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156 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Reform der Notfallversorgung"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (156)

    • Angegeben von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 06.11.2024
    • Beschreibung: - Zurückweisung der intendierten Neuregelung in § 75 Abs. 1f SGB V-E, soweit diese den KZVen künftig die Pflicht auferlegt, die Versicherten über die Sprechstundenzeiten und die Barrierefreiheit der Zahnarztpraxen informieren zu müssen. - Im neuen § 105 Abs. 1b SGB V(-E) eine spezielle Regelung für die KZVen auf Grundlage des bisherigen § 105 Abs. 1b SGB V, damit dieser in seiner bisherigen Form für die KZVen fortgilt. - eine als selbständig zu qualifizierende Notdiensttätigkeit auch durch Pool(zahn)ärzte ermöglichen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13166 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
    • Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 23.01.2026
    • Beschreibung: Der Bundesverband Geriatrie fordert, die besonderen Bedarfe älterer, multimorbider und vulnerabler Patientinnen und Patienten in der Notfallversorgung verbindlich zu berücksichtigen. Dazu sollen in allen Integrierten Notfallzentren feste Geriatrie-Einheiten mit klaren strukturellen, personellen und prozessualen Vorgaben eingerichtet und geriatrische Assessments sowie Geriatrie-adaptierte Räumlichkeiten vorgehalten werden. Übergangsweise soll geriatrische Expertise auch konsiliarisch oder telemedizinisch verfügbar sein. Zudem verlangt der Verband, die Geriatrie gesetzlich explizit als „notfallmedizinisch relevante Fachabteilung“ gleichrangig neben anderen Kernfächern zu benennen, um ihre systematische Einbindung bei Planung und Betrieb der Notfallzentren sicherzustellen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung 04. Dezember..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung vom 12. November..., ... Gesetz zur Reform der Notfallversorgung eine regelhafte..., ... es bei der Reform der Notfallversorgung angemessen ..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung nachfolgend...
  • Notfallversorgung

    Aktiv vom 17.06.2024 bis 28.01.2025

    • Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 17.06.2024
    • Beschreibung: Eine Vernetzung bereits bestehender, etablierter Strukturen wird begrüßt. Eine Reform der Notfallversorgung muss zwingend inhaltlich mit einer Reform der Notfallrettung abgestimmt werden. Weitere, aktuelle Reformvorhaben – wie etwa die Krankenhausreform und das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – sind stärker mit der Reform der Notfallversorgung zu verknüpfen, um Synergien zu schaffen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages reduziert die Verpflichtung zur Sicherstellung der Versorgung außerhalb der Sprechzeiten auf die Erstversorgung, während gleichzeitig doppelte Strukturen wie Terminservicestellen und Akutleitstellen mit zusätzlichem Finanzbedarf geschaffen werden. Diese Regelung wird daher abgelehnt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung- NotfallG (..., ...begrüßt.  Eine Reform der Notfallversorgung muss zwingend..., ...stärker mit der Reform der Notfallversorgung zu verknüpfen..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung- NotfallG (..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung- NotfallG (..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung- NotfallG (..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung- NotfallG (..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz..., ...VORBEMERKUNG Die Reform der Notfallversorgung ist ein zentrales..., ...stärker mit der Reform der Notfallversorgung zu verknüpfen..., ...Abstimmung der Reform der Notfallversorgung mit der Notfallrettung...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...„Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz..., ... Gesetz zur Reform der Notfallversorgung müssen die ...
    • Angegeben von: Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung im Hinblick auf eine verbindliche Steuerung der Hilfesuchenden durch ein klares Rangverhältnis der unterschiedlichen Versorgungsebenen, die Erweiterung des Sicherstellungsauftrags der KVen (und gleichzeitig der Vertragsärztinnen/Vertragsärzte), eine medizinisch notwendige Erstversorgung von Patientinnen und Patienten mit akutem Behandlungsbedarf durchgängig mit einer telemedizinischen und aufsuchenden Versorgung bereitzustellen, die damit entstehenden Doppelstrukturen trotz Ressourcenknappheit, die Entstehung möglicher Fehlanreize bei der Inanspruchnahme der Akut und Notfallstrukturen, die Mehrausgaben/Kosten der KVen (und gleichzeitig der Vergütungsregelungen sowie bei einzelnen anderen Punkten – wird Änderungsbedarf gesehen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz - NotfallG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung 25. Juni ...
    • Angegeben von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 25.06.2024
    • Beschreibung: Extrabudgetäre Vergütung der von den vertragsärztlichen Leistungserbringern nach dem gebotenen Facharztstandard (§ 630a Absatz 2 BGB) gegenüber Versicherten erbrachten Leistungen der Notfall- und Akutversorgung Vollständige Finanzierung der Vorhalte- und Betriebskosten der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Akutleitstellen und das telefonische und videounterstützte ärztliche Versorgungsangebot, der aufsuchende Dienst sowie ihre Beteiligung an den INZ allein durch die Krankenkassen bzw. die Landeskrankenkassen- und Ersatzkassenverbände Notaufnahmen perspektivisch schließen, die nicht Teil eines INZ sind; nur dort, wo sektorenübergreifend gemeinsam mit KVen qualifiz. Ersteinschätzung und bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet ist, kann Notaufnahme weiterhin bestehen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz NotfallG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Gesetz zur Reform der Notfallversorgung

    Aktiv vom 27.06.2024 bis 24.06.2025

    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz..., ... Gesetz zur Reform der Notfallversorgung Strategie ...
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