeeG muss auf einen Abbau ..., ...freiwilligen UVP in der WindSeeG-Änderung gegeben sein..., ...sollte deshalb auch die WindSeeG-Änderung die artenschutzrechtliche..., ...werden. Der neue §8a WindSeeG-E darf eine Umwandlung...
Nach oben blättern