Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (38)
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- Angegeben von: Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Umwelt und Entwicklung (BLUE 21) e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: 1. Werbung für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig beenden - einschließlich Promotion und Sponsoring. 2. Warnhinweise für Alkohol verpflichtend machen und standardisierte Verpackungen für Nikotinprodukte einführen. 3. Verkauf von Alkohol und Nikotinprodukten in einer begrenzten Zahl lizenzierter Fachgeschäfte. 4. Einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für Kauf, Verkauf und Konsum von Alkohol und Nikotinprodukten (bestehende Verbote bei Nikotinprodukten lückenlos durchsetzen). Wir definieren Nikotinprodukte in diesem Zusammenhang als nicht-pharmazeutische Konsumprodukte. Dazu gehören Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Ein Gesetz, das Kinder und Jugendliche vor Alkohol- und Nikotin-Marketing schützt
Aktiv vom 23.09.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Health Care Plus UG am 23.09.2024
- Beschreibung: 1. Werbung für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig beenden - einschließlich Promotion und Sponsoring.2. Warnhinweise für Alkohol verpflichtend machen und standardisierte Verpackungen für Nikotinprodukte einführen.3. Verkauf von Alkohol und Nikotinprodukten in einer begrenzten Zahl lizenzierter Fachgeschäfte.4. Einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für Kauf, Verkauf und Konsum von Alkohol und Nikotinprodukten (bestehende Verbote bei Nikotinprodukten lückenlos durchsetzen).Wir definieren Nikotinprodukte in diesem Zusammenhang als nicht-pharmazeutische Konsumprodukte. Dazu gehören Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Consumer Choice Center am 08.04.2026
- Beschreibung: Das Consumer Choice Center setzt sich für ein kohärentes, verhältnismäßiges und innovationsfreundliches Regulierungsumfeld für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Nikotinprodukte ein. Statt pauschaler Verschärfungen und höherer Steuern braucht es einen Ordnungsrahmen, der Verbraucherschutz, Schadensminimierung und die Bekämpfung illegaler Märkte gleichermaßen berücksichtigt. Klassische Tabakprodukte sind bereits heute stark reguliert; weitere Eingriffe fördern oft den Schwarzmarkt. Für neuartige Produkte befürworten wir einen risikobasierten Ansatz im Sinne der Tobacco Harm Reduction: Je geringer das Schadenspotenzial, desto weniger restriktiv die Regulierung. Auch für tabakfreie Nikotinbeutel braucht es einen klaren, rechtssicheren Rahmen im deutschen Recht.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Bündnis für Tabakfreien Genuss am 10.06.2024
- Beschreibung: Das BfTG setzt sich für eine wissenschaftlich fundierte Regulierung von E-Zigaretten und Liquids ein, die das reduzierte Schadenspotenzial (THR) berücksichtigt. Produkte mit geringem Risiko sollten nicht übermäßig reguliert werden. Insbesondere bei E-Zigaretten fordern wir verhältnismäßige Maßnahmen und lehnen zusätzliche Einschränkungen oder Verbote von Aromen und Inhaltsstoffen ab, sofern der bestehende gesetzliche Rahmen bereits Schutz bietet.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
- Beschreibung: Beratung und Austausch zu aktuellen suchpolitischen und suchtmedizinischen Themen zwischen den Ausschuss „Sucht und Drogen“ und dem Beauftragten für Sucht- und Drogenfragen Herr Burkhard Blienert mit dem Ziel, die Position des Ausschusses zu einzelnen Bereichen darzulegen und gemeinsame Strategien im Bereich Prävention zu entwickeln.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Nichtraucherschutzverband Deutschland e.V. am 22.06.2025
- Beschreibung: Wir kämpfen für einen konsequenten Nichtraucherschutz und eine strenge Tabakkontrollpolitik. Dabei orientieren wir uns an den Empfehlungen des Rates der Europäischen Union und den verbindlichen Vorgaben des WHO-Tabakrahmenübereinkommens, das von Deutschland im Jahr 2004 ratifiziert wurde. Der NRSV versteht sich auch als zivilgesellschaftliche Antwort auf die gravierenden Versäumnisse und Fehler der deutschen Politik während der letzten Jahrzehnte. Der gemeinsame ‚Feind‘ ist nicht der oder die einzelne Raucher*in, sondern die Tabakindustrie als die Ursache und Treiberin der globalen Tabakepidemie. Jegliche Form der Kooperation mit Tabakunternehmen lehnen wir ab.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Aktiv vom 23.10.2024 bis 03.01.2025
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (12):
- BGA-NachfG [alle RV hierzu]
- BKRG [alle RV hierzu]
- TPG-GewV [alle RV hierzu]
- TFG [alle RV hierzu]
- TabakerzG [alle RV hierzu]
- IfSG [alle RV hierzu]
- BeratungsG [alle RV hierzu]
- KonvBehSchG [alle RV hierzu]
- AlkopopStG [alle RV hierzu]
- AlkopopStV [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- KCanG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 30.05.2024
- Beschreibung: Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle RV hierzu]
- JuSchG [alle RV hierzu]
- UWG 2004 [alle RV hierzu]
- AlkStG [alle RV hierzu]
- TabStG 2009 [alle RV hierzu]
- BierStG 2009 [alle RV hierzu]
- AlkStV [alle RV hierzu]
- BierStV 2010 [alle RV hierzu]
- TabStV 2010 [alle RV hierzu]
- AlkopopStG [alle RV hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle RV hierzu]
- TabakerzV [alle RV hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (11):