Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (100)
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- Angegeben von: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft am 21.06.2024
- Beschreibung: Die Rentenversicherung erhält per Post viele Auskunftsersuchen gemeinsamer Einrichtungen. Zweck ist das Einholen beschäftigtenbezogener Daten zur Erfüllung gesetzlicher oder sich aus einem Tarifvertrag ergebender Aufgaben. Dieses analoge Verfahren verursacht erhebliche personelle Aufwände. Mit dem bereits bestehenden digitalen Verfahren eSolution wurde für bestimmte Institutionen die Möglichkeit geschaffen, Sozialdaten (Arbeitnehmerstammdaten) aus den Dateisystemen der Träger der Rentenversicherung für den Einzelfall abzurufen. Erforderlich ist eine Ergänzung des § 148 Abs. 3 Satz 1 SGB IV, wonach auch gemeinsame Einrichtungen berechtigt sind, an diesem Verfahren teilzunehmen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft am 21.06.2024
- Beschreibung: Der Datenaustausch zwischen Sozialversicherungsträgern und gemeinsamen Einrichtungen sollte zusätzlich in § 95c SGB IV legitimiert sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 14.06.2024
- Beschreibung: Die EU-Plattformrichtlinie soll prekäre Arbeitsverhältnisse in sichere abhängige Beschäftigung wandeln. Wir begrüßen den Schutz vor prekärer Beschäftigung und Ausbeutung. Die Richtlinie ist jedoch so schwammig, dass sie alle Bereiche der Wirtschaft treffen wird. Bei der Umsetzung in deutsches Reht darf diese EU-Regelung nicht zu noch größerer Verunsicherung der Wirtschaft führt, als es die Statusfeststellung in Deutschland bereits tut. Freiberuflichkeit und Solo-/Selbstständigkeit müssen rechtssicher und modern möglich sein. Gemäß der aktuellen Regelung kann jeder Auftraggeber, der eine digitale Projektmanagementsoftware verwendet, in die Situation kommen, als Plattform zu gelten. Das wollen wir verhindern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 14.06.2024
- Beschreibung: Bei der Beauftragung von Freiberuflern, Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Gesellschafter-Geschäftsführer GmbH ohne Angestellte muss Rechtssicherheit gegeben sein. Die aktuell geltende Einzelfallbetrachtung stellt für Auftraggebende eine hohe Unsicherheit und ein kaum kalkulierbares Risiko dar. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass eine Beauftragung als scheinselbständig eingestuft wird, muss ein Auftraggebender mit Nachzahlungen und Strafen rechnen. Dies hat zur Folge, dass Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Ein-Personen-GmbH aus reiner Vorsicht zunehmend nicht mehr beauftragt werden. Das darf nicht die Wirkung von Sozialgesetzgebung sein. Dies schadet der Wirtschaft und der Innovationskraft.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Obstregion Bodensee e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Das Kriterium der Berufsmäßigkeit zur Prüfung der Sozialversicherungspflicht ist für ausländische Erntehelfer aufgrund eingeschränkter Informationsquellen zu Beschäftigungen im Heimatland kaum abzuprüfen und der bürokratische Aufwand sowie die sprachliche und verwaltungsrechtlichen Hürden sind enorm hoch. Trotz des sehr hohen bürokratischen Aufwands und gewissenhafter Prüfung drohen für die Arbeitgeber hohe Rückzahlungen über mehrere Jahre bei einer Kontrolle, aufgrund von unterschiedlichen Auslegungen durch die Kontrollierenden oder falschen Angaben der Beschäftigten. Dieses Problem muss aufgelöst werden und Rechtssicherheit für die Arbeitgeber geschaffen werden, indem das Kriterium der Berufsmäßigkeit durch beispielsweise eine Lohngrenze ersetzt wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SGB IV-Änderungsgesetze
Aktiv vom 19.04.2024 bis 05.06.2024
- Angegeben von: ArGe PERSER am 19.04.2024
- Beschreibung: Vereinheitlichung, Vereinfachung und effiziente Digitalisierung von Meldeverfahren in der sozialen Sicherung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 422/22
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz - 8. SGB IV-ÄndG)
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BR-Drs. 422/22
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Weiterbildung Hessen e.V. am 16.04.2024
- Beschreibung: Die Deutsche Rentenversicherung stuft seit dem 1.1.2024 fast jede pädagogische Tätigkeit im Weiterbildungsbereich als unselbständige Arbeit ein. Dieser Wechsel in der Rechtsauffassung ermöglicht künftig keine Honorartätigkeit mehr in diesem Bereich. Der Gesetzgeber muss hier die Möglichkeiten schaffen, dass weiterhin Honorarkräfte in der Allgemeinen, Beruflichen und Politischen Weiterbildung eingesetzt werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: isdv - Interessengemeinschaft der selbständigen DiensterInnen in der Veranstaltungswirtschaft am 08.03.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für die Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens §7a SGB IV ein, um Rechtssicherheit in der Beauftragung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Gesellschafter-Geschäftsführer GmbH ohne Angestellte zu erreichen. Die aktuell geltende Einzelfallbetrachtung stellt für Auftraggebende eine hohe Unsicherheit und ein kaum kalkulierbares Risiko dar. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass eine Beauftragung als scheinselbständig eingestuft wird, muss ein Auftraggebender mit Nachzahlungen und Strafen rechnen. Dies hat zur Folge, dass Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Ein-Personen-GmbH aus reiner Vorsicht zunehmend nicht mehr beauftragt werden. Das darf nicht die Wirkung von Sozialgesetzgebung sein. Dies schadet der Wirtschaft und der Innovationskraft.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: DGfB e.V., Deutsche Gesellschaft für Beratung - German Association for Counseling am 02.04.2026
- Beschreibung: Qualität von beruflicher Bildung sichern Da es seit dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 28.06.2022 – B 12 R 3/20 R, SozR 4-2400) durch die daraus abgeleitete Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu massiven Unsicherheiten in der beruflichen Bildung kommt. Das beeinträchtigt die Qualität von beruflicher Bildung. Dem soll gesetzgeberisch entgegengewirkt werden, da die Problematik durch die Übergangsvorschrift von § 127 SGB IV nur verschoben, nicht aber gelöst wird. Um über 2026 hinaus Rechtssicherheit bei selbstständig Lehrenden und Bildungseinrichtungen zu gewährleisten, werden Änderungen in den Vorschriften §§ 7, 7a SGB IV und § 2 SGB VI diskutiert
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 38/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften -
BT-Drs. 20/14744
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12789, 20/13250, 20/13439 Nr. 4 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR -
BT-Drs. 20/12789
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR -
BT-Drs. 20/13250
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR - Drucksache 20/12789 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung -
BT-Drs. 20/13439
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen - (Eingangszeitraum: 26. September bis 14. Oktober 2024)
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BR-Drs. 38/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Bislang orientiert sich die Verdienstgrenze geringfügig Beschäftigter ("Minijobber") am allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und wird entsprechend dessen Erhöhungen ebenfalls angehoben. Zukünftig sollen Erhöhungen der Pflegemindestlöhne gemäß der jeweiligen Pflegearbeitsbedingungsverordnung ebenfalls eine Erhöhung der o.g. Verdienstgrenze zur Folge haben, jedoch nur für diejenigen Arbeitskräfte, die unter die Pflege-Mindestlöhne fallen. So soll verhindert werden, dass Pflegekräfte ihre Arbeitsstunden verringern müssen, um die Verdienstgrenze weiterhin einzuhalten, wenn die Pflegemindestlöhne steigen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):