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261 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BEHG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (261)

    • Angegeben von: EWE AG am 19.06.2025
    • Beschreibung: - Planmäßige Einführung des EU-ETS 2 - Operative Umsetzung von BEHG und EU-ETS 2: Festpreisphase im Jahr 2026, Nachkaufregelung für 2026, vorgezogene Primärmarktauktionen, Anpassung der Abgabefrist für den Emissionsbericht, opt-in der landwirtschaftlichen Anlagen in EU-ETS 2, Transparente Kommunikation und soziale Abfederung
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Angegeben von: Öko-Institut e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Das Öko-Institut stellt Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung zur Nutzung von Bioenergie im Rahmen einer Anhörung zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU "Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive geben und bestehende Hemmnisse beseitigen"zur Verfügung
    • Angegeben von: MB Energy Holding GmbH & Co.KG am 14.06.2024
    • Beschreibung: Deutschland reguliert Emissionen aus Gebäuden und Verkehr aktuell unter dem BEHG. Das ETS2 wird diese Regulierung ersetzen und CO2 Emissionen – in Analogie zum ETS1 – europaweit handelbar machen. Das ETS2 war ursprünglich für 2027 geplant, wird nun aber erst 2028 implementiert. Für die Jahre 2026 & 2027 gilt in Deutschland das BEHG mit variablen CO2-Preisen innerhalb eines Preiskorridors. Für den ETS2 gibt es bereits heute handelbare Terminkontrakte an der ICE und EEX. MB Energy befürwortet die Etablierung eines stabilen, transparenten und marktbasierten Verfahrens zur Bepreisung von CO2-Emissionen. Insbesondere befürwortet MB Energy eine freie Preisbildung in Auktionen und an den Terminmärkten ohne vermeidbare regulatorische Beschränkungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 16.08.2024
    • Beschreibung: Der BDE setzt sich für eine zeitnahe europaweite Einbeziehung von allen Anlagen der thermischen Abfallverwertung und Deponien in das anlagenbezogene europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS-1) ein. Grundsätzlich begrüßenswert ist aus BDE-Sicht der geplante Transfer der thermischen Abfallverwertung vom Anwendungsbereich des BEHG in das EU-ETS-1. Abzulehnen ist aber der deutsche Sonderweg über ein einseitiges Opt-in von großen Müllverbrennungsanlagen ab 2027 in das EU ETS-1. Daneben wirbt der BDE dafür, das bis 2025 festgeschriebene Festpreisregime des BEHG bis zur voraussichtlichen EU-weiten Einbeziehung der Müllverbrennungsanlagen in den EU-ETS im Jahr 2028 auch für die Jahre 2026 und 2027 unverändert fortzuschreiben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz e. V. am 16.12.2025
    • Beschreibung: Im Rahmen der Begleitung der nationalen Gesetzgebung zur Umsetzung des EU-ETS 1, des EU-ETS 2 bzw. des nEHS sowie des CBAM soll die Vereinbarkeit von ökologischen und marktwirtschaftlichen Zielen im Klimaschutz gestärkt werden. Insbesondere geht es um die Sicherstellung einer praxistauglichen Ausgestaltung der erforderlichen Verifizierungen und Zertifizierungen von Berichten, Daten und Prozessen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. am 30.09.2025
    • Beschreibung: Das BEHG bildet den rechtlichen Rahmen für das nationale Emissionshandelssystem. Mit der Mit dieser Verordnung will die Bundesregierung die Verordnungsermächtigung des § 10 Absatz 3 BEHG zur Regelung des Versteigerungsverfahren sowie weiterer Einzelheiten zum Veräußerungsverfahren für den Zeitraum ab dem Jahr 2026 zum Festpreis umsetzen. Der VGMS kritisiert die Einführung eines Preiskorridors, da mit dem ETS 2 zum 1. Januar 2027 eine europäische Lösung implementiert wird. Mit Umsetzung dieser VO soll für den Zeitraum von nur einem Jahr ein neues Preisbildungssystem etabliert werden. So wird sinnlose Bürokratie aufgebaut, die dem Ziel des Klimaschutzes in keinster Weise dient. Daher sollte auch für das Jahr 2026 ein Festpreis gelten und der Übergang in den ETS 2 gestaltet werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMUKN): Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
    • Beschreibung: Kernforderungen des VKU: Schnelle Entscheidung über das Preisregime 2027, um Klarheit und Planungssicherheit zu schaffen. Verlängerung der Korridorphase bis 2027, um Risiken zu minimieren und den Übergang vom BEHG in den EU-ETS 2 zu vereinfachen. Stärkung des europäischen Emissionshandels durch konsequente Ausrichtung auf ein einheitliches System. CO2-Bepreisung der thermischen Abfallbehandlung ausschließlich nach Maßgabe des EU-Rechts
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...minimieren und den Übergang vom BEHG in den EU-ETS 2 zu vereinfachen..., ...Brennstoffemissionshandelsgesetztes (BEHG) um ein Jahr zu verlängern..., ...Ausfallregelung (§ 10 Abs. 3 Nr. 4 BEHG) vor, nach der im Jahr..., ...Nach dem Preiskorridor im BEHG 2026 (55-65 EUR) dürfte...
