Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
62 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (62)
-
- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 24.09.2025
- Beschreibung: Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen wird deutlich verbessert. Zentrale Aspekte fallen allerdings hinter die EU-Richtlinie zurück, die dem Entwurf zu Grunde liegt, beziehungsweise sind noch unzureichend geregelt. Wir fordern eine Ergänzung durch die geplanten Regelungen der Green Claims Directive, insbesondere eine Vorab-Prüfung von Werbaussagen mit Umweltvorteilen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: IVSH Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren e.V. am 19.08.2025
- Beschreibung: Anpassungen UWG / hier: nationale Umsetzung EmpCo
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 15.08.2025
- Beschreibung: Kernforderungen des BVMW zu diesem Regelungsvorhaben sind: - Definitionen weiten - Verzicht auf Gold-Plating - Anforderungen an Umweltaussagen leistbar gestalten - Einführung von Übergangs- und Bagatellgrenzen für KMU
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 05.08.2025
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der EmpCo-RL in dtsch. Recht sollen Marken und Logos von unabhängigen Umweltverbänden nicht automatisch auch Nachhaltigkeitssiegel darstellen. Es bestünde die Gefahr, dass jegliche Art von öffentlicher Kommunikation mit Logos der Umwelt-NGOs auf dem Produkt durch Unternehmen und die damit zusammenhängende Kooperation mit den Umweltverbänden unmöglich gemacht und diesen Organisationen die wirtschaftliche Grundlage für die Verfolgung ihrer anerkannten Zielsetzungen entzogen würde.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Vorschläge zum Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Aktiv vom 28.07.2025 bis 22.04.2026
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 28.07.2025
- Beschreibung: Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 25.07.2025
- Beschreibung: Zielgruppenspezifische Erleichterungen (z.B. Schwellenwerte) in den finalen Gesetzestext einbringen. Etablierte und nachweislich funktionierende Nachhaltigkeitssiegel insbesondere der Energiebranche in die Regulierung mit aufnehmen. Die Einführung vereinfachter Konformitätsverfahren auf Basis europäischer harmonisierter Standards, am besten mit „Konformitätsvermutung“ für KMU. Finanzielle Förderprogramme, Leitfäden und Tools, die speziell KMU bei der Nachweisführung unterstützen, sinnvoll. Differenzierte Prüfanforderungen wären sinnvoll, die für „einfachen Werbeaussagen“ auch einfachere Anforderungen regeln. Bei komplexen Produkt-Claims oder Unternehmens-Claims wären höhere Anforderungen zu stellen. Die Ausweitung von Übergangsfristen für die Umsetzung bei KMU erwägenswert.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Vorschläge zum Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Aktiv vom 24.07.2025 bis 23.04.2026
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 24.07.2025
- Beschreibung: Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Vorschläge zum Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Aktiv vom 24.07.2025 bis 22.04.2026
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 24.07.2025
- Beschreibung: Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. am 22.07.2025
- Beschreibung: Mit dem Gesetz sollen die Vorgaben der EmpCo Richtlinie in Deutsches Recht überführt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 13.02.2026
- Beschreibung: Die EmpCo-Richtlinie droht in ihrer Umsetzung, zu massenhafter Vernichtung verkehrsfähiger Waren zu führen. Um dies zu verhindern, ist eine verlängerte Abverkaufsfrist bis 27.09.2027 erforderlich. Andernfalls droht gerade bei Saisonprodukten – entgegen der Nachhaltigkeitsziele - eine Ressourcenverschwendung. Lange Produktionsvorlaufzeiten und interkontinentale Lieferketten erfordern eine längere Übergangsfrist. Zudem ist eine Klarstellung für B2B-Marken und -Siegel erforderlich: Diese adressieren professionelle Akteure mit Fachwissen. Eine Ausweitung der verbraucherschützender Informationspflichten auf die B2B-Kommunikation ist sachfremd und schafft bürokratische Hürden ohne Mehrwert für Konsumenten. Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene für entsprechende Anpassungen einsetzen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb -
BT-Drs. 21/3327
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1855, 21/2464, 21/2669 Nr. 21 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):