Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (286)
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- Angegeben von: WWF Deutschland am 20.03.2026
- Beschreibung: Die Bundesregierung beabsichtigt mit einem Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur, u.a. den Flächenbedarf für eine naturschutzfachliche Aufwertung zu decken und die ökologische Vernetzung zu verbessern. Dies soll über eine Novelle des BNatschG erfolgen. Wir setzen uns für eine Gesetzesnovelle ein, die dem Konzept einer "grünen Infrastruktur" gerecht wird und zur Stärkung des Naturschutzes maßgeblich beiträgt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berliner Netzwerk für Grünzüge am 17.09.2025
- Beschreibung: Im ersten Halbjahr 2023 legte das Bundesumweltministerium ein Eckpunktepapier und ein Diskussionspapier für eine Novelle des Bundesbodenschutzgesetzes vor und gab Gelegenheit zur Stellungnahme/ Beteiligung. Ziel war die Stärkung des vorsorgenden Bodenschutzes. Für dieses Ziel (Vermeidung unnötiger Versiegelung) setzen wir uns ein: Schaffung eines eigenständigen Genehmigungstatbestands im BBodSchG, Konturenschärfung und Klarstellungen im Eingriffstatbestand des BNatSchG (§ 15), flankiert durch weitere Maßnahmen.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 04.12.2025
- Beschreibung: Klarstellung, dass die neuen Regelungen des BJagdG dem BNatSchG vorgehen und damit seitens der Bundesländer für deren Landesjagdgesetze eine Abweichungskompetenz gegeben ist. Entwurf hebt auch auf Schadensabwehr ab und geht damit über eine 1 zu 1-Umsetzung der FFH-Richtlinie hinaus, die lediglich auf den Erhaltungszustand fokussiert. Eine Prüfung von Schäden oder Gefahren wäre eine unnötige Verschärfung und würde zu zusätzlicher Bürokratie führen. Der Gesetzesentwurf sieht eine Jagdzeit vom 1. September bis zum 28. Februar vor. Diese sollte in den Sommer hinein ausgedehnt werden, um auch Eingriffe in der Jugendklasse zu ermöglichen. Einsatz von Nachtsicht-Technik sollte nicht auf bestimmte Geräte beschränkt werden, sondern generell ermöglicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BJagdG und des BNatSchG
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sinne des § 37 Abs. 2 BNatSchG dar. Es ist klar dargestellt..., ...Besonderen Artenschutzes“ (BNatSchG, Kapitel 5 Abschnitt ..., ...griffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Dies ist unseres Erachtens..., ... Sinne des § 37 Abs 2 BNatSchG nach der lex-specialis-Regel...
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- Angegeben von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 24.02.2026
- Beschreibung: Gesetz zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 439/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels -
BT-Drs. 21/1860
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels
-
BR-Drs. 439/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) der Abbau von Bodenschätzen..., ...Ausnahmemöglichkeiten nach § 67 BNATSCHG / BODENSCHÄTZE Stellungnahme..., ...R001667 STELLUNGNAHME | BNATSCHG / BODENSCHÄTZE | STELLUNGNAHME 2 BNatSchG umgesetzt werden, auch..., ...namaro-projekt.html STELLUNGNAHME | BNATSCHG / BODENSCHÄTZE | STELLUNGNAHME..., ...dem STELLUNGNAHME | BNATSCHG / BODENSCHÄTZE | STELLUNGNAHME..., ...Schillgründe", der nach §30 BNatSchG sowie als "other habitat..., ...Belastung. STELLUNGNAHME | BNATSCHG / BODENSCHÄTZE | STELLUNGNAHME..., ... am STELLUNGNAHME | BNATSCHG / BODENSCHÄTZE | STELLUNGNAHME..., ...Kies- und Sand im § 57 BNatSchG und damit im Management..., ...Rahmenbetriebspläne. Das BNatSchG sollte in §2 um einen..., ...Telekommunikation) in §4 BNatSchG ist abzuschaffen bzw...., ...Novellierung des §57 und §56 BNatSchG, welche die Anforderungen..., ...wissenschaftlicher STELLUNGNAHME | BNATSCHG / BODENSCHÄTZE | STELLUNGNAHME..., ...Landschaftsplanung nach §9 BNatSchG auch für die AWZ Anwendung...
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- Angegeben von: WWF Deutschland am 04.09.2025
- Beschreibung: Neben dem Ausschluss von Öl- und Gasbohrungen in Meeresschutzgebieten des Bundes sollen auch weitere Nutzungen, insbesondere der Abbau von Sanden und Kiesen ausgeschlossen werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1860
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels
-
BT-Drs. 21/1860
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Michael Succow Stiftung am 24.05.2024
- Beschreibung: Die MSS wirbt dafür, die gezielte Kultivierung inkl. Ernte und Nutzung von geschützten Arten (z.B. Torfmoose) für die Anlage von Paludikulturflächen, die ggf. als geschützte Biotope eingestuft werden könnten (Röhrichte), zu ermöglichen, den Umbruch von Dauergrünland für die Anlage von Paludi-Dauerkulturen zu ermöglichen und die Genehmigung von Wasserrückhalt im Moor in Synergie mit Natur- und Gewässerschutz zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Forderung nach Abbau Bürokratie und Überregulierung -im Düngerecht (Reduzierung schlagbezogener Aufzeichnungen für N/P-Düngung; Befreiung bedarfsgerecht düngender Betriebe von Auflagen in "roten" Gebieten, Verursacherprinzip stärken) -im Pflanzenschutzrecht (z.B. Abschaffung pauschaler nationaler Pflanzenschutzanwendungsverbote bestimmter Mittel in Schutzgebieten ohne Berücksichtigung lokaler Schutzverordnungen) -bei Umsetzung der "1. Säule" der EU-GAP (z.B. praxistaugliche Gestaltung der sog. GLÖZ-Standards; praxistaugl. Ökoregelungen bei intensiver Grünlandnutzung; Abschaffung von GLÖZ 9; Grünlanderneuerung o. Antrag) -im Naturschutzrecht (z.B. gesetzl. Klarstellung, dass Nutzungswechsel von Acker, Dauergrünland und Brache kein Eingriff nach BNatSchG darstellen)
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Brache kein Eingriff nach BNatSchG darstellen) - Abschaffung...
