Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (95)
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- Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. am 27.05.2024
- Beschreibung: Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Elementarrisiken befasst sich weiterhin im Auftrag des Bundes und der Länder mit versicherungsrechtlichen Fragestellungen zur Erhöhung der Verbreitung der Elementarschadenversicherung einschließlich einer etwaigen Versicherungspflicht. Aus Sicht der DAV sind neben den rechtlichen, verwaltungstechnischen und gesamtwirtschaftlichen Fragen auch wichtige versicherungstechnische Aspekte zu betrachten, um geeignete Lösungen zur verbesserten Versicherbarkeit von Naturgefahren zu entwickeln.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. am 27.05.2024
- Beschreibung: Die handelsrechtlichen Vorschriften, die für Versicherungsunternehmen anzuwenden sind, wurden im Jahr 1994 eingeführt und seither insbesondere bei den Vorschriften zu Ansatz und Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen nicht wesentlich geändert. Das VAG wurde zuletzt im Jahr 2015 aufgrund der Einführung von Solvency II im Jahr 2016 grundlegend überarbeitet. Im Rahmen der Überarbeitung blieben viele Regelungen aus dem alten VAG einschließlich der nachgelagerten Rechtsverordnungen unverändert in Kraft. Vor diesem Hintergrund möchte sich die DAV für eine Prüfung einsetzen, welche aufsichts- und handelsrechtlichen Regelungen nicht mehr aktuell sind und entweder entfallen können oder modifiziert werden sollten. Die DAV wird hierzu konkrete Vorschläge erarbeiten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, die Rollen der einzelnen Säulen der Altersversorgung zu definieren. Die zentralen Fragen gehen weit über das Aufsichtsrecht hinaus: kollektive/individuelle Ausgestaltung, Rolle von Sozialpartnern und Arbeitgebern, Altersversorgungseinrichtungen und andere Anbieter, Garantien (DB/hybrid/DC), Ausgestaltung der Auszahlphase, steuerlicher und sozialabgabenrechtlicher Rahmen. Der Vorschlag der EU-Kommission zielt in Richtung einer EU-Vollharmonisierung und birgt das Risiko der Zerstörung bestehender Strukturen von EbAV . Die Zuständigkeit für Rentenübersichten (pension tracking systems) liegt bei den Mitgliedstaaten. Versuche, über die EbAV II-RL einen EU-Standard für die säulenübergreifende Renteninformationen in der EU zu schaffen, lehnen wir ab.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: In einer EU-Mindestharmonisierung-RL passen u.a. folgende Regelungen überhaupt nicht und sind daher zu löschen: a) Ermächtigungen von EU-Kommission zu delegierten Rechtsakten und von EIOPA zu Leitlinien), b) Viele neue Aufgaben für Aufsichtsbehörden und massive Ausweitung an Berichtspflichten für EbAV, c) Systematische und regelmäßig undifferenzierte Übertragung der Versicherungsregulierung auf EbAV, d) Bestandsübertragungen im Inland (Art. 12a).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Die zusätzlichen Anforderungen bei den zu veröffentlichenden Angaben zu den Grundsätzen der Anlagepolitik (Art. 30; SIPP) sind höchsten für individuelle DC Alterssicherungssysteme und private Produkte angemessen – hier müssen angemessene Differenzierungen erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: In Deutschland sind bei EbAV u.a. Prognoserechnungen, Stresstests und die ERB als Instrumente des Risikomanagements im Einsatz. Beim vorgeschlagenen Art. 18a geht es jedoch erneut – nach verschiedenen erfolglosen Versuchen – um eine SII-ähnliche Solvenzregulierung für DB EbAV. Die hier vorgeschlagene Regulierung mag für EbAV, die vor wenigen Jahren von französischen Versicherungsunternehmen gegründet wurden und die auch private Produkte anbieten, angemessen sein – nicht aber für deutsche EbAV bzw. deren Trägerunternehmen, die hinter den in Deutschland gegebenen Leistungszusagen stehen und in Zeiten der Niedrigzinsphase auch für ihre Erfüllung gesorgt haben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: "Die Anforderung, dass ein Unternehmensführungssystem bei einer EbAV eine Compliance-Funktion haben muss (Art. 21 Abs. 4) lehnen wir – auch basierend auf vielen Jahren Erfahrung – weiterhin ab. Neues Proportionalitätsprinzip für EbAV: Für EbAV soll – im Rahmen von Scaling up – das Proportionalitätsprinzip der Versicherer eingeführt werden und damit künftig nur noch auf „der Art, des Umfangs und der Komplexität ihrer Tätigkeiten“ abgestellt werden (u.a. Art. 21 Abs. 1b). Das Ziel sollte jedoch eine effiziente Organisation von Altersversorgungssystemen sein. Der Verzicht auf „Größe oder Größenordnung sowie interne Organisation“ wird zu unangemessenen Regulierungen führen."
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Ein regelmäßiger aufsichtlicher Dialog (Art. 49 Abs. 1b und Art. 49a) mit den Einrichtungen ist sinnvoll, doch die Themen und Frequenz sollten nicht in der überarbeiteten EbAV-II Richtlinie vorgegeben werden. Insbesondere sollten die nationalen Aufsichtsbehörden nicht die Aufgaben der EbAV und ihrer Stakeholder übernehmen und/oder für das von der EU-Kommission angestrebte Scaling up zu sorgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Die aba begrüßt die angestrebte sozialpolitisch notwendige Stärkung der bAV. Sie unterbreitet Vorschläge zur Vermeidung von unnötigem Mehraufwand u.a. bei geplanten Änderungen zur Abfindung (§ 3 Abs. 2 BetrAVG) und zur vorzeitigen Inanspruchnahme (§ 6 BetrAVG). Aus Sicht der aba werden Optionsmodelle unnötigerweise auf Umwandlungen nichttariflichen Entgelts beschränkt. Die aba begrüßt die Änderungen beim Sozialpartnermodell sieht aber Bedarf nach rechtlichen Klarstellungen. Neben weiteren Änderungsvorschlägen zu steuer- und aufsichtsrechtlichen Regelungen enthält die Stellungnahme eine Auflistung notwendiger, aber nicht im RegE adressierte Reformen im Recht der bAV. Details finden sich im Lobbyregister-Eintrag zum RefE mit 32 Einzeleinträgen zu abgegrenzten Regelungsvorhaben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Beschreibung: Im Referentenentwurf eines 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes fehlen wichtige Reformmaßnahmen wie die Begrenzung der Arbeitgeberhaftung bei Beitragszusagen mit Mindestleistung und bei beitragsorientierten Leistungszusagen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):