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 20.12.2024
    • Beschreibung: Der Entwurf zielt auf die Anpassung und Harmonisierung des CO2-Emissionshandels zwischen nationalen und EU-Recht ab. Kernforderungen des VKU sind: Fristverlängerung für den ersten Überwachungsplan im ETS II Ablehnung des Preismechanismus im BEHG 2026 Ablehnung des nationalen Opt-In von Abfallverbrennungsanlagen in den ETS I ab 2027 Frist zur Berichtspflicht über die CO2-Emissionen nicht praktikabel
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Anwendungsbereich des BEHG ab 2024 hat bereits zu ..., ...des Preismechanismus im BEHG 2026 lehnen wir ab, denn..., ...ohnehin für 2027 ertüchtigte BEHG übergangsweise für 2027..., ...bestehenden Anforderungen des BEHG. Sollten diese Anlagen..., ...bisherigen § 7 Abs. 4 Nr. 2 BEHG, wonach Klärschlamm den..., ...Überwachungsplan nach dem BEHG vorliegt und zudem ein ..., ...die Frist 30.09. aus dem BEHG angesetzt werden. Daher..., ...vom Anwendungsbereich des BEHG erfasst sind, der nach ..., ...Pflichten im Rahmen des BEHG und seiner Verordnungen..., ...von Angaben im Rahmen des BEHG und des TEHG im Register..., ...das BEHG auch noch in 2027 für die..., ...Mietnebenkosten führt (das BEHG führte bereits in 2024 ..., ... § 10 Absatz 3 Nummer 3 BEHG-E Regelungsvorschlag: ..., ...des § 10 Absatz 2 Satz 4 BEHG zum jetzigen Zeitpunkt ..., ...der VKU ab. Die nach dem BEHG Verpflichteten haben im..., ...Aufwand beim Wechsel vom BEHG ins EU-EHS 2 minimieren..., ...Kein Parallelbetrieb von BEHG und EU-EHS 2: Nationaler..., ...Pflichten im Rahmen des BEHG geleistet werden müssen..., ...geltende Preisregelung im BEHG für das Jahr 2026 sollte..., ...den Anwendungsbereich des BEHG ab 2024 hat bereits zu...
    • Angegeben von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 12.09.2024
    • Beschreibung: Als energieintensive, handelsintensive und systemrelevante Industrie sind unsere Mitglieder durch den nationalen Brennstoffemissionshandel betroffen. Deutsche Ölmühlen und Pflanzenölraffinerien investieren seit über 20 Jahren in Energieeffizienz, dennoch benötigen sie pro Jahr etwa vier Terawattstunden in Form von Strom und Wärme. Die Kompensation der Kosten des nationalen Brennstoffemissionshandels auf Grundlage der Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoff- emissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)) ist für unsere Mitglieder ein außerordentlich bedeutsamer Faktor.
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Brennstoff- emissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung..., ...Härtefallregelung in § 11 Abs. 1 S. 1 BEHG weiterhin erforderlich ..., ...Fassung des § 11 Abs. 3 BEHG heißt es: „(3) Die Bundesregierung..., ...Härtefallkompensationsregelung in § 11 Abs. 1 S. 1 BEHG beibehalten In der aktuellen..., ... des § 11 Abs. 1 Satz 1 BEHG wird die Bundesregierung..., ...neugefassten § 11 Abs. 1 S. 1 BEHG durch eine Ermessensregelung..., ...Härtefallvoraussetzungen nach § 11 Abs. 1 S. 3 BEHG es auch aus Sicht des europäischen..., ...informiert.“ In § 11 Abs. 1 BEHG: (1) Entsteht durch die..., ...Brennstoffemissionshandel (BEHG) ab 2027 in das europäische..., ...Anpassung des TEHG und des BEHG zu unterbreiten, der die..., ...informiert.“ In § 11 Abs. 1 BEHG: (1) Entsteht durch die..., ...deutschen Emissionshandel (BEHG/BECV), den EU-Leitlinien...
    • Angegeben von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Der BDE begrüßt das klare Bekenntnis der CMS zur Erforderlichkeit des Abscheidens und Speicherns, bzw. Nutzens von CO2. Mit Sorge sieht der BDE aber, dass im KSpG-ÄnderungsG und der CMS auf das EU-ETS referenziert wird. Konkret fordert der BDE u.a.: Referenzierung auch auf BEHG, klimawirksames Methan in den Blick zu nehmen, die Chance Negativemissionen nutzen, eine nationale Brücke für Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) und Rezyklateinsatz anzureizen und den Zugang für TAB zu Klimaschutzverträgen, welcher essenziell ist.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11900 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Besonderheit der Anbindung ans BEHG, nicht erfasst sein. Dies..., ...überwiegend dem nationalen BEHG und — entgegen der langjährigen..., ...der nationale Alleingang BEHG (Federführung: BMWK) nun..., ...der Bepreisung nach dem BEHG, also einem nationalen ..., ...• Nationalen Alleingang BEHG ausdrücklich berücksichtigen..., .... auf nationaler Ebene (BEHG zunehmend unter Kostendruck..., ... nationalen Alleingangs BEHG nicht berücksichtigt. Zudem..., ...Übergangszeit unter dem BEHG-Regime muss zumindest eine...
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