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- Angegeben von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 17.07.2024
- Beschreibung: Mit der 4. Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, die 2022 in Kraft trat, strebte der Gesetzgeber an, das Handlungsfeld Artenschutz und Windenergie bundeseinheitlich zu regeln. Der Flickenteppich der unterschiedlichen Länderregelungen sollte durch eine Bundesregelung ersetzt werden. In diesem Sinne wurden bundeseinheitliche Standards unter anderem für die artenschutzrechtliche Prüfung und die Signifikanzprüfung geschaffen. Allerdings umfasste die beschriebene Novelle nicht die enorm wichtigen Bereiche des Störungsverbots und des Fledermausschutzes – hier bleibt die Unterschiedlichkeit der Landesregelungen erhalten. Der BWE regt an, in einer nächsten BNatSchG-Novelle diese Lücke zu schließen und das Störungsverbot und den Fledermausschutz zu standardisieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) das Störungsverbot und..., ...2021 Inhalt Durch die BNatSchG-Novelle nur noch in Teilen..., ...; im zP bestehen laut BNatSchG lediglich Anhaltspunkte..., ...Regeln des WindBG und des BNatSchG wieder • Klarstellung..., ...Gesetzesbegründung des BNatSchG: Es ist davon auszugehen..., ...2021 Inhalt • Durch BNatschG-Novelle nur noch in Teilen..., ...Rodungszeiten gem. §39 BNatSchG werden als wirksam für..., ...werden.“; Anlage 1 des BNatSchG sieht Nahbereich von ..., ...des § 6 WindBG und der BNatSchG-Novelle 17 von 30 8..., ... 2016 Inhalt Durch BNatSchG-Novelle nur noch in Teilen..., ...Leitfaden 4 km; Anlage 1 BNatSchG: Nahbereich 500 Meter..., ...des § 6 WindBG und der BNatSchG-Novelle 21 von 30 10..., ...10.2 Anwendungshinweise BNatSchG Vollständiger Name ..., ... Gibt die Novelle des BNatSchG wieder • Liste mit 11..., ... von 4 km vorgegeben, BNatSchG sieht im Nahbereich 500..., ...durch die Anlage 1 des BNatSchG erfasst sind • Hinweise..., ...nach Anlage 1 zu § 45b BNatSchG in Schleswig-Holstein..., ... 9 Arten aus Anlage 1 BNatSchG; angegebene Abstands-..., ... 9 Arten aus Anlage 1 BNatSchG • Artenspezifische „..., ...Ministeriumserlass zu BNatSchG-Novelle und § 6 WindBG...
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- Angegeben von: Kuratorium Sport & Natur am 23.06.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben wird nicht weiter verfolgt, jedoch werden die beteiligten Verbände mit Schreiben vom 11.11.24 vom BMEL um einen Beitrag zum weiteren Diskurs gebeten. Das nehmen wir gerne wahr und formulieren folgende dringende Bitten an das BMEL: Das Betretungsrecht zum Zwecke der Erholung darf nicht angetastet wer-den. Zur Absicherung ist es im BWaldG analog zu § 59 Absatz 1 BNatSchG als Allgemeiner Grundsatz auszuweisen - wie schon in § 14 Absatz 1 des offiziellen Referentenentwurfs. Das Problem der entgeltlich geführten oder begleiteten Touren, insbesondere Kletter-, Berg-, Ski-, Wander-, Fahrrad- oder Reittouren, muss in praktikabler Weise gelöst werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL) (20. WP): Viertes Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...analog zu § 59 Absatz 1 BNatSchG als Allgemeiner Grundsatz...
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- Angegeben von: Initiative "Wildnis in Deutschland" am 23.06.2026
- Beschreibung: Zur Stärkung der Wildnisentwicklung sind dazu förderliche Maßnahmen im 2. Aktionsplan der NBS fortzuführen bzw. neu aufzunehmen. Dazu gehört das Handlungsfeld Wildnis und Schutzgebiete im Rahmen des ANK konsequent umzusetzen und dauerhaft fortzuführen. Der Wildnisanteil in Großschutzgebieten ist gezielt zu erhöhen und Wildnisgebiete in den länderübergreifenden Biotopverbund zu integrieren. Bestehende Förderinstrumente (Wildnisfonds, KlimaWildnis) und Beratungsinstanzen (KlimaWildnisZentrale, KlimaWildnisBotschafter) sind zu verstetigen und auszubauen. Zudem sind rechtliche Rahmenbedingungen zu verbessern, insbesondere durch stärkere Verankerung des Prozessschutzes im BNatSchG, Reduktion finanzieller Belastungen und Anerkennung von Prozessschutz als Kompensationsmaßnahme.