Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (58)
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- Angegeben von: Forum Flexible Arbeit am 22.12.2025
- Beschreibung: Einsatz für Verbesserungen in der Zeitarbeit in einzelnen Elementen (z.B. Ermöglichung von Rekrutierung von Drittstaatsangehörigen aus dem Ausland, § 40 AufenthG, Schriftformerfordernis). Engagement gegen Beschränkungen der Zeitarbeit wie z.B. sektorale Verbote.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
- Beschreibung: Bereits seit 1982 ist der Einsatz von Zeitarbeitern im Bauhauptgewerbe verboten. 2021 wurde sie in der Fleischverarbeitung immer weiter eingeschränkt. Verbote in der Paket- und Postzustellung sowie Pflege werden diskutiert. Da rund 90 Prozent der Arbeitsverhältnisse in der Zeitarbeit den Tarifwerken unterliegen, ist eine Schlechterstellung unbegründet. Im Gegenteil: Zeitarbeit kann Belastungsspitzen abfedern und den Fachkräftemangel entschärfen. Auch eine entsprechende Einschränkung von Werkverträgen darf nicht erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Verbesserung im Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen
Aktiv vom 28.06.2024 bis 31.03.2026
- Angegeben von: 365 Sherpas GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Anstatt der Schriftform sollte die Textform eingeführt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Hays am 23.05.2024
- Beschreibung: Einsatz für Verbesserungen in der Zeitarbeit in einzelnen Elementen (z.B. Ermöglichung von Rekrutierung von Drittstaatsangehörigen aus dem Ausland, § 40 AufenthG, Schriftformerfordernis). Engagement gegen Beschränkungen der Zeitarbeit wie z.B. sektorale Verbote.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 14.07.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist das Regelungsvorhaben der Bundesregierung zur weitgehenden Umsetzung der Empfehlungen der FinanzKommission im Krankenhausbereich. Betroffen sind insbesondere vorgesehene Kürzungsmaßnahmen in der Krankenhausfinanzierung mit Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Kliniken, die Sicherstellung der Patientenversorgung, die Beschäftigten in den Krankenhäusern sowie freigemeinnützige Krankenhausträger. Ziel der Interessenvertretung ist es, diese Kürzungsmaßnahmen zu verhindern beziehungsweise abzumildern, auf eine realitätsgerechte Folgenabschätzung hinzuwirken & gesetzliche Regelungen zu erreichen, die die tatsächliche finanzielle Lage der Krankenhäuser sowie die Erfordernisse einer verlässlichen medizinischen Versorgung angemessen berücksichtigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Eindämmung von Leiharbeit und AÜG-Bereichsausnahme ........., ...Eindämmung von Leiharbeit und AÜG-Bereichsausnahme Maßnahmenbeschreibung..., .... Insofern ist hier eine AÜG-Bereichsausnahme im Rahmen..., ...Bei Bürokratiekosten der AÜG-Pflicht von ca. 3.000..., ...Bürokratiekosten für die AÜG-Pflicht von Aus- bzw. Weiterbildungen..., ...Anpassungsbedarf: Anpassung AÜG zur Eindämmung der Leiharbeit..., ...Erlaubnisentziehung Anpassung AÜG für Bereichsausnahme Aus...
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Der Einsatz von Drittpersonal in Unternehmen muss einfacher und flexibler gestaltet werden. Drittpersonal kann insbesondere durch Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) und im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen in Unternehmen eingesetzt werden. Zeitarbeit hilft insbesondere bei der Integration von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen sowie geflüchteten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt. Es muss also das Ziel der Gesetzgebung sein, unpraktikable Reglementierungen in Deutschland hinsichtlich Zeitarbeit und Werk- und Dienstvertragseinsätzen abzuwenden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Es soll Transparenz und Rechtssicherheit für Verbraucher:innen hergestellt werden, indem die häusliche 24-Stunden-Betreuung als eigenständige Versorgungsform neben der ambulanten und stationären Pflege rechtlich klar geregelt wird. Dabei müssen qualitative Mindeststandards für diese Betreungsform festgelegt, fachliche Anforderungen für Vermittlungsagenturen definiert und sie in das SGB XI integriert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Einführung der Textform statt Papierform im Nachweisgesetz
Aktiv vom 27.06.2024 bis 16.03.2026
- Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die effiziente und praktische Umsetzbarkeit der elektronischen Signatur im Nachweisgesetz. (Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform statt Papierform)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Im SGB XI muss eine gesetzliche Grundlage für kollektive und schiedsstellenfähige Verhandlungen auf Landesebene geschaffen werden. Beschleunigung der Vergütungsverhandlungen durch eine mit einem Konfliktlösungsmechanismus ausgestattete Bundesempfehlung nach § 75 Abs. 6 SGB XI. Verlängerung der Frist zur Umsetzung von Tariferhöhungen und Erhöhungen des regional üblichen Entlohnungsniveaus auf vier Monate. Personalkosten auf der Grundlage der Tariftreueregelung dürfen nicht noch einem externen Vergleich unterworfen werden. Eine im Bereich des SGB XI vereinbarte Kostensteigerung soll im Bereich des SGB V nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden können. Auch ambulante Dienste sollen berechtigt werden für erbrachte Leistungen auch nach dem Tod des Leistungsberechtigten vergütet zu werden
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Einführung eines Bundestariftreuegesetzes
Aktiv vom 18.12.2024 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 18.12.2024
- Beschreibung: Einführung gesetzlicher Regelung für einen fairen Wettbewerb, um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherzustellen und gleichzeitig Tariftreue und Tarifautonomie unter Berücksichtigung kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen und sozialrechtlicher Arbeitsmarktdienstleistungen zu sichern; Klarstellung der Begrifflichkeiten und Verfahrensweisen zur Beseitigung von Unklarheiten bzw. Unschärfen hinsichtlich der Rahmenvereinbarungen; Verfahren zur Festlegung verbindlicher Tarife in Anlehnung sozialrechtlicher Verfahren zur Refinanzierung von Personalkosten (u.a. SGB XI)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14345
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BT-Drs. 20/14345
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...1 SGB XI, § 1 Abs. 3 2c) AÜG und § 29 Abs. 2 Pflegeberufegesetz...