Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (121)
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- Angegeben von: Mobile Retter e.V. am 17.04.2024
- Beschreibung: Wir fordern den Gesetzgeber im Rahmen der anstehenden Reform der Notfallversorgung auf, die Smartphone-basierte Ersthelfer-Alarmierung (SbEA) gesetzlich zu verankern, um die medizinische Versorgung nachhaltig zu verbessern und somit zur Rettung tausender Menschenleben pro Jahr in Deutschland beizutragen.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...BUNDESREGIERUNG ZUR REFORM DER NOTFALLVERSORGUNG Im vorgelegten..., ...16.01.2024 zur Reform der Notfallversorgung lautet der ..., ...Gesetzesentwurfes zur Reform der Notfallversorgung auf, die Smartphone-basierte...
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- Angegeben von: Johanssen+Kretschmer Strategische Kommunikation GmbH am 23.10.2025
- Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen der anstehenden Reform der Notfallversorgung die Smartphone-basierte Ersthelfer-Alarmierung (SbEA) gesetzlich verankern, um die medizinische Versorgung nachhaltig zu verbessern und somit zur Rettung tausender Menschenleben pro Jahr in Deutschland beizutragen.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Versorgung von Unfallopfern aufgrund von Straßenverkehrsunfällen sollte bereits in der Gesetzgebung (z.B. Rettungsdienstgesetze der Länder, künftiges Gesetz zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland) als ein Sonderfall geregelt werden, damit deutlich wird, dass ihm nicht standardisiert begegnet werden kann.
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 12.07.2024
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG). Ziel der Einflussnahme ist die strukturierte Beteiligung wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften an der Ausgestaltung zentraler Regelungen wie der Ersteinschätzung, den Anforderungen an Integrierte Notfallzentren (INZ) sowie der Erstellung einschlägiger Richtlinien durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Zudem soll die AWMF als koordinierende Instanz in die Konsensbildung zwischen stationärem und ambulantem Bereich einbezogen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Gesetz zur Reform der Notfallversorgung zu verabschieden..., ...der AWMF die Reform der Notfallversorgung vordringlich..., ...Gesetzesvorhaben zur Reform der Notfallversorgung war bereits..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung mit folgenden...
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- Angegeben von: Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V. am 22.07.2024
- Beschreibung: Die bestehende flächendeckende Notdienstregelung der Apotheken soll verändert werden. Sog. Pseudoapotheken, die nicht die Vorgaben nach der ApBtrVO erfüllen müssen,sollen auf dem Gelände von Notfallpraxen angesiedelt werden. Notdienstpraxen soll ein Dispensierrecht für AM eingeräumt werden. Damit wird das bislang bestehende und von den zust. Aufsichtsbehörden organisierte Notdienstnetz der Apotheken ausgehöhlt. Ein Dispensierrechtes der Notdienstärzte höhlt bestehende Sicherheits- und Wirtschaftlichkeitsregelungen aus (Securpharm, Preisbindung, Rabattverträge etc.). Insbes. fordern wir die Streichung von folgenden neu eingefügte Vorschriften: § 123 Abs.5 SGB V; §§ 12 b, 20 Abs. 4 ApoG; §§ 1a Abs. 19 , 4 Abs.5, 23 Abs.1 ApBetrO; §43 Abs.3 b AMG
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. am 30.03.2026
- Beschreibung: Interessenposition: Reform der Notfallversorgung Gegenstand: Modernisierung der regionalen und intersektoralen Notfallversorgung in Deutschland. Zentrale Forderungen: Sektorenkopplung: Aufbrechen starrer Strukturen zwischen ambulantem und stationärem Sektor durch regionale Gesundheitszentren. Digitalisierung: Verbindliche Etablierung eines intersektoralen Datentransfers zur Gewährleistung nahtloser Patientensteuerung und Kommunikation. Versorgungsgerechtigkeit: Sicherstellung hochwertiger Notfallmedizin unabhängig vom Wohnort. Praxistransfer: Zeitnahe finanzielle Förderung und wissenschaftliche Begleitung regionaler Pilotprojekte zur Optimierung bestehender Versorgungsstrukturen. Ziel: Schaffung einer zukunftsfähigen, effizienten und digital gestützten Versorgungslandschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bosch Health Campus GmbH am 26.11.2025
- Beschreibung: Der Bosch Health Campus setzt sich für eine umfassende Reform der Notfallversorgung mit nahtloser Integration von ambulanter und stationärer Versorgung ein. Befürwortet werden: Etablierung integrierter Notfallzentren als zentrale Anlaufstellen, qualifizierte Ersteinschätzung durch geschultes Personal, Weiterentwicklung der telefonischen Erstberatung (116117), angemessene Vergütungsstrukturen für integrierte Notfallversorgung, Berücksichtigung regionaler Besonderheiten sowie Förderung der Digitalisierung zur Verbesserung von Kommunikation und Versorgungskoordination.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: BVKJ am 14.06.2024
- Beschreibung: Die ambulante Kinder- und Jugendmedizin hat nur begrenzte Ressourcen, um flächendeckend an den Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin bzw. Krankenhäusern mit pädiatrischer Abteilung integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) betreiben zu können. Daher sollte die Einrichtung eines pädiatrischen KV-Notdienstes an einem KINZ nur in Ballungsgebieten realisiert werden. Nur dort ist er auch sinnvoll.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) am 27.06.2024
- Beschreibung: Der ambulante ärztliche Notdienst, der von der ärztlichen Selbstverwaltung organisiert wird, soll erhalten bleiben. Die Reform der Notfallversorgung sollte sich darauf konzentrieren, Menschen einen klaren, einfachen und eindeutigen Versorgungszugang zu ermöglichen, die eine dringende, akute Versorgung außerhalb von normalen Sprechstundenzeiten benötigen und die Zeit bis zur nächsten Sprechstunde zu überbrücken. Dort, wo bestehende, gut funktionierende augenärztliche Notdienste etabliert sind, gilt es diese im Sinne der Patientenversorgung unbedingt zu erhalten und keinesfalls diese durch neue, unklare Modelle zu gefährden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die DGU setzt sich für eine effektive Reform der Notfallversorgung ein. Ziel ist es, die Versorgung von Patientinnen und Patienten in medizinischen Notfällen zu verbessern. Maßnahmen dazu wären u.a.: 1. Verbesserte bedarfsgerechte Patientensteuerung und damit einhergehend Entlastung der Notaufnahmen und Rettungsdienste, Koordination durch sektorenübergreifende Integrierte Leitstellen (ILS), Etablierung eines Ersteinschätzungsverfahrens und Notfallticketsystems 2. Sinnvolle Verzahnung von ambulanten Versorgungsangeboten und interdisziplinären (Notfall)Versorgungszentren
- Stellungnahmen/Gutachten (4):